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Neuer Job und gleich Schwanger

Thema: Neuer Job und gleich Schwanger

Hallo, ich habe im April einen neuen Job angefangen. Das ganze ist eine Beschäftigung beim Staat mit 6 Monatiger Probezeit und sofortiger Übernahme (also laut vertrag gleich unbefristet nach der Probezeit). Villt klingt es jetzt hart, aber ich bin dann gleich mal Schwanger geworden und in der 7.Ssw. Ich möchte noch bis zur 14 Ssw. warten, um es meinem Chef zu sagen (Hab null Symptome (Übelkeit etc.)). Nur plagen mich da große Sorgen uns Ängste. Ich bin schon so weit, das ich sage, nach der regulären Pause (8 Wochen nach Entbindung), fange ich wieder von daheim an zu arbeiten (wir haben Gott sei dank, die Möglichkeit 1 mal die Woche ins Büro zu gehen und den Rest daheim zu machen). Ich weiß nur nicht wie er reagiert und wie ich es ihm sagen soll. Was muss ich beachten. Wie würdet Ihr vorgehen. Das plagt mich, seit dem ich weiß das ich Schwanger bin.

von IsabellMi am 12.07.2018, 13:07



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Vllt rechne ich falsch, aber als arbeitgeber würde ich sagen, der vertrag endet ohne angabe von gründen nach der probezeit. Das mit dem später sagen kann dir als arglistige täuschung ausgelegt werden...

von DecafLofat am 12.07.2018, 14:00



Antwort auf Beitrag von IsabellMi

Naja ich hab eine Zeitlang Recht studiert. Soweit ich weiß bist du nicht dazu verpflichtet, es dem arbeitgebener bei einstellung zu sagen wenn er dich nicht danach fragt. Zumal ich es bei unterzeichnung a no net wusste. Ich wurde zum 15.04.2018 angestellt mit der probezeit von 6 monaten und sofortigem unbefristeten Vertrag. Erfahren das ich Schwanger bin habe ich selber erst am 26.06.2018. Da war ich 5+5. Da ich aus der familie weiß, dass das erste Kind meist ein Abort wird, will ich das erste Trimetser warten, was mein gutes recht ist. Somit bin ich ja eig nix schuldig. Aber trotzdem weiß ich nicht wie ich es mitteilen soll.

von IsabellMi am 12.07.2018, 14:10



Antwort auf Beitrag von IsabellMi

Ich denke, du wirst nach der Probezeit entlassen. Egal, wann du von der Schwangerschaft erzählst. Denn bis Mitte Oktober kannst du diese unmöglich verschweigen. Aber sie werden keine Lust haben, dann eine Schwangere an der Backe zu haben, die dann eventuell sogar noch ein zweites Kind nachlegt, also u. U. ewig ausfällt, der sie Geld für nichts bezahlen müssen. Also werden sie einfach von ihrem Recht Gebrauch machen, dich nach der Probezeit zu kündigen. Sie werden vermutlich dann einen anderen Grund vorschieben, aber das wäre nur zu verständlich.

von 3wildehühner am 12.07.2018, 16:19



Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Man muss zu Ende der Probezeit nicht kündigen. Der Vertrag auf Probe endet schlichtweg zum vereinbarten Termin. Und wenn sie bis dahin die Schwangerschaft verschweigt und hofft, noch einen unbefristeten zu bekommen, dann wird dieser sicher angefochten. Man ist verpflichtet ab Kenntnis der Schwangerschaft den ag zu informieren, i d r macht man das zwar erst nach dem ersten trimemnon, aber rechtlich ab Kenntnis ohne schuldhaftes zögern (max bis 14 Tage ab kenntnis). Hat in bestimmten Branchen schlichtweg schutzgründe, mutterschutzgesetz. Ich hatte auch ein Semester Arbeitsrecht im fachwirt, und mein Mann ist Personalleiter. Gibt öfter solche Fälle wie deinen. Wenn du also bis Oktober warten willst, um den Arbeitsvertrag noch zu bekommen, dann kommt die Quittung sobald du den Mutterpass vorlegst, denn darin steht der ET und wann die Schwangerschaft festgestellt wurde. Den Vertrag dürftest du dann los sein, ex tunc.

