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Nach Elternzeitende sofort krank

Thema: Nach Elternzeitende sofort krank

Hallo, ich wende mich mit folgender Frage an Euch: Meine Elternzeit endet am 29.08. u ich habe bei meinem Arbeitgeber bereits Anspruch auf mine alte Arbeitsstelle erhoben. Jedoch hat dieser keinen Platz mehr fuer mich u wird mir am 30.08. eine fristgerechte Kuendigung aussprechen. Wie wuerde es denn aussehen, wenn ich meinen ersten Arbeitstag gar nicht antrete, sondern gleich eine Krankmeldung vorlege? Kann mir mein Arbeitgeber wegen Nichtantritt der Arbeit oder "missgluecktem Wiedereintritt" fristlos kuendigen oder die Wiedereinstellung fuer ungueltig erklaeren lassen? Eigentlich muesste doch mein Arbeitsvertrag als Grundlage gueltig sein u mir 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zustehen, oder? Ich hoffe, Ihr koennt mir helfen u danke schon mal fuer Eure Ratschlaege.

von Naehfreak am 17.08.2013, 22:44



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Hallo! Ich kenne mich da im rechtlichen nicht so gut aber: Wie sieht das aus mit der Sozialstaffel? Arbeitest du in einem größeren Betrieb? Kennst du jemanden, der dich da beraten kann? Freundliche Grüße Johanna

von Johanna3 am 18.08.2013, 00:23



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Woher weisst Du jetzt schon, dass Du am 30.08. krank sein wirdst? Oder ist es eine Alibikrankschreibung um die 6 Wochen Lohnfortzahlung zu erzwingen? DAS würde ich auf keinen Fall raten, denn das ist schicht und einfach Betrug.

von Fuchsina am 18.08.2013, 09:53



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@Fuchsina: moechte mal Deine Reaktion sehen, wenn Du, trotz Absprache mit Deinem AG, nach Deiner Elternzeit Deinen Job nicht mehr bekommst, weil er nun doch lieber eine Nicht-Mutter beschaeftigt. Es mag moralisch nicht ok und rechtlich gesehen Betrug sein, aber anach hatte ich nicht gefragt. Danke.

von Naehfreak am 18.08.2013, 10:05



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Er kann dir trotzdem am 30.8. kündigen (Überbringung z.B. durch Boten oder Zustelldienst). Dann bekommst du während der Kündigungsfrist deinen Lohn, danach ALG I wenn du wieder gesund bist, wenn nicht Krankengeld in Höhe von ca. 70 % des Lohns. Aber die Krankheit schützt dich vor der Kündigung nicht. Er müsste dir die 6 Wochen weiter zahlen, wenn du nachweisen kannst, dass er dir krankheitsbedingt gekündigt hat.

von ALF0709 am 18.08.2013, 11:45



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Es ist eine missliche Situation, dennoch ist es in meine Augen in keinster Weise eine Entschuldigung für Betrug. Meine Reaktion auf so etwas wäre sicher nicht, mich auf einer noch schlimmeren Stufe (nämlich Strafbarkeit) zu begeben. Möglicherweise sind wir da aber unterschiedlich. Um Deine Worte aufzugreifen: Du machst Dich nicht zum "Deppen" sondern arbeitest die Zeit bis zu der Kündigung ganz normal weiter und wirst dafür entlohnt. Ich möchte auch ein Arzt sehen, der jemand ohne irgendeinen Grund 6 Wochen krank schreibt.

von Fuchsina am 18.08.2013, 20:53



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....und die sind meist auch bekannt. Aber weise mal nach, dass jemand nicht wirklich krank war, das ist schier unmöglich.

