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noch 2 monate Probezeit und schwanger...

Thema: noch 2 monate Probezeit und schwanger...

hallo ihr lieben, bin ganz frisch schwanger - 6 woche und hab noch bis zum 24. juli probezeit. soll ich warten bis ich dem arbeitgeber bescheid gebe?? kann er mich kündigen in der probezeit? bin ratlos. hilfe... pedie

Mitglied inaktiv - 06.06.2005, 13:01



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Schwangere können nicht gekündigt werden - auch nicht in der Probezeit. Im Falle einer Kündigung, kann man die Schwangerschaft noch längstens 14 Tage danach mitteilen und die Kündigung wird dadurch unwirksam. Für einen AG ist das eher unerfreulich, aber für die Schwangere ein weiterer Schutz. Gruß Tina PS: Stell Deine FRage auch bei Frau BAder noch einmal.

Mitglied inaktiv - 06.06.2005, 13:20



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Hi, endet denn dein Vertrag mit Ende der Probezeit oder geht diese fliessend in einen unbefristeten Vertrag über? Im letzteren Fall hast du Glück und bist nicht kündbar, auch wenn du es jetzt schon sagst. Sonst würde ich tatsächlich warten bis zum Ende der Probezeit (keine Angst, es gibt keine Verpflichtung, die SS dem AG mitzuteilen, das MuSchG dient ja lediglich dem Schutz der Mutter). Wenn dann der unbefristete Vertrag erstmal in Kraft ist, dann hast du auch den vollen Kündigungsschutz. Ist für den AG zwar vielleicht ärgerlich, aber manchmal muss man als (werdende) Mutter auch Vorteile haben...

Mitglied inaktiv - 06.06.2005, 22:04



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Du bist zwar in der Probezeit wenn du schwanger bist nicht kündbar, aber wenn dein Chef einer der "Netten" ist, dann findet er einen anderen Grund dir in der Probezeit den Laufpass zu geben. es ist zwar nicht der beste Weg, aber ich würde auf jeden Fall die 12.-13.SSW Wochen abwarten, denn dann ist deine Probezeit und auch die "gefährlichen Wochen" der SS vorbei.

Mitglied inaktiv - 06.06.2005, 22:24



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danke ihr lieben - bin etwas beruhigt... warte einfach erstmal ab und schau dann weiter.. euche einen tollen tag. lieben gruss pedie

Mitglied inaktiv - 07.06.2005, 12:38



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Hallo, herzlichen Glückwunsch zum Krümelchen,-))) Habe gerade ein Seminar in Arbeitsrecht hinter mir: Du bist unkündbar - auch in der Probezeit! Der AG kann Dich nicht entlassen - auch nicht aus irgendeinem anderen Grund, weil Du als Schwangere uneingeschränkten Kündigungsschutz genießt. Schöne Schwangerschaft! Janine

Mitglied inaktiv - 07.06.2005, 20:24