von DecafLofat am 12.07.2018, 16:58



Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Man ist nicht verpflichtet, ab Kenntnis der SS diese dem AG mitzuteilen. "Eine schwangere Frau SOLL ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald sie weiß, dass sie schwanger ist." § 15 Abs. 1 MuSchG SOLL ist nicht gleichbedeutend mit MUSS.

von Twinmädels am 12.07.2018, 21:15



Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Man MUSS nicht umgehend den Arbeitgeber informieren, man SOLLTE es tun. Andernfalls kann man, natürlich nicht, erwarten, dass der Chef die Dinge gewährleistet, die der Schwangeren zustehen. in der Probezeit kann generell ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, ja. Aber einer schwangeren Mitarbeiterin darf auch in der Probezeit nicht gekündigt werden. Die Mitarbeiter dürfte sogar hochschwanger den Arbeitsvertrag unterschreiben und die Frage nach einer Schwangerschaft verneinen. Selbst dann könnte man ihr nicht kündigen.

von Johanna3 am 14.07.2018, 14:45



Antwort auf Beitrag von IsabellMi

Hm, wenn du jetzt kurz vor Ende der Probezeit wärst, aber wie lange willst du warten? Bis die ersten zwölf Wochen um sind? Am aufrichtigsten wäre es, du würdest jetzt hingehen. Und signalisieren, dass du an einer gemeinsamen Lösung interessiert bist. Am besten machst du schon Vorschläge. Aber bitte realistische und nicht "ich bin schon so weit, dass ich...." Das würde ich eher als leere Versprechungen und falsche Vorstellungen auslegen. Und: je länger du wartest, desto unglaubwürdiger erscheinst du. P.S.: Das die meisten Schwangerschaften in einer Fehlgeburt enden ist mir neu. Da fängt es schon mal an mit den Ausreden.

von wolfsfrau am 12.07.2018, 17:39



Antwort auf Beitrag von IsabellMi

Also ich find es ja echt witzig von euch, das alle behaupten, sie versuchen mich nach der Probezeit raus zu hauen. 1 gilt das MuschG eben so für mich. 2. Haben die so einen großen bedarf an Mitarbeiter, das sie auf keinen fall jemanden rauswerfen. Und 3. wir sind nicht in der freien Wirtschaft, das die auf Zahlen achten müssen. 4. in der zeit des Ausfalls greift die krankenkasse ein und leistet das geld an den arbeitgeber. Somit null verlust bei Ausfall. Und mir geht es hier nicht um „das ich gekündigt werde“ sonder ich wollte hier lediglich Ratschläge haben, wie ihr es mitteilen würdet. Mit welchen Worten etc. Und ja ich werde definitiv mit einer lösung kommen, denn wie schon erwähnt besteht die möglichkeit von daheim aus zu arbeiten. Und warum sollte ich es jetzt sagen, wenn sogar das gesetzt es vorsieht, dass die werdende Mutter es bis zur 13 woche nicht mitteilen muss, da es zu komplikationen kommen kann. Siehe meine Vorfahren und das ich seit ich 17 bin an MS leide und ein hochdosiertes medikament Namens Tysabri bekomme. Danke für die Aufmuntergen und tipps, wie ihr es euren Chefs mitgeteilt habt.

von IsabellMi am 12.07.2018, 18:25



Antwort auf Beitrag von IsabellMi

Also, wenn das Alles so cremig ist und du sicher bist, dass der Vertrag wegen Mängel an Arbeitskräften auf jeden Fall verlängzwirs, dann verstehe ich deine Frage nicht. Dann kannst du auch morgen früh zu deinem Vorgesetzten gehen und von der Schwangerschaft berichten, denn dann ist es ja nicht relevant, ob es zu einer Fehlgeburt kommt. Im Gegenteil, falls du eine Fehlgeburt haben solltest, weiß dein Arbeitgeber wenigstens, warum du mehrere Tage krank geschrieben wirst. Ehrlich gesagt hoffe ich aber, dass unser Staat die Steuergelder nicht so zum Fenster rauswirft, denn die Differenz zum Gehalt muss der Arbeitgeber ja beim Mutterschaftsgeld bezahlen.

