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Nach der Elternzeit: wie geht es finanziell weiter

Thema: Nach der Elternzeit: wie geht es finanziell weiter

Hallo, habe gerade erfahren, dass ich meine 25 Std. Stelle die ich vor der SS hatte nicht wiederbekommen kann. Könnte nur noch auf 400 € Basis einen Nachmittag arbeiten. Das reicht uns aber leider nicht zum Leben...Bekomme ich ALG ergänzend oder welche Möglichkeiten habe ich? Suche natürlich nach einer ähnlichen oder vollen Stelle und bin auch schon arbeitssuchend gemeldet. Kennt ihr euch aus? Danke für schnelle Antworten und Gruß annipanni

Mitglied inaktiv - 07.02.2008, 12:41



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Wieso kannst Du die Stelle nicht wiederbekommen? Wenn Du einen unbefristeten Vertrag hast, hast Du ein Anrecht darauf.

Mitglied inaktiv - 07.02.2008, 12:47



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Hallo, leider aus betrieblichen Gründen.Haben kein ausreichendes Klientel (Praxis). Die Kündigung soll schon korrekt über die Bühne laufen, nur wenn der Arbeitgeber noch einen Nachmittag anbieten kann, wie läuft denn das? Ab Ende März stehen wir ohne Elterngeld da... annipanni

Mitglied inaktiv - 07.02.2008, 12:53



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Für dein Kind nnst du evt Sozialhilfe bekommen. Dir steht entweder ALG2 zu oder auch Sozikilfe. Wohngeld wäre vielleicht eine Option, wenn ALG2 und Hartz4 nicht gehen. Hst du einen Partner in eheähnlicher Gemeinschaft oder verheiratet? Am besten du gehst dich beraten lassen. Suse

Mitglied inaktiv - 07.02.2008, 13:09



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Hallo, bei einem Aufhebungsvertrag steht Dir ALG1 zu. LG, Anja

Mitglied inaktiv - 07.02.2008, 13:33



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Hallo, ja, ich habe einen Partner, der verdient sehr unterschiedlich (500-800€) da er noch studiert. Wir haben drei Kinder (ein gemeinsames). Ich habe gehört, dass ich einen Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben darf, sonst werde ich für 12 Wochen gesperrt!? Irgendwie sagt jeder etwas anderes...Also, wenn sie mir den 400€ Job anbietet, das muss ich dann nehmen?

Mitglied inaktiv - 07.02.2008, 13:54



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Hallo, wenn der Aufhebungsvertrag aufgrund der Arbeitszeit und der Kinderbetreuung zwischen AG und AN geschlossen wird, bist Du nicht gesperrt. LG, Anja

Mitglied inaktiv - 07.02.2008, 14:33



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Hallo, ich habe auch mal wo gehört, dass man nicht gesperrt wird, wenn man eine Bestätigung hat vom AG, dass der einem keine TZ (oder in deinem Fall überhaupt mehr Arbeit) nach der Elternzeit geben KANN. Aber frag doch mal beim Amt genau nach! Einer Freundin von mir wurde das auch gesagt. Sie hatte vor der SS eine Vollzeitstelle, hat jetzt Zwillinge und will auf Teilzeit gehen. Der AG kann ihr derartiges aber nicht anbieten (schon zu viele TZ-Stellen, Betrieb funktioniert nur mit TZ-STellen nicht (als Begründung)), sie wird dann zum Ende der EZ hin kündigen oder eben Aufhebungsvertrag. Da sagte ihr der Bearbeiter beim Sozialamt, dass sie dann auch von Anfang an ihr Alg 1 bekommt - ohne Sperre / Kürzung.

Mitglied inaktiv - 07.02.2008, 15:14



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Hallo, erst einmal hast Du Anspruch auf deine alte Stelle und während des Erziehungsurlaubs kannst Du nicht gekündigt werden. Das heißt, Du bekämst vermutlich die KÜndigung am ersten Arbeitstag (ich bin nicht sicher, ob es nicht eine Sperrfrist gibt, wenn Junima mitliest, wird sie da sicher korrekte Auskunft geben können). Wenn Du gekündigt wirst, hast Du Anrecht auf ALG1. Bei einem Aufhebungsvertrag kannst Du gesperrt werden. Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 07.02.2008, 15:19



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Also ich denke, am einfachsten ist es, beim AA anzurufen und nachzufragen. Und warum solltest du einen Aufhebungsvertrag unterschreiben? Soll er dir betriebsbedingt kündigen, dann bekommst du auf jeden Fall ALG1. LG Nini

Mitglied inaktiv - 07.02.2008, 15:54



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Hallo an Alle, vielen Dank für die zahlreiche (und vor allem sehr unterschiedliche) Antworten! Irgendwie sagt immer noch jeder etwas anderes...habe bereits nächste Woche einen Termin beim Arbeitsamt. Schlimm finde ich nur, dass aus Arbeitslosigkeit bzw. Hartz IV mit drei Kindern nicht so leicht herauszokommen, wenn man einmal da gelandet ist. Hatte schon einige Vorstellungsgespräche, keine traut einer Mutter mit so vielen Kindern die Vollzeitstelle (worauf wir angewiesen sind) zu. Mit zweien ging es gerade so, aber mit dreien...Habe schon total Kopfschmerzen, wie das werden soll...