von Tinai am 19.08.2013, 12:49



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Das ist dann wirklich sehr traurig. Bei ehemligen AG meines Mannes gab mal eine Azubine, die hat dann im Weihnachtsgeschäft (Einzelhandel somit die mit Abstand stressigste Zeit) mal gemeint sie fühle sich Hunde elend und müsse unbedingt nach Hause. Das tat sie dann. Dummerweise lief sie aber etliche Stunden später mit vollen Tüten nochmal durch den Laden mit den Worten, sie hätte nur paar Sachen noch schnell besorgen müssen. Nach der Ausbildung wurde sie dann - oh Wunder - nicht übernommen (obwohl dies zu dem Zeitpunkt in dem Betrieb eher üblich war). Natürlich ist nur selten jemand so blöd, aber 6 Wochen sind lange und man kann sich nicht die ganze Zeit daheim verstecken. Je nachdem wo die AP wohnt ist es schon gut möglich, dass sie dem einen oder anderen Kollegen über dem Weg läuft die sich dann über ihren offensichtlich "unkranken" Zustand wundern und eventuell dem AG berichten durften.

von Fuchsina am 19.08.2013, 22:42



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Hallo, gibt es nicht vielleicht eine Möglichkeit, dass "sauber" über die Bühne zu kriegen? Ich hätte selber auch keine Lust, für ein paar Wochen da hinzugehen mit der Kündigung schon in der Tasche. Vielleicht könnt ihr euch auf einen Auflösungsvertrag einigen?

von wolfsfrau am 18.08.2013, 10:19



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Ich weiss, dass die Kuendigung trotzdem bestand hat. Das ist ja nicht meine Frage gewesen. Ich akzeptiere die Kuendigung, she aber nicht ein, noch die naechsten Wochen fuer ihn den Depp zu machen. Geht mir darum, ob die fristgerechte Kuendigung durch die Krankmeldung auch in fristlos von ihm geaendert werden kann. @wolfsfrau: Stimme ich einem Aufloesungsvertrag zu, bekomme ich eine Sperrfrist.

von Naehfreak am 18.08.2013, 13:23



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Wenn du ihm keinen Grund für eine fristlose Kündigung (z.B. du legst ihm keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor oder du gehst auf Parties und machst die Fotos öffentlich) bietest, kann er dir nicht fristlos kündigen. Krankheit allein ist kein Grund für eine fristlose Kündigung.

von ALF0709 am 18.08.2013, 14:08



Antwort auf Beitrag von Naehfreak

Du musst wieder auftauchen und Du musst entlohnt werden. Bist Du krank, greift Lohnfortzahlung im Krankheitsdfall. Mit einer getuerkten Krankmeldung waere ich sehr vorsichtig. Erstmal musst Du einen Arzt so weit kriegen. Wenn Du den beluegst, ist Euer Verhaeltnis im Eimer und den Braten riecht ja jeder. Und vier Wochen am Stueck wird er Dich ja nicht gleich krankschreiben und wenn Du vier Wochen andere aerzte bemuehst, weiss es jeder. Du willst ja auch ein Zeugnis haben, oder? So sehr ich Deinen Widerwillen verstehe, Du solltest in den sauren Apfel beissen und Dich da zivilisiert verabschieden. Und wenn Du nicht mehr gebraucht wirst als rabeitskraft,w eswegen Du ja gekuendigt wurdest, wirst Du niormalerweise eh freigestellt. Dein AG hat ja auch kein Interesse dran, Dich da nochmal wiederzusehen, nachvollzehbar unmutig und vermutlich nur Stimmung unter die Belegschaft bringend. von daher, steig mit anstand aus Benedikte

von Benedikte am 18.08.2013, 14:28



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also das ist seelisch so grausam...das die jeder normale HaUSARZT WEGEN mOBBING KRNAK SCHREIBT:::::

von golfer am 18.08.2013, 15:53



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Ist das jetzt ernst gemeint oder Sarkasmus??

