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Öffentlicher Dienst ? Jobwechsel ?

Thema: Öffentlicher Dienst ? Jobwechsel ?

Hallo, ich arbeite seit Februar wieder in Teilzeit und bin soweit ganz zufrieden. Die Arbeit ist interessant, die Kolleginnen nett, es spielt sich so langsam alles ein, obwohl es ein ganz anderes Themengebiet war als mein eigentlicher Beruf... Nun bin ich über eine Stellenanzeige gestolpert (obwohl ich eigentlich nicht wirklich danach gesucht hätte), da geht es um eine Teilzeitstelle in einem großen Institut. Wenn in der Anzeige steht:Vergütung und Sozialleistungen nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD-Bund), heißt das dann, dass man dann auch im öffentlichen Dienst arbeitet oder nur, dass man nach diesem bezahlt wird? Bringt das weitere Vorteile mit sich? Arbeitsumfang und Zeiten wären ähnlich, Gehalt vermutlich demnach deutlich höher. In dem Büro, wo ich jetzt bin, wird nicht besonders gut bezahlt und es ist nicht viel Luft nach oben, es ist eine kleine 7-Mann-Bude. Aber - jetzt bin ich in einem unbefristeten Beschäftigtenverhältnis (gerade Probezeit um), die andere Stelle wäre "zunächst auf ein Jahr befristet". Ich habe jetzt einfach mal eine Online-Bewerbung hingeschickt und weiß natürlich nicht, ob das was werden würde. Aber - würdet ihr das unter diesen Umständen wagen? Ich sollte vielleicht dazu sagen, dass ich mit meiner Teilzeitstelle natürlich weder Allein- noch Hauptverdienerin bin, von daher wäre es jetzt nicht der Weltuntergang, wenn nach dem einen Jahr dann Ende wäre. Aber wäre halt schon ärgerlich... LG, Angel

von Angel am 12.08.2013, 16:41



Antwort auf Beitrag von Angel

Ein großes Institut? Dann würde ich darauf tippen, dass du ,,nur" nach dem TVöD bezahlt wirst, es aber in dem Sinne keiner ist. http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlicher_Dienst Bei Wikipedia ist das ganz gut beschrieben. Bei meiner Arbeitsstelle werden die neuen Mitarbeiter auch ,,in Anlehnung" an den TVöD bezahlt - wir sind aber kein öffentlicher Dienst im eigentlichen Sinne (bei uns kann man nicht verbeamtet werden). Der TvöD ist halt ein Tarifvertrag, kannst dich ja mal schlau machen in welche Entgeltgruppe du fällst und was dann brutto für dich dabei rauskommt.

von allmountain am 13.08.2013, 06:57



Antwort auf Beitrag von Angel

Hi, der TvÖD ist nur ein Tarifvertrag, der die Bezahlung regelt. Ist das Institut ein öffentliches oder ein Verein/eine Stiftung (Forschungsinstitut?). Bei letzteren wären die Befristungen typisch, da gibt es kaum noch unbefristete Stellen, es sei denn in der Verwaltung, es wird halt verlängert, solange es zulässig ist nach WissG. Annehmlichkeiten sind oft ähnlich denen im öD (günstige Tarife bei Versicherungen, Zusatzversorgung...) aber halt nicht gleich. Bei der Einstufung wird auch oftmals die Berufserfahrung in der freien Wirtschaft nicht oder nur mit 1-2 Jahren anerkannt, so dass man fast immer in Stufe 1 od. 2 einer Tarfistufe anfangen muss (es sei denn, man verhandelt gut und die wollen dich unbedingt haben). Wenn dein Job jetzt unbefristet ist, dann würde ich es lassen... Gruß, Speedy

von speedy am 13.08.2013, 07:45



Antwort auf Beitrag von Angel

Mein AG ist eine Bundeseinrichtung, aber das Problem ist, dass wirklich kaum noch MA unbefristet eingestellt werden. Das ist für die MA wie für ihre Vorgesetzten ausgesprochen unbefriedigend. Die Höhe Deines Gehaltes muss Dir übrigens schon beim Vorstellungsgespräch gesagt werden. Und Du darfst da auch Fragen stellen. Ich würde nur bei DEUTLICH höheren Bezügen eine unbefristete Stelle kündigen. Trini

von Trini am 13.08.2013, 12:01