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Befristeter Arbeitsvertrag

Thema: Befristeter Arbeitsvertrag

Hallo, ich bin in der 15.SSW, seit einem Jahr arbeitslos und habe nun Antrag auf HartzIV gestellt. Klar, das ich nach jedem Strohhalm greife und ehrlich gesagt: heut zu Tage muß man ein Schwein sein. Ich habe jedenfalls die Chance ab 01.10.05 einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.03.06 zu bekommen. Meine SS sieht man mir nicht an, und da ich in Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit verschiedenen Arbeitgebern gemacht habe mache ich mir da auch keinen Kopf. Problem: ich würde ja nur knapp 2 Monate richtig arbeiten, dann schon in Mutterschutz gehen. Wer zahlt vor und wer die 8 Wochen nach der Geburt ? Klar ist mir, das ein befristeter Arbeitsvertrag ganz normal ausläuft trotz Schwangerschaft. Also kein Kündigungsschutz. Wie ist es aber im Mutterschutz. Ich bekomme ja nach der Geburt noch 8 Wochen Mutterschaftsgeld(heißt das so ?), das wird also theoretisch bis nach dem 31.03.06 laufen. Danach Erziehungsgeld und dann ? Neuer Antrag auf HartzIV ? Wer zahlt was wann ? babymax

Mitglied inaktiv - 14.08.2005, 11:39



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Hallo babymax, ich kann Dich nur bestärken, den Arbeitsvertrag zu unterschreiben!! Es geht um Geld und Geld braucht man nun mal ... Wann wirst Du den Vertrag bekommen? Mein befristeter Arbeitsvertrag lief während meiner Elternzeit aus bzw. ich hatte bis zum Ende des AV Elternzeit beantragt. In Deinem Fall (wenn der AV während des MuSchu endet) zahlt - glaube ich - die KK neben dem Mutterschaftsgeld (13 EUR/Tag) auch die Aufstockung bis zum ehemaligen Netto. Bin mir aber nicht ganz sicher ... Ich wünsche Dir alles Gute!! LG Daniela

Mitglied inaktiv - 14.08.2005, 11:48



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Hier steht´s geschrieben, dass es so ist, wie ich dachte: Vierter Abschnitt Leistungen --> MuSchG § 14 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (2) Frauen, deren Arbeitsverhältnis während ihrer Schwangerschaft oder während der Schutzfrist des § 6 Abs. 1 nach Maßgabe von § 9 Abs. 3 aufgelöst worden ist, erhalten bis zum Ende dieser Schutzfrist den Zuschuss nach Absatz 1 zu Lasten des Bundes von der für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes zuständigen Stelle. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/muschg/ LG Daniela

Mitglied inaktiv - 14.08.2005, 12:08



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Hi, babymax, in der Sache kann ich dir nichts sagen. Ich moechte nur eines zu bedenken geben: Frauen, die sich verhalten wie du, wirken mit daran, dass Arbeitgeber (zukuenftig) bevorzugt Maenner einstellen, die sie nicht in dieser Weise reinlegen. Ich verstehe, dass man Sicherheit will - will ich AUCH! Man muss aber Sicherheit und Bequemlichkeit auseinanderhalten. Und wenn du HartzIV bekommen wuerdest, wuerdest du auch nicht verhungern. Das weiss ich genau, weil ich als Studentin mit Kind von weniger als HartzIV lebe. "...und ehrlich gesagt: heut zu Tage muß man ein Schwein sein." Du kannst dich dafuer entscheiden, "ein Schwein zu sein" (deine Worte!) Aber schieb es bitte nicht auf einen anonymen Zwang ab ("man muss"), sondern nenne das Kind beim Namen: DU hast dich fuer DIESES Verhalten entschieden. Mit freundlichem Gruss, harmony

Mitglied inaktiv - 14.08.2005, 22:29



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Meine persönliche Einstellung wirst du auch mit harten Worten nicht ändern können. Im übrigen war dei Text keine Antwort auf meine Frage, also lass es sein.

Mitglied inaktiv - 15.08.2005, 10:19



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Hallo, ich ging in Mutterschutz ein Monat bevor der Vertrag auslief (Befristeter lief 2 Jahre). Vor mir sind zwei festangestellte schwanger geworden. Deshalb hat der Betrieb eine über 40-jährige eingestellt, die garantiert nicht schwanger werden konnte und sie nach ihrer Befristung wieder ausgestellt. Und die, die jetzt wieder aus dem MuSchu gekommen sind, haben auch nichts zum lachen. Ich meine damit, wenn einer ein Problem hat, hat er es grundsätzlich und nicht erst durch einen Vorfall. Viele Grüsse Kerstin

Mitglied inaktiv - 15.08.2005, 10:31



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Eben: ich war schon lange in meiner Firma. Ich wurde schwanger, verlor mein Kind kurz nach der Geburt in der 32.SSW. Als ich aus dem Mutterschutz wieder kam: Kündigung. Darum habe ich die "böse" Einstellung ein Schwein sein zu "müssen"

Mitglied inaktiv - 15.08.2005, 10:38



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"Meine persönliche Einstellung wirst du auch mit harten Worten nicht ändern können. Im übrigen war dei Text keine Antwort auf meine Frage, also lass es sein." Ich habe keineswegs zu harten Worten gegriffen, und die Formulierung mit dem "Schwein" stammt von dir selber. Was ich sein lasse und was nicht, kannst du getrost mir ueberlassen. Es steht dir schliesslich voellig frei, meine Beitraege zu ignorieren. Wenn du wirklich kein schlechtes Gewissen hast, dann kannst du dich ja etwas souveraener zeigen :-))) Mit ehrlich gemeinten guten Wuenschen, harmony

Mitglied inaktiv - 15.08.2005, 12:28



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ot

Mitglied inaktiv - 15.08.2005, 13:41



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Hast du ein Problem mit meiner Schreibweise? Schau mal hin, dann kannst du sehen, dass ich generell Umlaute (genauer gesagt: Nicht-ASCII-Zeichen) vermeide. Du musst wirklich "angepiekt" sein, wenn du deine Zeit darauf verwendest, mir vermeintliche Rechtschreibfehler nachzuweisen. *lach* Das mit den guten Wuenschen fuer dich und dein Kind war ernstgemeint. harmony

Mitglied inaktiv - 16.08.2005, 17:57