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Elternzeit abbrechen möglich?

Thema: Elternzeit abbrechen möglich?

Kann man eigentlich die Elternzeit unterbrechen? Mir ist soooowasvon langweilig daheim (liegt wohl in der Familie... Meine Mama war immer total unleidlich wenn sie länger daheim war)... Überlege nun ob ich nicht ab Januar vorzeitig (Elternzeit endet eig. am 24.5.204) wieder arbeiten gehe. Würde dann einen komplett neuen Job annehmen und auch nur Teilzeit arbeiten. Überlege nun mich auf eine 20-Std.-Stelle zu bewerben. Frage nun: Kann man überhaupt die Elternzeit vorzeitig beenden? Hab natürlich auch ein schlechtes Gewissen, da ich meine Tochter für diesen Job insgesamt 25 Std in der Woche zu einer Tagesmutter geben müsste, und sie ja noch so klein ist... Aber ich bin echt unglücklich nur daheim zu hocken und nix zu tun... Bitte nur konstruktive Beiträge... Stänkereien bitte behalten, danke!

von Samily am 07.11.2013, 15:04



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Mein alter Arbeitgeber würde auch wegen irgendwelcher Fristen keine Zicken machen... Die lassen mich gehen, wenn ich will... Ich kann ja dort eh nimmer arbeiten weil wir wegen dem Kind in eine andere Stadt gezogen sind.

von Samily am 07.11.2013, 15:08



Antwort auf Beitrag von Samily

Hallo, du mußt die Elternzeit nicht unterbrechen um wieder zu arbeiten. Während der Elternzeit darfst du bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten. Wenn Dein aktueller Arbeitgeber Dir keine Beschäftigung anbieten kann, dann darfst du auch bei einem "fremden" arbeiten (im Rahmen der 30 Stunden). Bitte die Beschäftigung beim Arbeitgeber schriftlich anfragen und auch auf eine schriftliche Absage bestehen. Sonst kann es später Probleme geben, wenn dein Arbeitgeber behauptet du hättest ihm Deine Arbeitskraft nicht zur Verfügung gestellt. Die Elternzeit vorzeitig abbrechen kannst du nur mit der Zustimmung deines Arbeitgebers. Wenn du außerhalb der Elternzeit woanders arbeiten willst, dann mußt du bei deinem Arbeitgeber kündigen. Ich würde auf jeden Fall die Elternzeit beibehalten und im Rahmen der 30 Stunden in der Elternzeit arbeiten. Das ist besser für die Rente und auch für die Berechnung von etwaigem Arbeitslosengeld, wenn du nach der Elternzeit arbeitslos wirst. Dann wird nämlich Dein Gehalt vor der Elternzeit als Berechnungsgrundlage zum Arbeitslosengeld herangezogen. Alles Gute! P.S. Du mußt kein schlechtes Gewissen haben. Den Kind profitiert am meinsten von einer glücklichen Mutter. Unser Sohn hat durch die Fremdbetreuung immer sehr profitiert. Er ist selbstbewußter, selbständiger und hat ein tolles Sozialverhalten entwickelt. Gerade Einzelkinder haben so die Chance sich schon früh im Umgang mit anderen Kindern zu üben (Geschwisterleben). Wichtiger finde ich, daß die Zeit mit dem Kind intensiv verbracht wird. Qualität vor Masse!

von zschnecke am 07.11.2013, 15:31



Antwort auf Beitrag von zschnecke

Ach ja.. stimmt ja... an die 30 Std hab ich gar nicht mehr gedacht! =) hihi... supi... Aber das blöde ist ja, das dann mein Elterngeld entsprechend gekürzt wird, oder? Und des ist ja suuperdoof, weil ich ja für die Betreuung der Kleinen auch was zahlen muss...

von Samily am 07.11.2013, 15:50



Antwort auf Beitrag von Samily

Hallo, ja das Elterngeld wird gekürzt , allerdings nicht 1:1, d.h. nicht Elterngeld minus Teilzeiteinkommen. Wer Anspruch auf Elterngeld hat, bekommt im Zusammenhang mit einer Teilzeittätigkeit noch 65 Prozent der Differenz des Einkommens vor und nach der Geburt des Kindes ausbezahlt Beispiel: Die Mutter hat vor der Geburt 2800 Euro netto (gesetzlich angerechneter Höchstbetrag 2.700) verdient, im Teilzeitjob nach der Geburt bekommt sie 1500 Euro. Das Elterngeld beträgt 65 Prozent von 1200, also 780 Euro. Zusammen mit ihrem Verdienst also 2280 Euro. Ohne Teilzeitjob erhält die Mutter 1800 Euro Elterngeld. Gruß

von GuertlMa am 07.11.2013, 16:49



Antwort auf Beitrag von Samily

Zum Rechtlichen habe ich keine Ahnung, da ich nicht in Deutschland arbeite, aber ich kann dich sehr gut verstehen, wenn du wieder arbeiten willst. Ich bin 25 Stunden nach 5 Monaten eingestiegen und bin wesentlich zufriedener als vorher.....

von Nadinnsche am 10.11.2013, 12:28