Mitglied inaktiv - 07.02.2008, 18:50



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Hallo, warum ist Deine alte Stelle denn weg? Du hast grundsätzlich einen Anspruch drauf! Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 08.02.2008, 16:15



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Hallo, wie ich oben geschrieben habe, kann meine AGin keine Patienten in der Anzahl anbieten, wie ich das vor der SS hatte. Also in einem Kleinbetrieb (unter 6 Mitarbeiter) herrschen andere Umstände als in großen...da kann ich nicht darauf pochen, dass ich ein Anrecht darauf habe. Besser gesagt könnte ich, würde aber nichts bringen. Sie kann auch nichts dafür, nur die deutsche Gesundheitspolitik...Also, ich kann nur hoffen und abwarten ob ich auf die Schnelle etwas neues bekomme. lg annipanni

Mitglied inaktiv - 08.02.2008, 23:22



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Hallo Annipanni ! War vor 1,5 Jahren in der gleichen Situation wie Du. Nach der Elternzeit (in der ich stundenweise bei der Firma gearbeitet habe) wollte ich meine Vollzeitstelle (von vor der EZ) auf eine Teilzeitstelle reduzieren. Nach anfänglicher Übereinstimmung (leider nur mündlich) das ich eine Woche 2 Tage, die nächste Woche 3 Tage ganze Tage arbeiten soll und ich zuhause mit Kindergarten und Schule und Großeltern alles geregelt hatte, teilte man mir 4 Wochen vor Ende der Elternzeit mit, das man für mich auf meiner alten Arbeitsstelle keinen Platz mehr hätte, aber an 4 anderen Standorten, die alle 100 - 150 km entfernt wären, wären noch TZ-Stellen frei. Als Alternative legte man mir einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung vor. Auch meine Ankündigung vors Arbeitsgericht zu gehen, da mein alter Arbeitgeber keinerlei Fristen eingehalten habe, wurde nur mild belächelt. Nun ja, lange Rede kurzer Sinn, habe diesen Aufhebungsvertrag unterschrieben, wurde NICHT vom Arbeitsamt gesperrt und kann während der Arbeitslosigkeit noch 165 € dazu verdienen ohne das das AG gekürzt wird. Jeder € drüber wird dem Arbeitslosengeld angerechnet. Hoffe Dein Gespräch beim Arbeitsamt verläuft gut für Dich, ich könnte jedenfalls schon ein Buch darüber schreiben, wie es dort abgeht. Will aber nicht soviel meckern, denn meine Sachbearbeiterin ist wirklich nett und engagiert. LG Hasenmama PS: Habe bei einer großen, sehr bekannten Firma garbeitet............... Eine andere Arbeitskollegin von mir ist z. Zt. in der selben Situation, die hätte gerne die TZ-Stelle an einem Standort der mir angeboten wurde, leider ist da jetzt nichts mehr frei, dafür aber wieder an meiner alten Arbeitssstelle. Komisch, oder ??????????

Mitglied inaktiv - 10.02.2008, 11:24



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Hallo hasenmama1906, ja, meine Stelle wurde ja auch aufgeteilt. Eine Kollegin, die schon vor mir bei uns war hat fast alles von mir übernommen, der Rest "gehört" jetzt einer, die extra dafür eingestellt wurde, meinen Ausfall aufzufangen. Da unser Kleinstbetrieb sich wegen zu häufigen Wechsels des Personals selber schaden kann, kann auch von meiner Chefin kein Gericht verlangen, dass sie mir meine Stelle wiedergibt. Egal, ich habe zwei Tage nicht geschlafen, habe bald einen neuen Vorstellungsgespräch, wer weiß, habe vielleicht Glück...lg annipanni

Mitglied inaktiv - 10.02.2008, 22:56



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Ich hab jetzt nicht alles gelesen... Aber wenn du vorher eine normale Stelle hattest, dann hast du auch Anspruch auf die gleiche Stelle. Allerdings kann dein AG dich relativ kurzfristig (glaube nach 3 Monaten) kündigen. Darauf würde ich es ankommen lassen. Jedes Gericht würde entscheiden, dass du Anspruch hat. Dein AG hat neues Personal eingestellt, das muss er dann erstmal kündigen bzw. derjenigen, die was von dir übernommen hat, das wieder wegnehmen. Wenn du so einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, gehe ich mal davon aus, dass du für 3 Monate beim AA gesperrt wirst! Entsprechend würd ich es auf ne Kündigung ankommen lassen. Wegen dem Termin beim Arbeitsamt: egal, was die dir sagen: lass dir alles schriftlich geben! Meine Freundin hatte tierischen Ärger mit dem Arbeitsamt, weil sie sich auf die Aussage eines Beraters verlassen hat, der konnte sich aber später nicht erinnern, ihr sowas gesagt zu haben. Da würd ich kein Risiko eingehen, die sollen dir genau aufschreiben, was dir zusteht und wie das abläuft! LG, ANdrea

Mitglied inaktiv - 12.02.2008, 21:01