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Öffentlicher Dienst - Kündigung während der Elternzeit

Thema: Öffentlicher Dienst - Kündigung während der Elternzeit

Hallo . Ich bin etwas verzweifelt und im Internet fand ich bislang leider nicht die passende Antwort. Ich bin im Öffentlich Dienst beschäftigt, möchte aber unter keinen Umständen dorthin zurück. Ich befinde mich noch bis nächstes Jahr Juni in Elternzeit, möchte aber jetzt schon gerne kündigen, um mich um einen Minijob zu bemühen. Ich war vor der Elternzeit aus psychischen Gründen knapp 1,5 Jahre krank geschrieben. Hat hier jemand Erfahrung damit? Gibt es für mich irgendwelche Probleme, wenn ich jetzt kündige? Bin um jede Mithilfe dankbar.

von Stoffel88 am 23.04.2022, 20:44



Antwort auf Beitrag von Stoffel88

Du darfst dich auch schon um den Minijob bemühen, während du noch deinen ÖD-Vertrag hast. Oder reduziere doch nach der Elternzeit deine Arbeitszeit und wechsele intern die Tätigkeit. Es gibt im ÖD harte, miese Jobs, aber auch gute Jobs.

von Pamo am 23.04.2022, 21:46



Antwort auf Beitrag von Stoffel88

Würde ich nicht machen. Bleibe besser solange es geht in EZ und hole dir vom AG die Zustimmung in der EZ dem Minijob nachgehen zu können. Willst du doch kündigen, dann gilt in der EZ die Fristen welche im Vertrag stehen. Kündigst du zum Ende der EZ, ist die Kündigungsfrist 3 Monate. Mit Ende deines Arbeitsvertrages endet auch deine EZ. Kümmere dich dann also um deine Krankenversicherung.

von Neverland am 23.04.2022, 23:05



Antwort auf Beitrag von Stoffel88

Minijob kam für mich nie in Frage, da keine Sozialversicherung besteht und man sich damit keine Anwartschaft für die Rente oder die Arbeitslosigkeit erwirbt. Es gibt meines Wissens keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Daher würde ich an deiner Stelle versuchen, in einer sozialversicherten Tätigkeit zu bleiben und mich entsprechend woanders zu bewerten. Gerade der öffentliche Dienst hat zunehmend Nachwuchssorgen und rollt hier Bewerbern zum Teil den roten Teppich aus.

von Kleine Fee am 25.04.2022, 16:15



Antwort auf Beitrag von Kleine Fee

Komisch mir wurde gestern noch erzählt das man ohne Verwaltungsausbildung (die ich nicht habe, sindern "nur" eine zur Industriekauffrau) keine Chance auf ne Anstellung im öffentlichen Dienst hat. Wolle mich nämlich da initiativ bewerben.

von SunnyGirl!75 am 28.04.2022, 23:44



Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Die AP schreibt, dass sie schon im öD arbeitet. Ich gehe daher von einer entsprechenden Ausbildung aus. Ich kenne jedoch einige, die als Quereinsteiger ohne Ausbildung im öD dort angefangen haben, u.a. auch als Lehrer. Das heißt aber nicht, dass überall jeder genommen wird. Wenn es in deiner Region genug Bewerber mit gewünschter Qualifikation gibt, wird nicht auf andere Bewerber zurückgegriffen.

von Kleine Fee am 29.04.2022, 21:43



Antwort auf Beitrag von Kleine Fee

Das weiß man ja in der Regel nicht vorher wer sich noch bewirbt. Also,probieren kann man es ja trotzdem da reinzukommen.

von SunnyGirl!75 am 01.05.2022, 23:22



Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Versuche es auf alle Fälle! In unserer Gemeinde wurde gerade eine Office Managerin (14 Tage Lehrgang IHK) ohne weitere Verwaltungsausbildung o.ä. fürs Bürgerbüro eingestellt. Sie hatte vor Jahrzehnten mal etwas absolut Fachfremdes studiert und war bis zum Alter von ca. 50 überhaupt nicht berufstätig. Eine Freundin arbeitet an einer Hochschule... auch dort mangelt es an Verwaltungsfachangestellten und es werden ähnliche Berufe oder Quereinsteiger eingestellt. Viel Glück!

von twinnies05 am 09.05.2022, 22:05



Antwort auf Beitrag von twinnies05

Was twinnies sagt! Wir haben Büroangestellte ausgeschrieben... vier Bewerbungen hatten wir. Alles Quereinsteiger. Zwei davon so quer, dass wir uns gefragt haben, warum die gerade genau den Job machen wollen... zum Vorstellungsgespräch ist am Ende niemand gekommen. Vor Corona hatten wir auf meine Elternzeitvertretung über 20 Bewerbungen. In den letzten zehn Jahren hatten wir auf solche Stellen immer tonnenweise Bewerbungen. Jetzt? Mau! Mehr als mau.

von Schmetterfink am 18.05.2022, 13:42



Antwort auf Beitrag von twinnies05

Danke, ich habe leider bereits eine Absage auf meine Initiativbewerbung bekommen, zur Zeit hätten sie leider keine Stelle die auf meine Qualifikationen passt...

von SunnyGirl!75 am 18.05.2022, 23:28



Antwort auf Beitrag von Stoffel88

Du kannst doch unbezahltenSonderurlaub nehmen, bis das (jüngste) Kind 18 Jahre alt wird. Das würde ich an deiner Stelle in Anspruch nehmen. Dann lässt du dir vom Arbeitgeber (vorher) genehmigen, dass du bei einem anderen Arbeitgeber arbeitest und fertig. Wenn du dann einen guten Job gefunden hast, kannst du immer noch kündigen. Und wenn es notwendig ist, könntest du deinen Sonderurlaub beenden und hättest ein Einkommen... Wer weiß, ob es dort in 4 oder 5 Jahren immer noch so schlimm ist, dass du nicht zurück willst...

Mitglied inaktiv - 26.04.2022, 04:21