von 3wildehühner am 12.07.2018, 21:05



Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Den Zuschuss des AG zum Mutterschaftsgeld erstattet die Krankenkasse zu 100 % Stichwort: Umlage U2

von Twinmädels am 12.07.2018, 21:19



Antwort auf Beitrag von IsabellMi

Der AG muss aber großen Personalmangel haben, wenn er so wenig auf Rechtschreibung achtet. Ein Probezeitvertrag läuft nach den 6 Monaten einfach aus. Da muss nicht gekündigt werden und somit greift auch kein MuSchG. Denn nach 6 Monaten hast du keinen Vertrag mehr. Die unbefristete Stelle ist ein neuer Vertrag! Und zum „die Krankenkasse zahlt“ - das tut sie nicht. Die Differenz zwischen Mutterschutzgeld der Krankenkasse (im niedrigen 2-stelligen Bereich pro Tag) und dem Gehalt, zahlt der Arbeitgeber. Und zum „nach 8 Wochen von Zuhause aus arbeiten“ - das will ich sehen. Mit einem Säugling wird da nichts gehen. Also mach realistische Vorschläge! Und sag es bald!

von kirshinka am 17.07.2018, 17:34



Antwort auf Beitrag von kirshinka

Ich bleibe dabei: "Den Zuschuss des AG zum Mutterschaftsgeld erstattet die Krankenkasse zu 100 % Stichwort: Umlage U2"

von Twinmädels am 17.07.2018, 20:50



Antwort auf Beitrag von kirshinka

Seit wann läuft mit der Probezeit automatisch ein Vertrag aus??? So ein Unsinn.

von VerenaSch am 17.07.2018, 21:34



Antwort auf Beitrag von IsabellMi

U2 gilt für kleine Betriebe - nicht für größere! Ich hab mal ne Elternkita verwaltet - 2 Erzieherinnen - eine schwanger - absolut Hölle für die Kids und für die Verwaltung. Die AP hat ja jetzt klar gestellt, dass der Vertrag bereits unbefristet ist. Dann ist doch alles cremig. Das war aber nicht klar! Üblich ist ein befristeter Vertrag (wahlweise über die Länge der Probezeit oder etwas länger) und wenn der abläuft, läuft er ab! Egal ob während Schwangerschaft oder MuSchu oder Krankheit - befristet ist befristet. Der Befristete Vertrag wird dann entfristet - aber ein Recht auf die Entfristung gibt es nicht - auch nicht für Schwangere!

von kirshinka am 18.07.2018, 13:55



Antwort auf Beitrag von kirshinka

Aber hier schrieb die TE doch direkt, dass sie einen unbefristeten Vertrag habe. Sie hat es nicht später "klar gestellt".

von Johanna3 am 18.07.2018, 17:36



Antwort auf Beitrag von VerenaSch

Manche Firmen machen 6 Monates-Verträge, also keine unbefristeten Vertrag mit 6 Monate Probezeit, sondern einen der von Anfang an auf 6 Monate befristet ist. Im Gespräch wird dann eben gesagt, sollte man sich bewähren, gibt es danach einen unbefristeten Vertrag. Ist es ein befristeter Vertrag, läuft der wirklich aus, da muss nichts gekündigt werden.

