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muss ich schwangerschaft beim job angeben?

Thema: muss ich schwangerschaft beim job angeben?

ich bin gerade mit dem 1. staatsexamen fertig geworden und bewerbe mich nun um eine referendarstelle...bin ca. 6/7 SSW...nun habe ich angst, dass ich wegen meiner schwangerschaft keine stelle bekomme...weiß jemand, ob das möglich ist, dass die kultusministerien mich aus diesem grund nicht annehmen brauchen?

Mitglied inaktiv - 20.06.2006, 19:07



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andersrum gefragt.... warum willst du jetz einen job annehmen wenn du weißt das du schwanger bist und eh nach ein paar monaten wieder in mutterschutz gehst? aber zu deiner frage ich glaube ja jedenfalls dann wenn sie dichfragen ..wenn nicht.... mhh wenn würde ich es nach der probezeit sagen allerdings kannst du dich dann drauf gefasst machen das es böses blut gibt wenn du es verheimlichst..kein chef hat es gern wenn seine frisch eingestellten schummeln bzw was verheimlichen nur um den job zu bekommen sowas macht sich nicht gut im zeugniss denke ich gruß jenny

Mitglied inaktiv - 20.06.2006, 19:31



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Hallo! Ich komme auch ins Referendariat.:-) Deine Frage würde mich auch interessieren. Eine Kommilitonin von mir bekommt jetzt dann bald ihr Kind, und hat sich deshalb noch gar nicht fürs Referendariat angemeldet. Sie wusste es aber ja schon im April (als man sich anmelden musste). Ich denke, spätestens wenn du dann Anspruch auf Mutterschutz hast, wirds schwierig. Du bist als Referendarin ja noch nicht mit der Ausbildung fertig, musst Lehrproben etc halten, das Seminar besuchen, die 2. Hausarbeit schreiben und und und.... ob es da sinnvoll ist, erst anzufangen und dann gezwungenermaßen zu unterbrechen...ich weiß nicht. Ich kann dir nur raten, im Prüfungsamt nachzufragen (ist ja ne Außenstelle des Kultusministeriums). Die können dir sicher sagen, was das Sinnvollste ist. Viel Glück und liebe Grüße von einer "bald"-Kollegin :-)

Mitglied inaktiv - 20.06.2006, 20:16



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Nein, Du musst die Schwangerschaft nicht angeben. Und das dürfte auch keine Grund sein, Dich nicht zu nehmen. Du musst Dir aber überlegen, ob Du wirklich jetzt anfangen willst. Wenn Du Dir vorstellen kannst, Dein Kind schon früh in die Krippe oder zu einer Tagesmutter zu geben, dann würde ich mich an Deiner Stelle auf jeden Fall bewerben. Dir darf aus Deiner Schwangerschaft kein Nachteil entstehen, was den Job angeht - allerdings ist das natürlich nur Theorie. Und da man auf die Frage, ob man Kinder will, lügen darf, denke ich darfst Du auch die Schwangerschaft verschweigen. Da Du ja erst ganz am Anfang der Schwangerschaft bist, könnte es ja genauso gut sein, dass sie nicht bestehen bleibt oder dass Du es noch gar nicht bemerkt hättest. Mach Dir also darum keine Sorgen. LG, koesti

Mitglied inaktiv - 20.06.2006, 20:47



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Herzlichen Glückwunsch erstmal :-) Nein, deswegen kannst du nicht abgelehnt werden. Ich habe selber vor der Vereidigung meine Schwangerschaft bekannt gegeben. Mit mir vereidigt wurde eine Kollegin, die direkt danach in den Mutterschutz gegangen ist. Das alles auch zu Beginn des Ref, also eine ähnliche Situation. Mach dir keine Sorgen und sieh zu, dass du einen Platz bekommst. Das wird schon. Es hat für dich einfach auch finanzielle Vorteile (PKV, Beihilfe für dich und das Kind zu 50% bzw 80%) - das steht dir zu und gut. Liebe Grüße, Katja

Mitglied inaktiv - 20.06.2006, 23:03



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Erstens brauchst du es nicht anzugeben, zweitens dürfen die dich deswegen nicht ablehnen, wenn sie es wissen. Im Jahrgang vor mir im Referendariat waren gleich 10 Mädels schwanger *g*. Die meisten setzen dann ein Jahr oder zwei oder drei aus und steigen an genau der Stelle wieder ein, wo sie ausgestiegen sind. Schwieriger wird es, wenn man (wie ich) keine Elternzeit nehmen möchte, sondern nur den Mutterschutz aussetzt. Meine Prüfungen und Lehrproben haben sich um die ca. 2 Monate nach hinten verschoben. Die Theorie im Seminar musste ich zum Schluss noch mit unserem Nachfolgerkurs mitmachen, damit ich auf die nötige Stundenzahl komme. Und fertig mit dem zweiten Staatsexamen wurde ich dann kurz nach den Sommerferien, was für die Jobsuche nicht so praktisch ist. Würde es aber wieder so machen ;). Ich war im 4. Monat, als mein Ref anfing. LG sun akademiker-mit-kind.de

Mitglied inaktiv - 20.06.2006, 23:04



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Hallo, naklar bekomst du die Stelle! Du musst über die SS überhaupt keine Auskunft geben. Ich wurde vor 6 Jahren im Januar schwanger, habe mein Ref. im Mai begonnen und gleich in der 1. Fachsitzung und beim ersten Termin beim Schulleiter die Karten auf den Tisch gelegt. Das alles gute 10 Minuten nach der verbeamtung *gg* und es war überhaupt kein Problem. Henriette

Mitglied inaktiv - 21.06.2006, 15:11



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Die Frage nach einer SS ist im Bewerbungsgespräch nicht zulässig und darf somit kein Grund sein, nicht genommen zu werden. Selbst wenn du kurz vor der Entbindung stündest, darfst du ohne Weiteres verneinen. Henriette

Mitglied inaktiv - 21.06.2006, 15:13