von Fuchsina am 18.08.2013, 20:54



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Hallo Naehfreak, greift in Deinem Fall der Kündigungsschutz nach dem Kündigunsschutzgesetz nicht (Betrieb z.B. kleiner als 10 Mitarbeiter?) Wenn ich das richtig verstehe, erfolgt Deine Kündigung betriebsbedingt. Dein post klingt nicht so, als würden die Vorraussetzungen für diese Art der Kündigung wirklich gegeben sein und dann wäre die Kündigung unwirksam. Daneben gibt es auch Allgemeine Unwirksamkeitsgründe. Wenn Du die Kündigung in den Händen hälst, könnte es auch sein, daß Dein Arbeitgeber Formfehler macht. In all diesen Fällen würde es sich lohnen, sich von einem Arbeitsrechtler beraten zu lassen und im Zweifel die Kündigung anzufechten.

von emilie.d. am 18.08.2013, 17:44



Antwort auf Beitrag von Naehfreak

Würde ich nicht machen.Sowas sieht immer blöd aus-der Chef wird sich sicher denken dass Sie nicht wirklich krank sind.Er wird sich ärgern und ein schlechtes Zeugnis ausstellen. Manche Arbeitgeber rufen auch bei den ehemaligen Chefs an und erkundigen sich... Das ist alles doof und ärgerlich,doch ich würde wirklich versuchen das alles noch zu einem positiven Abschluss zu bringen und mich dann in Ruhe und mit gutem Gewissen nach einem neuen Job umsehen. Und-es wäre tatsächlich Betrug,wobei einem das wohl kaum jemand nachweisen kann mit ärztlichem Attest.

Mitglied inaktiv - 18.08.2013, 21:39



Antwort auf Beitrag von Naehfreak

Fristlos kündigen wird er nur können, wenn er dir eine Fake-Krankschreibung nachweisen kann. Fristgerecht kann er immer kündigen, sofort nach Elternzeit-Ende, somit am 1. Arbeitstag. Warum willst du eine Krankmeldung vorlegen? Hast du vorher genau so viele Stunden gearbeitet, wie du jetzt nach der Elternzeit arbeiten willst? Anspruch auf Teilzeitstelle bei vorheriger Vollzeit (oder umgekehrt) hat man nur in Betrieben mit mindestens 15 Beschäftigten. Bei mir war es so, dass ich zuvor Vollzeit gearbeitet habe, mein Chef aber keine Teilzeitstelle frei hat bzw. ihm Teilzeit vormittags überhraupt nichts nützt (klitzekleines Dienstleistungsunternehmen, das telefonisch besetzt sein muss bis Feierabend). Ich wusste bereits vor der Schwangerschaft, dass im Ernstfall ich dorthin nicht wieder zurückkehren kann. Ich bekam eben auch am ersten Arbeitstag meine Kündigung, hatte noch 2 Tage Resturlaub, hatte für danach dann schon eine neue Stelle gefunden. Betrug ist immer Scheiße, man weiß nie, ob, wann und wo man sich wiedertrifft.

Mitglied inaktiv - 19.08.2013, 06:34



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zahlt ja die Versicherung und die wird von der Allgemeinheit getragen. Findest du das in Ordnung? Dann lass dich im gegenseitigen Einverständnis fristlos kündigen und verzichte auf die Lohnfortzahlung. Wenn das nicht geht, dann musst du dich wohl die 6 Wochen durchbeissen. Hilft ja nix. LG

Mitglied inaktiv - 19.08.2013, 08:31



Antwort auf Beitrag von Naehfreak

Warum willst Du betrügen, wenn es doch auch einfacher geht. Der AG ist jetzt während Deiner Erziehungszeit ohne Dich ausgekommen und gedenkt, das weiterhin zu tun. Der hat überhaupt kein Interesse daran, Dich jetzt für ein paar Wochen irgendwohin zu setzen und Dir Aifgaben zuzuteilen, die er jetzt irgendwem wegnehmen und nachher wieder jemandem zuweisen muß - ganz zu schweigen vom Arbeitsplatz an sich, den er ja irgendwo herzaubern muß. Ich bin mir sehr sicher, daß Du ohne große Probleme eine Freistellung bekommst, wenn Du mit dem AG sprichst. Damit ist alles "legal", Du mußt Dich nicht verstecken und der AG muß sich nicht veräppelt vorkommen, alle sind glücklich. Und warum eine legale und fristgerechte Kündigung Mobbing sein sollte, entzieht sich mir. Macht sich jetzt jeder AG, der mal einem AN kündigt, des Mobbings schuldig? Wobei das dem Trend entspräche, jede "unnette" Handlung in die Mobbing-Schublade zu stecken.