von Felica am 18.07.2018, 18:06



Antwort auf Beitrag von kirshinka

Du hast echt keinen Plan ?! [...] "Die Umlage U2 ist seit dem 1. Januar 2006 für alle Arbeitgeber Pflicht." [...] https://de.wikipedia.org/wiki/Umlage_U2

von Twinmädels am 18.07.2018, 20:43



Antwort auf Beitrag von kirshinka

Ich kenne es nur so, das man einen unbefristeten Vertrag unterschreibt, in dem halt eine Klausel steht "die ersten 6 Monate gelten als Probezeit" oder so ähnlich. Weder mein Mann noch ich oder Freunde etc haben jemals Zeitverträge nur für die Probezeit gehabt. Üblich finde ich das daher absolut nicht. Es gibt durchaus Jahres- oder Zweijahresverträge, aber selbst dann sind die ersten Monate noch zusätzlich Probezeit!

von fabiansmama am 19.07.2018, 15:28



Antwort auf Beitrag von IsabellMi

An deiner Stelle würde ich abwarten. Wie lange vor Beginn werden die unbefristeten Anschlussverträge ausgegeben?

von Twinmädels am 12.07.2018, 21:22



Antwort auf Beitrag von IsabellMi

Hallo Twinmädels, ich hab einen Vertrag unterschrieben, der gleich unbefristet ist. Nur die Probezeit gibt es halt wie überall. Danke für deine Bestätigungen. Ich weis noch nicht mal den entbindungstermin geschweige denn hab ich bisher einen mutterpass. Nächster Termin beim FA ist am 25.7 und da sollte ich alles bekommen.

von IsabellMi am 12.07.2018, 21:26



Antwort auf Beitrag von IsabellMi

gerade erst das hier gelesen. Die andere Antwort von mir war vorher. Wenn es ein unbefristeter Vertrag ist mit Probezeit, dann ist alles total entspannt. Herzlichen Glückwunsch dann, deine Probezeit gilt als bestanden. Auch in der Probezeit kann man dich jetzt nicht mehr kündigen. Warte in Ruhe die ersten 12 Wochen ab, sage es dann dem AG und gehe mit ihm durch wie du dir alles weiter vorstellst. Bis zum Mutterschutz gehst du halt normal weiter arbeiten, dann nimmst du entweder EZ oder halt auch nicht. Theoretisch wäre ja auch arbeiten in der Elternzeit möglich wenn dir das entgegen kommt. Nichts anderes wie bei den meisten anderen Schwangeren auch. Da dachte ich doch es wäre sonst was an Panik bei dir. Dabei so simpel.

von Felica am 13.07.2018, 18:33



Antwort auf Beitrag von IsabellMi

Also wenn man schwanger wird, gilt die Probezeit als bestanden, wenn der Vertrag nicht hergibt, dass er nach der Probezeit ohne Verlängerung ausläuft, ist das also ein ganz normaler Arbeitsvertrag. So lange Du keine Teile des Mutterschutzgesetzes in Anspruch nehmen willst, musst Du gar nichts sagen. Ich persönlich würde auch, so lange es keine Probleme macht, immer mindestens das 1. Trimester komplett warten. Aber nach der Entbindung würde ich nicht direkt wieder anfangen an deiner Stelle. Je nachdem, wie die Schwangerschaft und Geburt verläuft - und die Zeit danach - kann das extrem heftig werden. Ich hab bei Kind 1 nach 4 Monaten wieder gearbeitet und das fand ich mit den Problemen, die wir da hatten zu heftig. Bei Kind 2 nach 5 Monaten, das war deutlich entspannter. Deshalb wäre MEIN Rat, 4 Monate auf jeden Fall daheim zu bleiben und dann wenn möglich TZ einzusteigen. Das sind zwei Monate mehr als Mutterschutz, ich denke, das ist auch für den AG zu verkraften. Es ist zeitlich etwas dumm gelaufen, aber ich denke der Chef kann - wenn er rechtzeitig mit planen kann - mit dem Ausfall gut leben. Besser als wenn Du gleich 3 Jahre daheim bleibst. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 13.07.2018, 08:21



