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Oma ist Tagesmutter> Unterstützung vom Amt?

Thema: Oma ist Tagesmutter> Unterstützung vom Amt?

Hallo, meine Mama passt auf meinen Sohn auf wenn ich arbeite (18 Std./Woche. Ich verdiene also nicht so viel und mein Freund auch nicht. Bekommen wir vom Jugendamt oder so Betreuungsgeld oder ähnliche Unterstützung? Meine Mutter muß nämlich sonst selber wieder arbeiten weil sie auch nicht über die Runden kommt,denn ich kann ihr nichts zahlen, da selber zu wenig... Für Rat und Tipps bin ich dankbar!

Mitglied inaktiv - 12.08.2005, 16:58



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Hallo, ich glaube, damit ihr Geld vom jugendamt dazu bekommt, muss die Oma als Tagesmutter dort registriert sein. Kann es aber leider nicht zu 100% sagen.

Mitglied inaktiv - 12.08.2005, 17:13



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grad im net gefunden: Die Vermittlung von Tageseltern erfolgt über das Jugendamt oder durch Tagespflegebörsen, durch Nachbarschaft oder Hinweise von anderen Eltern, die man z.B. vom Spielplatz kennt (diese Verbin-dungen und der damit verbundene Erfahrungsaus-tausch auch in Bezug auf Stadtteilinformationen sollte nicht unterschätzt werden). Hat man selbst eine Tagesmutter gefunden, kann man diese dem Jugendamt vorschlagen. Das befindet dann darüber, ob sie die Person anerkennt. Freundinnen z.B. können Tagesmutter werden, Familienangehörige werden nicht bezuschusst.

Mitglied inaktiv - 12.08.2005, 17:22



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leider ist es so, da das JA in den seltensten fällen die eigene engste familie bezuschusst! probieren geht über studieren, aber das ist meine letzte kenntnis! lg phi

Mitglied inaktiv - 12.08.2005, 17:50



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Mitglied inaktiv - 12.08.2005, 17:54



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Doch auch Familienangehörige, die nicht im gleichen Haushalt wohnen werden als Tagesmütter bezuschusst. Bedingung ist, dass ein TAMU-Vertrag wie unter Fremden geschlossen wird! Am besten informierst Du Dich mal im Tagesmütterverein und auch beim Jugendamt. Ersterer bietet meist auch noch eine preiswerte Versicherung für das Kind an für die Zeit, in der es bei der Tagesmutter (Oma) ist. Bei mir war vorübergehend meine Schwester Tagesmutter für meine Kinder. Wurde steuerlich genauso bewertet wie dritte Fremde und mir wurde damals gesagt, dass das auch bei Zuschüssen so wäre. Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 12.08.2005, 18:05



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Ich habe letzte Woche bei uns im Jugendamt nachgefragt, weil ich wieder Vollzeit arbeiten muß und meine Mutter die Kinder vom Kindergarten abholt und während der restlichen Zeit betreut. Mir wurde gesagt, daß es für Verwandte erst ab dem 3. Verwandtschaftsgrad eine Bezuschussung für die Betreuungskosten gibt, da bei allen näher Verwandten davon ausgegangen wird, daß es umsonst gemacht wird. Vor einem halben Jahr habe ich einen PC-Kurs gemacht, der vom Arbeitsamt finanziert wurde. Hier gab es für die Zeit, in der ich in der Schulung war, einen Kinderbetreuungszuschuß, der auch an meine Mutter bezahlt wurde. Vielleicht hat das aber auch damit zu tun, daß die Kinder damals noch nicht im Kindergarten waren und sie deshalb über 12 Stunden von meiner Mutter betreut wurden.

Mitglied inaktiv - 13.08.2005, 08:14



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Mitglied inaktiv - 13.08.2005, 09:50



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genau so ist es! LG Sue

Mitglied inaktiv - 13.08.2005, 14:24



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Nur als Ergaenzung: Bei uns ist es so, dass das Jugendamt nur TaMue anerkennt, die einen Kurs gemacht haben und bei ihnen registriert sind. Gruss, harmony

Mitglied inaktiv - 13.08.2005, 20:24