von Strudelteigteilchen am 19.08.2013, 09:50



Antwort auf Beitrag von Naehfreak

ich habe Deine Frage schon verstanden. Aber ich finde, solch ein Ansinnen verbietet sich. Das geht gar nicht. Entweder Du gehst hin und nimmst wenn es soweit kommt, die Kündigung an und machst eine Kündigungsschutzklage, sofern das möglich ist (und in den meisten Fällen ist es das). Oder Du kündigst selbst. Sich krank melden finde ich feige und im Zweifel bezahlt das nicht der AG, sondern die Solidargemeinschaft. Wenn er nämlich so klein ist, dass er kündigen kann, dann holt er sich einen Teil des Geldes aus der Umlage zurück. Sich vor unangenehmen auf Kosten anderer drücken, finde ich schofel. Grüße Tina

von Tinai am 19.08.2013, 12:14



Antwort auf Beitrag von Naehfreak

Unabhängig davon, dass ich den Ärger der AP verstehen kann, nicht aber ihren Plan, habe ich eine allgemeine Frage zum Thema: Ich ging immer davon aus, dass der AG den Arbeitsplatz 3 Jahre freihalten muss. Wie kann es denn da sein, dass er vor Ablauf der 3 Jahre schon keinen freien Platz für die AP hat?? Ansonsten würde ich das Ganze auch sauber und würdevoll beenden, ohne Betrug durch Krankmachen.

Mitglied inaktiv - 19.08.2013, 16:15



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wie sollte das denn gehen, den Arbeitsplatz freihalten? das ist doch praktisch überhaupt nicht durchhaltbar. Dann kriegt Mutti nach 3 Jahren noch ein Kind, dann also 6 Jahre oder wie? Das Gesetz schreibt meines Wissens auch nur vor, dass man nach der Elternzeit einen gleichwertigen Arbeitsplatz erhalten muss, nicht den gleich / denselben. Ulrike

von u_hoernchen am 19.08.2013, 20:11



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Hallo Indigoblau, meines Wissens nach (bin kein Jurist) darfst Du WÄHREND der Elternzeit nicht gekündigt werden. DANACH wirst Du wiederum behandelt, wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Wenn die AP also in einem Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern beschäftigt ist, greift das Kündigungsschutzgesetz. Wenn man keine goldenen Löffel stielt oder eine Insolvenz ansteht, ist es für den AG dann sehr schwer zu kündigen.

von emilie.d. am 19.08.2013, 21:46



Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

Ja, das meine ich ja. Klar, dass der alte Platz nicht freigehalten werden kann. Aber der AP wird ja nicht mal irgendetwas angeboten.

Mitglied inaktiv - 19.08.2013, 21:53



Antwort auf Beitrag von emilie.d.

Danke für deine Antwort! Mein Kenntnisstand war auch so. Ich finde es immer wieder traurig, wie man als scheinbar arbeitswillige Mutter in Abseits gedrängt werden kann. Kein Wunder, wenn sich viele gegen Kinder entscheiden!

Mitglied inaktiv - 19.08.2013, 22:00



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So einfach ist das nicht. Ich glaube nicht, dass es nur allein auf dem Merkmal "Mutter" zurückzuführen ist M.E. sind aber 3 Jahre Elternzeit schlichtweg zu lang, Hat man 3 Jahre nichts getan, war man 3 Jahre daheim ist es sehr-sehr schwer wieder in den Arbeitsalltag reinzukommen. Das ganze vorrige Wissen ist so gut wie weg und man ist ein bisschen wie Berufseinsteiger. Der AG muss dann ja für diese lange Zeit jemand anders beschäftigen, damit die Arbeit erledigt wird. Und ehrlich gesagt habe ich ein wenig Verständnis für den AG, dass er den Mitarbeiter vorzieht, der die letzten 3 Jahre die Arbeit erledigt hat und somit entsprechend Erfahrung hat gegenüber jemanden, der drei Jahre lang nichts damit zu tun hatte. Und die Aussage, einen AN zu kündigen wäre quasi unmöglich ist falsch. Eine betriebsbedingte Kündigung ist nicht so problematisch wie häufig angenommen.

