Guten Morgen an Alle,
Ich bin privat krankenversichert und bekomme in November unser zweites Kind.
Nach der Mutterschutz möchte ich bei meinem AG einige Stunden Teilzeit arbeiten. Gehalt wird linear zu den Stunden gezahlt, Elterngeld entsprechend gekürzt.
Weiss jemand wie es dann mit dem Arbeitgeberzuschuss zum Krankenversicherung aussieht? Finde nichts gescheites dazu.
von
Fuchsina
am 07.06.2012, 11:00
also, ich bin jetzt nicht der Experte. Aber als ich auf Teilzeit gegangen bin, lag mein Gehalt wieder unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze und ich war in der gesetztlichen KK pflichtversichert.
Ich hätte da glaube ich - für teures Geld - mich rauskaufen können. Aber eigentlich fand ich es ganz praktisch, so völlig problemlos aus der privaten KK wieder rauskommen zu können und mich lieber privat zusatzzuversichern.
Ulrike
von
u_hoernchen
am 07.06.2012, 11:40
Meines Wissens bekommst Du den Beitragszuschuss solange Du die Teilzeit innerhalb der Elternzeit ausübst, also unterhälftig bleibst.
von
dieElle
am 07.06.2012, 16:20
Ich musste die Private voll weiterbezahlen während der Elternzeit - auch danach in Teilzeit. Erlebe die Private als sehr "familienfeindlich", aber drücke dir alle Daumen, dass bei dir der Fall anders liegt!
von
jori
am 07.06.2012, 18:34
Hallo!
Das die Private weiterbezahlt sein will, ist normal. Du hast schließlich mit der Gesellschaft einen Vertrag geschlossen und erhälst auch während der Elternzeit weiterhin Leistungen der Privaten Krankenkasse.
Ich denke nicht, dass das bei irgendjemandem anders sein wird - ausser vielleicht, man hat eine entsprechende Klausel im Vertrag! Aber das kann ich mir kaum vorstellen.
Die Leistungen einer privaten Kasse richten sich nunmal streng nach dem abgeschlossenen Vertrag, nicht nach gesetzlichen Änderungen.
Gruß, dieElle (die ebenfalls während der EZ fleißig von Null Einkommen die private KK berappt hat)
von
dieElle
am 08.06.2012, 06:08
Danke für die Antworten!
Das man unter der Pflichtversicherungsgrenze fällt ist klar, allerdings kann man sich aufgrund einer Vorschrift des Elterngeldgesetzes davon befreien, das ist also kein Problem.
Das ich die Beiträge weiter bezahlen muss ist mir auch klar, ist ja so auch in Ordnung.
Mich interessiert wirklich nur die Frage, ob den AG-Zuschuss bei Teilzeit voll bezahlt, oder auch linear mit dem Gehalt gekürzt wird.
von
Fuchsina
am 08.06.2012, 12:20
Hi,
Dein AG zahlt Dir den Zuschuß zur privaten KV anteilig zu deinem TZ-Gehalt.
Also 7,3% aus Deinem TZ-Brutto.
Viele Grüße
Desirée
von
desireekk
am 08.06.2012, 16:45