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Nebengewerbe im Babyjahr??

Thema: Nebengewerbe im Babyjahr??

hallo, und zwar bein ich bis diesen jahr august noch im erziehungsurlaub. jetzt meine frage mein arbeitsvertrag ist jetzt ausgelaufen ich bin a nicht arbeitslos gemeldet das arbeitsamt meinte i bräuchte das nicht tun da ich ja dem arbeitsmarkt jetzt nicht zur verfügung stehe. kann ich trotzdem das ich noch im ez.urlaub bin nebengewerbe anmelden???achso ich mache bzw.biete nageldesign an!lg

Mitglied inaktiv - 14.01.2008, 21:59



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Gerade wenn Du NICHT arbeitslos gemeldet bist, kannst Du doch alles andere machen. Während der Elternzeit darfst Du max. 30 Stunden pro Woche arbeiten. Genaugenommen kann man Elternzeit aber nur haben, wenn man einen Arbeitsvertrag hat. Du hast jetzt momentan gar nichts. Weder Arbeitslosenmeldung, noch Arbeitsvertrag, noch Elternzeit. Ist bei mir auch gerade so. Wenn Dein Arbeitsamt sagt, Du "brauchst" Dich nicht arbeitslos melden, ist das die falsche Wortwahl. Du "kannst" Dich nicht arbeitslos melden, wegen bestimmter Voraussetzungen. Erstens bekommst Du dann natürlich auch kein Geld von denen. Zweitens kannst Du Dich nur dann arbeitslos melden, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Dafür brauchst Du wiederum eine Kinderbetreuung, die Du auch nachweisen musst. Du würdest Arbeitslosengeld auch nur anteilig so viel bekommen, wie Du Stunden arbeiten könntest - entsprechend der nachgewiesenen Kinderbetreuung.

Mitglied inaktiv - 15.01.2008, 00:59



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also könnte ich sozusagen auch kein nebengewerbe anmelden??is alles gar net so einfach..:-)

Mitglied inaktiv - 15.01.2008, 09:05