von Fuchsina am 19.08.2013, 22:37



Antwort auf Beitrag von Fuchsina

Ich zitiere mal: "M.E. sind aber 3 Jahre Elternzeit schlichtweg zu lang, Hat man 3 Jahre nichts getan, war man 3 Jahre daheim ist es sehr-sehr schwer wieder in den Arbeitsalltag reinzukommen. Das ganze vorrige Wissen ist so gut wie weg und man ist ein bisschen wie Berufseinsteiger. " Man kann sehr wohl während der Elternzeit arbeiten - immerhin 30 Stunden die Woche! Und sicher ist dann nicht das ganze Wissen weg und man fängt als Berufseinsteiger an!!! Ich selbst habe 17 Jahre gearbeitet (nach der Ausbildung) BEVOR wir Kinder bekamen (leider ungewollt so spät). Ich finde Deine Aussage einfach unmöglich. Man kann ja seine Berufserfahrung nicht an den Jahren nach den Kindern zählen!!! Und wenn man mal 3 Jahre wegen der Kinder kürzer tritt, bedeutet das lange nicht, dass man beruflich komplett verblödet! Selbst wenn man 3 Jahre zuhause ist, dann ist doch nicht das komplette Wissen weg und niemals wie ein Berufseinsteiger! - Sicher gibt es ein paar Berufe, aber die meisten kann man doch locker nach 3 Jahren Wiedereinstieg auch wieder "wuppen". Dein Denken basiert leider auf vielen männlichen Chefs, die 100% Hausfrauen zuhause haben. Selbst wenn das so wäre - so Denken darf man als Chef NIE! MfG, Leonessa

von leonessa am 20.08.2013, 00:14



Antwort auf Beitrag von leonessa

Ich verstehe Deine Aufregung irgendwie nicht. Ich habe ja geschrieben "m.E." was bedeutet "meines Erachtens". Es ist nun einmal meine Meinung, dass die 3 Jahre Elternzeit (pro Kind wohlgemerkt, bei zwei Kindern werden es dann schnell 6 usw) mitunter für die schlechte Arbeitssituation der Mütter verantwortlich sind. In den meisten etwas höher qualifzierten Berufen kann man nicht einfach 3 Jahre aussteigen und danach wieder so anfangen als wäre nichts gewesen. Man ist einfach dafür viel zu lange aus dem "Geschehen" heraus, hat die Neuerungen nicht mitbekommen, hat den normalen Arbeitsalltag nicht mehr "intus" kennt viele Kollegen nicht etc. Eben schon ähnlich wie ein Berufseinsteiger. Und wenn man einen Wissensstand drei Jahre lang nicht nutzt, dann geht davon eben leider sehr viel verloren. Natürlich kommt man irgendwann wieder ins Rythmus rein. Aber das dauert Ich habe zB. beim Kind 1 weniger als ein Jahr ausgesetzt, immer rege Kontakt mit meiner Abteilung gehalten aber dennoch habe ich einige Wochen gebraucht bis ich wieder "drin" war. Und je länger man draussen war, desto mehr potentiiert sich dieser Zeit bis man braucht um wieder im Job anzukommen. Und aus der Sicht eines AG sieht die Rechnugn doch so aus: will ich eine MA der seit 3 Jahren die Arbeit gut erledigt hat, oder will ich eine MA der seit 3 Jahre nichts gemacht hat? Ich verstehe den Relevanz Deines letzten Satzes übrigens überhaupt nicht. Was hat die Tatsache, dass viele Vorgesetzte Hausfrauen haben mit dieser Thematik zu tun?

