Ich möchte in meinem Erziehungsjahr einen Minijob annehmen, in dem ich auf 165 € Basis arbeite.
Ändert das irgendetwas an dem Betrag von dem Erziehungsgeld? Muss ich dann etwas zurückzahlen, oder bekomme ich da etwas gekürzt?
Grüße Simi
Mitglied inaktiv - 23.06.2004, 13:13
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Die Auskunft kann Dir nur die Erziehungsgeldstelle geben, denn ohne Deine oder Eure persönlichen Einkommensverhältnisse zu kennen, ist eine Aussage nicht möglich!
Mitglied inaktiv - 23.06.2004, 14:40
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Wenn der Job pauschal versteuert ist, wird er nicht angerechnet.
Wenn er auf Lohnsteuerkarte laeuft, kommt es auf euer Gesamteinkommen an, ob und wieviel gekuerzt wird. Siehe
http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner/rechner.html
Auf jeden Falls musst du es dem Amt melden, wenn du einen Job annimmst.
LG
Berit
Mitglied inaktiv - 26.06.2004, 16:45