Thema:
Noch eine Frage zu Messe-Einsätzen
Hallo,
ich habe noch eine Frage zu meiner aktuellen Stelle. Im Arbeitsvertrag ist kein Wort von Messeeinsätzen meinerseits, das Unternehmen ist aber jährlich auf rund 70 Messen vertreten.
Die mich einarbeitenden Personen gehen alle nicht auf die Messen, meinten aber, das wäre ihnen von der Geschäftsleitung so mitgeteilt worden, dass ich selbstverständlich mitgehe. Nicht auf alle, aber auf die großen, mehrtägigen auf jeden Fall. Die Geschäftsleiter sind erst Mitte nächste Woche wieder so, da habe ich ja eh noch Fragen zu meinen Vertrag. Bisher ist er auch von mir noch nicht unterschrieben.
Wenn nun nix von Messen drin steht und im Gespräch nichts explizit vereinbart wurde, muss ich dann an Messen teilnehmen?
Die Stimmung in dem Unternehmen ist bombastisch, es ist selbstverständlich, dass das Freizeit ist und nicht bezahlt wird. Ich könnte im Strahl ko..en und suche schon panisch nach etwas Neuem. So ein Mist!!!
Viele Grüße
2Süße
von
2Süße
am 17.02.2017, 19:57
Hallo,
rein vom Verstand ausgehend würde ich sagen, das Du das nicht musst, wenn nichts im Vertrag steht. Und sämtliche "Nebenabsprachen" sind ja immer schriftlich festzuhalten (steht so glaube ich immer im Vertrag).
Und Freizeit ist das auch nicht - Du bist ja für Deinen AG im Einsatz - egal ob im Büro oder eben Messe.
Vielleicht wird so was anders bezahlt od. in Freizeit/Überstunden umgewandelt?
Viel Glück + lG
von
tabeamutti
am 18.02.2017, 04:25
Vielleicht erledigt es sich mit der Stelle (ohne Sperre vom Jobcenter), wenn Du freundlich darauf hinweist, dass das mit Deiner Teilnahme ja gar nicht sein kann, weil es 1. nicht im Vertrag steht und 2. wegen der Kinder organisatorisch nicht geht. "Obwohl ich die Überstunden und Spesen natürlich gern genommen hätte, schade..."
von
Daffy
am 18.02.2017, 11:11
Ich hoffe inzwischen, dass es sich von alleine erledigt und ich das nicht länger machen muss. Eine Sperre wäre wirklich ätzend. Mal sehen, was man mir nächste Woche erzählen wird. Ich sammel aktuell einfach mal Informationen, damit ich dann nicht völlig planlos dastehe. Den Vertrag würde ich sowieso erst nach dem gründlichen Durchlesen zu Hause unterschreiben. Von daher bin ich etwas beruhigt.
Vielen Dank!
2 Süße
von
2Süße
am 18.02.2017, 11:20
Wenn gewünscht wird, dass du bei Messen dabei bist, muss das auch bezahlt werden. Selbstverständlich ist das keine Freizeit.
Bei unseren Projekten ist es klar, dass wir Messen und andere Veranstaltungen besuchen, auch an Wochenenden und über mehrere Tage, im Ausland mit eigenen Vorträgen in Fremdsprachen. Im Vertrag steht es nicht, aber es wurden noch einmal gesonderte Verträge mit Tagessätzen etc. aufgesetzt. Es rechnet sich für mich nicht, wenn ich es nur finanziell sehe, aber es bringt sehr gute neue Kontakte und baut das Netzwerk aus.
Ich wünsche dir, dass sich eine gute Lösung für dich findet.
LG terkey
von
Terkey235
am 18.02.2017, 12:36
Auch bei uns steht von Dienstreisen nichts im Arbeitsvertrag, sie gehören dazu und werden nach Bundesreisekosrengesetz vergütet.
Reisezeit ist keine Dienstzeit, die Einsatzzeit vor Ort aber schon.
Das Tagegeld reicht aber nicht, wenn man zweimal am Tag ins Restaurant muss.
Trini
von
Trini
am 19.02.2017, 00:00
Lass mich raten, diejenigen die behaupten dass das Freizeit ist, haben selber noch nie bei einer Messe teilnehmen müssen?
Wenn das nicht im Vertrag steht, kann dich keiner zwingen.
Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass es für das Arbeitsklima kontraproduktiv ist, wenn der Frauenanteil zu hoch ist.
Mitglied inaktiv - 19.02.2017, 14:29
Antwort auf diesen Beitrag
Ich habe noch keinen Arbeitsvertrag gesehen, in dem Dienstreisen explizit drin standen.
Trini
von
Trini
am 19.02.2017, 22:21
Ich auch nicht!
Mitglied inaktiv - 28.02.2017, 09:20
Hallo,
in aller Regel wird die Bereitschaft zu Dienstreisen und Messeteilnahmen vorausgesetzt - auch ohne dass sie explizit im Vertrag geregelt ist. Ausnahmen davon sind nur typische BackOffice-Jobs (Buchhaltung, IT-Administration...). Nur wenn Reisen einen überwiegenden Teil der Tätigkeit darstellen, sollten (nicht müssen) sie auch vertraglich festgehalten werden oder sich aus der Aufgabenbeschreibung ergeben (z.B. Vertriebsaußendienst).
Ansonsten sind Dienstreisen eine betriebliche Weisung des AG und auch Arbeitszeit. Was allerdings von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich geregelt ist, ist die Anerkennung von Arbeitszeit. Unstreitig ist die Anwesenheit auf dem Messestand Arbeitszeit, die An- und Abreise ist nicht zwingend Arbeitszeit, die Zeiten im Hotel bzw. zwischen den Schichten sind keine Arbeitszeit. Oft gibt es jedoch Zulagen oder Prämien für diese Tätigkeiten, da sie mords-anstrengend sind und man noch dazu nicht im eigenen Bett übernachten kann.
Gruß, Speedy
von
speedy
am 20.02.2017, 13:37
Hallo,
frag doch mal nach deiner Arbeitsplatzbeschreibung, da müsste das drin stehen, was deine Aufgaben sind.
von
Nicol
am 21.02.2017, 09:22
Ist der Arbeitsvertrag von denen unterschrieben? Und sie haben Dich am 3. Tag nicht heimgeschickt? Sonst hast Du bereits eine unbefristete Stelle, wenn Du sie einklagst. Das solltest Du dann vielleicht beim Arbeitsamt nicht an die große Glocke hängen oder eben doch darauf und auf eine Abfindung mit Aufhebung spekulieren.
Grüße,
Jomol
von
Jomol
am 03.03.2017, 09:17
Hallo,
vielen Dank für die Infos von Euch! Inzwischen habe ich mit der Firma geeinigt und alles dort beendet. Ist für beide Seiten besser so :-).
LG 2Süße
von
2Süße
am 03.03.2017, 17:51