Baby und Job

Forum Baby und Job

Nachtwachendienst

Thema: Nachtwachendienst

Hallo :) Ich arbeite als MFA (alte Arzthelferin) in einer Rehaklinik für Frauen mit Suchterkrankungen. Da ich dort von 19.45uhr- 7 Uhr am Nächsten Morgen arbeite, würde, so entnehme ich es dem Mutterschutz Gesetz, wäre sobald ich schwanger bin, damit Schluss. Ab wann würdet ihr der nächst höheren Kollegin die die Dienstpläne schreibt, etwas sagen? Generell könnte ich bis alles safe ist 13.woche warten, aber ich bin nachts komplett alleine auf dem Gelände mit den Patientinnen. Die nächste Sache wäre, würde ich direkt zu Beginn bescheid geben, hätte der AG das Recht, mich in den Tagdienst einzusetzen, obwohl ich keinen Kita Platz für meine 2 jährige habe? Der Papa geht auch arbeiten. Am Wochenende könnte ich von der Betreuung her, aber laut Mutterschutz Gesetz nicht. Welche Rechte hat wer? Liebe Grüße

von Jackie_Ben_Mila am 11.03.2019, 20:59



Antwort auf Beitrag von Jackie_Ben_Mila

also. wenn im vertrag!! nicht AUSSCHLIEßlich die nachschicht drin steht, ist der AG verpflichtet! dich in die tagschicht zu sezten. und du MUSST das tun, da du nachts laut mutterschutzgesetz nicht arbeiten darfst. kinderbetreuung ist euer privates problem, das muss dem AG egal sein. denn er ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu machen, bzw. das mutterschutzgesetz einzuhalten. und das tut er in dem er dir, damit du recht auf dein geld hast, anderweitige arbeit gibt. außer im vertrag steht NUR nachtschicht drin. dann erhälst du ein bv und bist raus. solange der AG nichts von der schwangerschaft weiß, kann auch das mutterschutzgesetz NICHT greifen. heißt, wenn auf der Nachtschicht was ist, ist es DEIN problem. daher kümmere dich jetzt schon um die betreuung fürs kind. dir bleibt nix anderes übrig. du hast einen rechtsanspruch auf eine betreuung ab dem 1. lebensjahr. und einen platz findet man nicht sofort, daher nutze die zeit, alles in trockene tücher zu bringen.

von mellomania am 11.03.2019, 21:03



Antwort auf Beitrag von mellomania

Danke für deine Antwort. Unser Kita Platz beginnt ab dem 01.08. In der Zwischenzeit hätten wir leider nichts. Mein Arbeitsvertrag beläuft sich über den wortlaut: Nachtwache Dann entspricht das nirgends dem Mutterschutz Gesetz.

von Jackie_Ben_Mila am 11.03.2019, 21:07



Antwort auf Beitrag von Jackie_Ben_Mila

welche arbeitszeiten sind explizit hinterlegt? das ist entscheidend. wenn du als nachtwache bei einem zeitfenster von 22 uhr bis 17 uhr z.b. eingesetzt bist, kann bzw. muss der AG dich eben in diesem zeitfenster beschäftigen. und dann wirst du tagsüber eingesetzt werden müssen.

von mellomania am 11.03.2019, 21:08



Antwort auf Beitrag von mellomania

Hhhmmm.... Da würde ich morgen mal in der AvR genau reinschauen. Mein vertrag ist sowieso sehr übersichtlich. Immer die verschiedenen § u d dann steht da siehe Absatz sowieso der AvR. Da weiß ich eben nicht, was GENAU vertraglich festgehalten ist. Bisher war ich aber nur unter der Woche von 19.45-7 Uhr und am Wochenende von 18.45-10 Uhr beschäftigt. IMMER von 22-6 Uhr fängt die sogenannte Bereitschaft an. In der dann geschlafen werden kann. Sobald der alarm los geht, bin ich die einzige Ansprechpartnerin.

von Jackie_Ben_Mila am 11.03.2019, 21:14



Antwort auf Beitrag von Jackie_Ben_Mila

das musst du eben rauslesen bzw. abklären. denn nur wenn eben die zeiten NACHTS als FIXE zeiten angegeben sind, wirst du keine ersatztätigkeiten tagsüber bekommen. auch als bürohilfe, telefon etcpp. alles das sind arbeiten, die dir aufgetragen werden können und die du machen musst auch wenn es nicht deinen qualifikationen entspricht. aber eben nur, wenn tagzeiten möglich sind. das muss irgendwo stehen...

von mellomania am 11.03.2019, 21:19



Antwort auf Beitrag von Jackie_Ben_Mila

Wenn du noch nicht schwanger bist, würde ich mir die Probleme jetzt gar nicht machen. Einfach erst ab August schwanger werden. Dann weißt du es frühestens wenn die Eingewöhnung in der Kita vorbei ist und kannst auch tagsüber arbeiten.

von Mugi0303 am 13.03.2019, 06:37