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verdienst bei krankheit

Thema: verdienst bei krankheit

Hallo, Z.zt. bin ich krankgeschrieben.wie verhaelt sich das mit dem lohn? Als ich das letzte mal eine AU abgegeben hatte, strich mir mein chef im nachhinein die arbeitstage und zahlte weniger geld als der dienstplan vorgesehen hatte. Nun befuerchte ich, dass ich diesen monat kein geld bekomme oder ploetzlich nur fuer fuenf tage. Laut vertrag arbeite ich mind.30stunden die woche. Durch die letzte AU rutschte ich in minusstunden. Betriebsrat fragen faellt flach, mein chef ist der betriebsrat. Tarifvertrag ist vorhanden, aber nicht ANfreundlich

von 32+4 am 10.09.2014, 13:57



Antwort auf Beitrag von 32+4

http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_09.html Dort steht etwas von zulagen. Die fallen hier auch weg. Obwohl ich sonntags etc arbeite, faellt das bei einer au nachher weg auf dem lohnzettel. Erkrankt am sonntag auf arbeit, der tag wurde mir sofort gestrichen.mhm

von 32+4 am 10.09.2014, 14:08



Antwort auf Beitrag von 32+4

Du müsstest ein Gehalt für 30 Std. pro Woche erhalten. Falls auf dem Dienstplan eigentlich Sonntagsarbeit vermerkt war, da fällt der Zuschlag weg. Während der Krankheit wird angenomen, dass du (bei z.B. einer 5 Tagewoche) 6 Stunden täglich / werktäglich gearbeitet HÄTTEST. Wenn du auf der Arbeit, an einem Sonntag erkrankt bist, dann muss das anteilsmäßig bezahlt werden. Ganz streichen ist nicht zulässig, das nennt sich "Krank nach Stunden" oder so ähnlich. Was ne Scheiße, wenn ich das so sagen darf!

von Mutti69 am 10.09.2014, 15:02



Antwort auf Beitrag von Mutti69

Außer: du arbeitest IMMER nur in Zeiten, zu denen es Zuschlag gäbe! Also, z.B. eine Krankenschwester, die nur im Nachtdienst arbeitet...

von Mutti69 am 10.09.2014, 15:05



Antwort auf Beitrag von 32+4

Nur so kenne ich das. Trini

von Trini am 12.09.2014, 12:50