Antwort auf Beitrag von IsabellMi

Hallo Lilke, lieben dank für die tollen Worte. So wie du es schilderst war nach dem gespräch gestern mit meinem Freund auch die Überlegung. Schönes Wochenende euch

von IsabellMi am 13.07.2018, 08:26



Antwort auf Beitrag von IsabellMi

Ich bin erschrocken, wie viele dir hier prophezeien, dass du deinen Job los wärst? Ich weiß nicht, in welcher Branche du arbeitest - in meiner herrscht Fachkräftemangel und uns hindert eine (auf lange Sicht gesehen) kurze Zeit der Schwangerschaft und/oder Erziehungszeit nicht daran, jemandem beschäftigen zu wollen. Unabhängig davon gilt aber so oder so dass Mutterschutzgesetz. Wenn du es deinem Arbeitgeber mitteilst, hast du Kündigungsschutz (§ 17 MuSchG), und zwar bis 4 Monate nach der Geburt. Probezeit hin oder her. Ich würde um ein Gespräch bei der/dem Vorgesetzten bitten, ihr/ihm mitteilen, dass du schwanger bist, was der errechnete ET ist, und was du dir schon für Gedanken für davor und danach gemacht hast (wie lange möchtest du aussetzen, wann möchtest du in welchem Umfang wieder einsteigen, wer kann dich evtl. vertreten etc.). Nur Mut, und alles Gute für deine Schwangerschaft! LG sun

von sun1024 am 13.07.2018, 13:49



Antwort auf Beitrag von IsabellMi

Hallo, bei mir war es vor 2 Jahren ähnlich und es ist gut ausgegangen. Ich hatte damals Anfang April meinen Arbeitsvertrag bei meinem neuen Arbeitgeber unterschrieben, aber erst im Juni angefangen. In der Woche, in der ich unterschrieben hatte, hatte ich den Schwangerschaftstest gemacht. Bei Arbeitsbeginn war ich dann schon in der 10. oder 11. Woche. Ich habe noch bis zur 14. Woche gewartet, also ca. 3,5 Wochen gearbeitet und es dann meinem Teamleiter in einer ruhigen Minute erzählt. Er hat ganz cool reagiert, ich hatte aber auch gleich meinen Plan erzählt, wie ich wieder einsteigen will. Ich habe 4 Monate nach der Geburt wieder mit 50% gearbeitet, davon 2 Tage im Büro und der halbe Tag im Homeoffice. Mein Partner hat an den 2 Tagen Elternzeit gemacht. Nach 14 Monaten bin ich wieder Vollzeit eingestiegen. Für meinen Mutterschutz und meine Elternzeit wurde mein Vorvorgänger, der schon Rentner ist, wieder in Teilzeit eingestellt. So hatte mein Arbeitgeber keine großen Aufwände, eine Vertretung zu suchen und anzulernen. Ich hatte aber auch das Glück, dass bei uns in der Firma aktuell recht viele Männer Väter werden und auch in Elternzeit gehen (ich arbeite fast nur mit Männern). Zudem sind mein Teamleiter und Chef beide kurz davor Großvater geworden und kinderlieb. Bei anderen Chefs sähe das möglicherweise anders aus. Da du ja schon einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast, kannst du auch nicht in oder nach der Probezeit entlassen werden, als Schwangere genießt du ja Kündigungsschutz. Ich würde also auch bis zur 12./13. Woche warten und es dann sagen, aber auch wirklich gleich mitteilen, wie du wann wieder einsteigen willst. Wie lilke schon schrieb, würde ich auch nicht unbedingt direkt nach dem Mutterschutz wieder gehen, denn du weißt nicht, wie gut zum Beispiel dein Kind schläft und mit Schlafmangel arbeiten, ist grenzwertig. Ich hatte das Glück, dass mein Kind mit drei Monaten durchgeschlafen hat und ich dementsprechend ausgeruht im Büro war. Mit 2 Monaten und 1-2 Stillpausen nachts wäre das nichts geworden. Ich habe im übrigen das Kind bis 6 Monate voll gestillt und während der Pausen abgepumpt. Hat auch super geklappt. Alles Gute und eine entspannte Schwangerschaft. LG