von Fuchsina am 20.08.2013, 00:38



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Erstmal kommt es darauf an, wie groß der Betrieb ist. In Firmen unter 15 Beschäftigten hat man nach Elternzeit nur einen Anspruch auf den gleichen Arbeitsplatz wie vorher, also nicht auf Teilzeit. Wenn man nicht Vollzeit arbeiten kann, muss man streng genommen sogar selbst kündigen. Wie lange dieser Anspruch auf Wiedereinstellung an dem alten Arbeitsplatz bzw. an einem Teilzeitplatz in größeren Firmen besteht, weiß ich nicht.

Mitglied inaktiv - 20.08.2013, 06:35



Antwort auf Beitrag von leonessa

Also ich hatte vor der Schwangerschaft 17 Jahre durchweg in meinem Beruf gearbeitet, ohne Unterbrechung, ohne jemals was anderes zu machen. Ich hatte 15 Monate Elternzeit. Dennoch kam ich mir nach Wiedereinstieg ein wenig wie auf einem fremden Planeten vor und ich kann erst jetzt nach 3 Monaten wieder sagen, dass ich das Ganze halbwegs wieder im Griff habe. Nach 3 Jahren hätte ich wohl gleich eine Umschulung machen können.

Mitglied inaktiv - 20.08.2013, 06:38



Antwort auf Beitrag von leonessa

Stimmt: Je niedriger qualifiziert der Job, desto größer die Chance, das man nach 3 Jahren nicht komplett raus ist. Also tun Frauen gut daran, lieber Wurstverkäuferin als Ingenieurin zu werden. Ich kenne Frauen - Feministinnen! - die die aktuelle Gesetzgebung rund um Schwangerschaft und Geburt als "Fraueneinstellungsverhinderungsgesetze" bezeichnen. Hier zeigt sich wieder, daß diese Beurteilung durchaus berechtigt ist. Wer seine "Rechte" in dem Zusammenhang voll ausschöpft, der schießt sich ins Aus. Kann man fies finden, ist aber so.

von Strudelteigteilchen am 20.08.2013, 07:14



Antwort auf Beitrag von Fuchsina

Ich sehe das wie du. Ich bleibe auch keine 3 Jahre daheim, habe einen Akademikerjob. Unter den Kriterien, warum ich keine drei jahre daheim bleibe, ist aber mit Sicherheit nicht das Argument, dass mich mein AG nach 3 Jahren nicht mehr haben will, weil ich keine Ahnung von meiner Arbeit mehr habe. Ich habe meinem AG während meiner Schwangerschaft verbindlich mitgeteilt, wann ich wieder einsteigen will (75%), und genau für diese Zeit wurde jemand befristet eingestellt. Mein AG vertraut mir, dass ich meine Angaben einhalte, und ich vertraue meinem AG, dass ich keine Angst haben muss, dass er mir meine Vertretung vorzieht. Trotzdem gibt es Frauen (und da kenne ich einige), die (meist aus Arbeitsunlust) diese 3 Jahre ausschöpfen und in diesen drei Jahren schon Kind Nr. 2 planen (und mich dann auch noch fragen, ob ich wüsste, ob sie dann Elterngeld wie bei Kind 1 beziehen würden..aber gut, das ist ein anderes Thema). In diesem Fall kann ich den Unmut bei den AGs verstehen. Insgesamt war ich inkl. Mutterschutz vor Geburt 16 Monate in Elternzeit. Ich freue mich sehr auf meine Rückkehr in den Job, habe aber auch etwas Magengrummeln, da sich in 16 Monaten seeeehhhr viel geändert hat. Ehrlich gesagt komme ich mir etwas wie ein Neueinsteiger vor, obwohl ich alle Kollegen kenne und auch während meiner Elternzeit in Notfällen stets für Rückfragen zur Verfügung stand. Aber ich bleibe dabei: Eine Mutter darf nach Gesetz 3 Jahre daheim bleiben (egal ob ich das gut finde oder nicht) und sollte auch danach ein Arbeitsplatzangebot in ihrer Firma vorfinden können. Ich sehe da eindeutig eine Benachteiligung!

