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Geschrieben von Zorro am 02.07.2006, 19:50 Uhr

Neuer Vertrag nach EZ obwohl sich nur der....

Hallo,

ich habe nun nach meiner EZ meine alte Stelle wieder (Vollzeit, Festvertag) nur in einer anderen Filiale, da die alte geschloßen wurde.

Nun bekamm ich von meinem Chef einen Vertrag der aber nicht richtig war, hätte ich den so unterschrieben wäre meine Position niedrige und auch mein Gehalt viel weniger.
Als ich ihn drauf ansprach sagte er ich solle es wegstreichen und nur das für die Versetzung unterschreiben.

Nun rief mich die Personalabteilung an und da ich ja Vollzeit bin, ich aber ende Juni nur eine Woche gearbeitet habe, soll ich jetzt noch so einen Vertrag unterzeichenen damit ich dann für diese Woche als Servicekraft abgerechnet werde.
Mein Mann ist arbeitslos, das heißt diese Woche wird mir dann vom Arbeitsamt komplet abgezogen.
Ab Juli bekommen wir natürlich kein Geld mehr vom Amt.

Da mein Chef mich gar nicht wieder haben will und er mir einige Geschichten erzählt hat die sich als unwahr herausstellten traue ich ihm nicht.

Wenn ich nun den zweiten Vertrag bekommen habe will ich damit zum Betriebsrat, würde aber trozdem noch eure Meinung hören.
Wie war es bei euch als Vollzeitkraft nach dem Ihr nur einen teil im Monat gearbeitet habt?

Gruß Zorro

 
5 Antworten:

Re: Neuer Vertrag nach EZ obwohl sich nur der....

Antwort von Chrissicat am 02.07.2006, 22:26 Uhr

Warum hast du denn Ende Juni nur eine Woche gearbeitet? Endete die EZ Ende Juni? Dann bräuchtest du dafür KEINEN anderen Vertrag! Oder gab es einen anderen Grund dafür, dass du nur eine Woche gearbeitet hast?

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Re: Neuer Vertrag nach EZ obwohl sich nur der....

Antwort von Zorro am 02.07.2006, 22:35 Uhr

Hallo Chrissicat,

ja meine EZ ist in der letzten Juni woche zuende gegangen und seit letzten Montag bin ich wieder Vollzeit.

Wenn ich nun zulassen würde das diese letzte Woche als Brutto für Netto oder ähnlich angerechnet wird, wäre das nicht eine art Unterbrechung/Änderung meines eigentlichen Vertrags?

Gruß Zorro

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Re: Neuer Vertrag nach EZ obwohl sich nur der....

Antwort von Chrissicat am 02.07.2006, 22:50 Uhr

So wie du das siehst, sehe ich das auch. Würde auf KEINEN Fall für die eine Woche einen anderen Vertrag unterschreiben oder mich anders "abrechen lassen". Schließlich darfst du bei einem Arbeitgeber ja nicht zwei verschiedene Verträge gleichzeitig haben. Nicht dass die dich irgendwie austricksen wollen...

Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei z.B. Minijob sind natürlich weniger Sozialabgaben, ist aber NICHT korrekt.

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Re: Neuer Vertrag nach EZ obwohl sich nur der....

Antwort von Nicole-Mami am 02.07.2006, 23:49 Uhr

Mach da bloß nichts!!!

Ich habe damals auch keinen neuen Vertrag unterschrieben, sondern lediglich eine Ergänzung zum bestehenden Vertrag, in dem meine Stundenzahl reduziert wurde (VZ in TZ). Die sollen Dich gefälligst korrekt abrechnen, was bedeutet Vollzeit-Gehalt für eine Woche (ist auch abrechnungstechnisch überhaupt kein Problem).

Für die neue Filiale brauchst Du auch keinen neuen Vertrag, sondern allenfalls eine Ergänzung zu Deinem bestehenden Vertrag (falls da nicht sowieso schon geregelt ist, dass Du in verschiedenen Filialen eingesetzt wirst).

Mich wollte mein damaliger Chef auch über´s Ohr hauen (der Geschäftsführer hatte während meines EZ gewechselt und der Neue war einfach nur ...). Ich sollte eine Ergänzung unterschreiben, dass ich mit einem Viertel meines ursprünglichen Gehaltes zufrieden wäre, pfff. Mußte er noch mal ändern :-))

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Unterschreib bloß nichts!

Antwort von tinai am 03.07.2006, 11:51 Uhr

Nicole-Mami hat vollkommen recht.

Wenn Du völlig verunsichert bist, solltest Du vielleicht einen Anwalt um Rat fragen, Das kostet nicht die Welt und sicher weniger als der Verdienstverlust, den man hat, wenn man leichtfertig was unterschreibt.

Es gibt eigentlich keinen Grund, warum Du einen neuen Vertrag unterschreiben müsstest.

DAss sie Dich in einer anderen Filiale einsetzen müsste auch in Deinem jetzigen Vertrag schon irgednwie erwähnt sein.

Gruß Tina

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