von kleiner Löwe am 13.07.2018, 09:36



Antwort auf Beitrag von IsabellMi

Reihe nach. Was steht im Vertrag genau? Steht da der Vertrag geht nach einer 6 monatigen Probezeit automatisch in einen unbefristeten über? Dann alles gut. Steht da, der Vertrag ist befristet auf 6 Monate und wird in Absprache evtl danach unbefristet verlängert, dann doof. dann musst du beweisen das den unbefristeten nicht deshalb nicht bekommen hast weil du schwanger bist. Mein Rat, lass das von jemanden prüfen der den Vertrag hat und der sich auskennt. Die Frage ob du schwanger bist oder sein könntest darf nicht gestellt werden. Du bist auch nicht verpflichtete das dem AG mitzuteilen. Es darf auch kein Grund sein den Vertrag nicht zu verlängern, was man blöderweise aber eben kaum nachweisen kann. Gut ist wenn du vorher schon was schriftlich hast das er verlängert bzw entfristet wird, dann wird es schwer für den AG. Mutterschutzgesetz gilt für dich erst dann wenn der AG Bescheid weiß. In wenigen Fällen, dann wenn du oder das Kind massiv gefährdet wären, muss man dem AG sofort Bescheid geben, sonst darf Frau solange warten wie sie mag.

von Felica am 13.07.2018, 18:27



Antwort auf Beitrag von IsabellMi

“hallo chef, ich hätte sie gern mal kurz gesprochen.“ ... “ich bin schwanger, das kind kommt vorraussichtlich im *Monat*“ Ich verstehe nicht, wo man da nach worten suchen muss... das ist einfach nur eine simple Mitteilung mit der jeder Chef der eine Frau im gebärfähigen alter einstellt, jederzeit rechnen muss. Und ich würde den Teufel tun und jetzt schon ans wieder arbeiten denken bzw das auxh noch ankündigen, stell dir vor es läuft nicht alles rund, was hoffentlich natürlich nicht passiert. Aber es könnte eine frühgeburt werden Oder nicht ganz gesund Oder Komplikationen bei dir Oder beim Kind Vielleicht verlässt dich zwischenzeitlich dein partner Oder du hast ein schreikind Oder es werden mehrlinge Oder du stellst fest dass du dein kind nicht so früh nicht 24/7 nicht bei dir Haben willst ... Es gibt eine Milliarde wenns die passieren können oder auch nicht. Lass doch erst mal die neue Lebenssituation eintreten und finde dich darin zurecht, melde Elternzeit für minimum zwei jahre und wenn alles tutti frutti ist, dann geh innerhalb der ez arbeiten.

von Lovie am 13.07.2018, 19:29



Antwort auf Beitrag von IsabellMi

Unbefristeter Vertrag im Öffentlichen Dienst, plus eben Kündigungsschutz durch die Schwangerschaft. Die Probezeit ist doch vollkommen unerheblich. Wie kommt man auf Kündigung? Es kann vll. das Verhältnis etwas belasten, aber eine Kündigung ist doch nicht möglich oder? Ich bin 2 Monate vor Mutterschutz, sehr deutlich schwanger im ÖD eingestellt worden, das war alles gar kein Thema.

von lilule am 14.07.2018, 13:17



Antwort auf Beitrag von IsabellMi

Mir ist genau das Gleiche passiert! Nachdem ich mich entschieden hatte das Kind zu bekommen, habe ich ihm das auch gleich gesagt. Ich denke eine offene Kommunikation schafft Vertrauen! Ein weiteres Thema: du bist UNKÜNDBAR. Auch in der Probezeit. Ich war auch in der Probezeit und als Schwangere bist du trotz Probezeit nicht kündbar. Dein Chef könnte dir frühestens 4 Monate nach der Entbindung kündigen. Das ist die gesetzliche Frist. Ich wünsche dir gutes Gelingen! LG

von DELiLi am 09.08.2018, 00:19