Mitglied inaktiv - 20.08.2013, 09:16



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Bitte nicht falsch verstehen - ich habe auch sehr schnell wieder angefangen zu arbeiten. Es sollte dennoch kein Nachteil für Frauen/Männer bestehen, wenn sie wirklich die 3 Jahre ausnutzen. Das finde ich. Und ich meine damit nicht "nur" Wurstverkäuferinnen, um beim Zitat zu bleiben. LG, Leonessa

von leonessa am 20.08.2013, 09:33



Antwort auf Beitrag von leonessa

Ja, genau so sehe ich das auch.

Mitglied inaktiv - 20.08.2013, 09:39



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Also, nun auch noch meine persönliche Erfahrung: Ich habe schon zwei Postdoctoral Research Fellows erlebt, die nach drei bzw. vier Jahren wieder eingestiegen sind. Ja, in der Zwischenzeit hatte sich sehr viel verändert. Sie mußten beide abends sicher viel Zeit damit verbringen, sich in die Fachliteratur wieder hineinzulesen. Am Anfang dauert im Labor vieles länger und man muß sich dann von den Doktoranden halt am Anfang viel zeigen lassen: wie funktioniert die neue PCR Maschine? Die FACS Maschine ist plötzlich eine andere. Es gibt völlig neue Enzyme, die eben nicht mehr stundenlang inkubieren müssen, sondern die Geschichte ist in 3' gegessen. Aber: die Frauen sind natürlich noch genauso smart und clever wie vor Ihrer Auszeit. Noch dazu meist extremst organisiert und effektiv arbeitend (das lernt man wohl mit Kindern...). Ich habe mich mit meinem ehemaligen Chef mal unterhalten, warum trotzdem Laborchefs so ungern Frauen nach Elternzeit anstellen bzw. darauf dringen, daß diese doch bitte möglichst nach drei Monaten wiederkommen. Er meint, das sei die mangelnde Erfahrung, daß es gut klappen kann. Und die Angst davor, daß es nicht klappt.

von emilie.d. am 20.08.2013, 12:55



Antwort auf Beitrag von emilie.d.

Das glaube ich aufs Wort! Vor allem bei der Rückkehr der Mutter aus der 1. Elternzeit, wenn man i.d.R. davon ausgehen kann, dass Kind Nr. 2 nicht lange auf sich warten lässt. Trotzdem läuft einiges schief in unserem Land, wenn man Angst haben muss, nach der Elternzeit arbeitslos zu sein. Vor allem in einer Zeit, in der viele Familien auf 2 Gehälter angewiesen sind.

Mitglied inaktiv - 20.08.2013, 13:38



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von emilie.d. am 20.08.2013, 14:14



Antwort auf Beitrag von emilie.d.

Ich behaupte ja auch nicht, dass Frauen nach ihrer Elternzeit weniger klug oder weniger einsatzbereit wären. Ich behaupte allerdings, dass die vollen 3 Jahren Elternzeit pro Kind einem ins komplette berufliche "Aus" manövieren kann, weil man eben vieles vergisst und sich vieles auch ändert. So wie Du auch beschreibst: die Frauen müssten quasi "von neu" anfangen und sie waren einiger Zeit nicht so effektiv wie jemand der keine 3 Jahre Auszeit hatte.

von Fuchsina am 20.08.2013, 14:42



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Ich finde diese kluge Frauen haben recht! Wenn ein AG befürchten muss, dass eine Frau im Falle einer Schwangerschaft pro Kind 3 Jahre aussezten kann und er aber nach ihrer Rückkehr ihr wieder eine Stelle frei haben muss auch wenn er sie effektiv nicht mehr gebrauchen kann (weil z.B. in der Zeit keine Stelle frei ist), dann stellt dieser AG im Zweifel ungern junge Frauen im gebährfähigen Alter ein.

