Hallo
helft mla bitte: für die Berechnung des Pensionsanspruchs (bin Beamtin) zählt doch der Druchschnitt der gesamten Arbeitszeit, oder? Also nciht nur die letzten x Jahre, oder? Und wenn em so ist, dann richtet es sich doch sicher nach der Besoldungsgruppe und dem prozentualen Anteil (also bei mir schon recht lange 14/27 von A 12) und cniht nach dem Netto oder Bruttogehalt...oder doch nach dem bruttogehalt??? Wer weiß das? Wo finde cih das? Danke! HEnni
von
Henni
am 04.11.2010, 18:48
hm....
von
Henni
am 06.11.2010, 08:41
aber ich wollte einfach antworten :-).
Sowas würde ich entweder den Personalrat oder, wenn der keine Ahnung hat, wie bei uns sehr oft der Fall, dann den Berufsverband fragen, bei dem du Mitglied bist.
von
magistra
am 06.11.2010, 12:35
Hallo!
Ich kann dir auch nur eine ungenaue Antwort geben. Es gibt eine Seite im Internet, da kann man das berechnen (für NRW), dort musste man alle Arbeitsjahre angeben und auch die entsprechenden Teilzeitkürzungen. Leider weiß ich nicht mehr, wo diese Seite war.
Gruß, Sabri
von
Sabri
am 06.11.2010, 12:43
Hallo HEnni,
hab es mal den Link gesucht:
http://www.lbv.bwl.de/service/index_html/versorgungsauskunft
Guter Text unter
http://library.fes.de/pnews/20080212/gew-hessen.de/index.php@id=296&tx_ttnews%5Btt_news%5D=3528&chash=1d9347ecd2.htm
LG,
bobcat
von
bobcat
am 06.11.2010, 17:01