von Fuchsina am 20.08.2013, 14:45



Antwort auf Beitrag von Fuchsina

Gott sei Dank hat mein Mann sein Chef ihm nach seinem schweren Unfall eine Chance gegeben, denn auch da musste er durch die Hirnblutungen vieles neu erlernen. Diese Chance hat ihn sehr an seine Firma gebunden und er ist seinen Chef immer noch sehr dankbar. Genauso habe ich es mit MENSCHEN erlebt die familiär, gesundheitsbedingt oder wegen was auch immer eine längere berufliche Pause hatten und danach wieder zurück im Beruf kamen. Meistens waren diese Menschen im gesamten Wesen viel aufrichtiger, freundlicher und kompromissbereiter als manche die sich auf ihre "Karriere" besonders viel einbildeten. Außerdem ist es bei vielen genau das Gegenteil, egal wie lang man weg war, nach 2 Wochen war es als sei man nie weggewesen. Schnelle Auffassungsgabe und gute Vorbereitung natürlich vorausgesetzt!

Mitglied inaktiv - 20.08.2013, 15:11



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Hallo, ich war 3 Jahre zu Hause, habe einen ganz guten Bürojob. Nach ein oder zwei Wochen hatte ich das Gefühl, nie weg gewesen zu sein. Ich bin seit über 15 Jahren bei der selben Firma. 3 Jahre merkt man da fast nicht. Viele Grüße

Mitglied inaktiv - 20.08.2013, 21:32



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Ich habe schnelle Auffassungsgabe und ich habe immer rege Kontakt mit meinen Abteilung gehalten und war weniger als ein Jahr zu Hause, aber ich hatte nicht das Gefühl, nach 2 Wochen, als wäre ich nich weg gewesen. Ich glaube auch nicht, dass die meisten Akadimikerjobs so sind, dass man drei Jahre komplett aussteigen kann und dann nach zwei Wochen wieder so drin ist als wäre man nicht weg gewesen. Es ist auch ein riesengrosser Unterscheid, ob jemand durch Krankheit etc. länger ausfällt oder ob jemand gewollt drei oder mehr Jahre aussteigt. Wie Sternenschnuppe oben schrieb: wenn jemand seine Rechte bzgl. Elternzeit voll ausschöpft manövriert sich häufig ins berufliche Aus.

von Fuchsina am 20.08.2013, 22:16



Antwort auf Beitrag von Fuchsina

Ich kann nur von meiner Arbeitsstelle sprechen. Unsere Psychologin ist nach 3 Jahren Elternzeit mit nur 15 Stunden in der Woche zurückgekehrt (vorher Vollzeit). Klar war Einiges neu - neue Patientengruppen mit neuen Therapieplänen und zusätzlich neuer Software und neuem Dokumentationssystem - aber sie war trotz Teilzeit auch nach 3 Jahren recht schnell drin. Beim ersten Kind habe ich auch 3 Jahre Elternzeit gehabt (aber nebenbei woanders stundenweise gearbeitet - warum ist hier nicht wichtig). Bei mir war es auch so, dass ich nach 3 Jahren und 1 Woche das Gefühl hatte, als wäre ich nie weggewesen. Es hatte sich zwar einiges geändert, aber die neuen Therapiepläne und Vorgehensweisen habe ich mit nach Hause genommen und abends mir eingetrichtert. Beim zweiten Kind konnte ich dann schneller wieder arbeiten gehen. Sicher kommt es auf den Beruf an - bei "schnelllebigen" ist es sicher schwerer, wieder hineinzufinden. Jedoch selbst ohne Elternzeit kommen ja oft genug neue Herausforderungen, in die man sich dann arbeiten muss/darf. LG, Leonessa

von leonessa am 20.08.2013, 22:32



Antwort auf Beitrag von Naehfreak

Vielleicht kannst du ein Babysitter einstellen. und ohne Krankschreibung in die Arbeit

von TeaLieber am 20.08.2013, 01:25