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Putzhilfe privat vs. gewerblich

Thema: Putzhilfe privat vs. gewerblich

Hallo zusammen! Mein Mann und ich arbeiten beide, haben 2 kleine Kinder und hätten gerne eine angemeldete Putzfrau für ca. 3 Std. / Woche. Unsere Situation ist die: neben unserem privaten Wohnhaus ist ein kleineres Haus, in dem mein Arbeitsbereich ist (Therapie- und Büroräume). Wir sind uns unsicher, wie wir eine Hilfe am Besten aufteilen: nur für den privaten Bereich, nur für den gewerblichen Bereich oder beides? Ich hab schon auf der Seite der Minijob-Zentrale geschaut, versteh aber das System ncoh nicht so ganz. Kann mir jemand die wichtigsten Unterschiede erklären (Urlaub? Rente? Weihnachtsgeld??? Geht das so in die Richtung?) und welche Variante wahrscheinlich die bessere ist? Danke vorab und liebe Grüße!

von cymbeline am 28.02.2013, 23:36



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Rente: ich glaube, das da ein Unterscheid besteht: die haushaltsnahe Angestellte darf sich gegen die Renteneinzahlungen aussprechen, in einer Firma jedoch nicht (bitte nicht festnageln) Urlaubsansprüche entstehen bei beiden Varianten, also auch privat, ebenfalls Krankmeldungen. Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung Ich weiß jetzt aber nicht, ob es einen steuerlichen Vorteil gäbe, wenn sie gewerblich arbeitet. Ruf da doch einfach mal an ;-), also frag sie in der Zentrale direkt.

Mitglied inaktiv - 01.03.2013, 13:24



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Hi, ich denke nicht, dass die Minijobzentrale euch das für euren Spezialfall genau auseinanderpfriemeln kann. Ich nehme an, ihr habt einen Steuerberater für die Praxis? Den würde ich fragen, der kann dir auch sagen, wieviel von der Putzzeit du realistischerweise gewerblich ansetzen kannst (ich denke, da gibt es etwas "Spiel nach oben", aber übertreiben sollte man es natürlich nicht). Der Steuerberater wird derjenige sein, der euch am ehesten sagen kann, ob es günstiger ist, wenn ihr durch die gewerbliche Abrechnung Gewinn minimiert oder wenn ihr das privat als haushaltsnahe Dienstleistung abrechnet - da spielen ja einige Faktoren mit hinein (Höhe deines Umsatzes, Höhe des Verdienstes deines Mannes). Wenn du keinen allzu hohen Gewinn hast, ist es möglicherweise auch sinnvoll, die Haushaltshilfe nicht nur für Reinigungsarbeiten, sondern auch für Kinderbetreuung anzumelden, um da Betreuungsfreibeträge auszuschöpfen. Aber, wie gesagt: Der Steuerberater weiß da am ehsten, wie die Rechtslage aussieht und wie man sich noch im legalen Rahmen bewegt... LG Nicole

Mitglied inaktiv - 01.03.2013, 14:36



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bei der Kinderbetreuung darf jedoch dann nicht geputzt werden...

Mitglied inaktiv - 01.03.2013, 14:45



Antwort auf Beitrag von cymbeline

Ich putze in einem restauran also gewerbe...ich durfte mich auch gegen das neue gesetz entscheiden...der einzige mir bekannte unterschied ist,das ihr also ag im gewerbe mehr rente für eure putzfrau zahlt...

von ccs am 01.03.2013, 18:51



Antwort auf Beitrag von cymbeline

WEnn die Putzfrau "gewerblich" arbeitet, also auf Rechnung, dann wäre eine klare Aufteilung zwischen gewerblich bzw. privat genutzten Räumen steuertechnisch gesehen wahrscheinlich die simpelste Lösung. Du könntest die "Gewerbe"rechnung zu 100% auf's Gewerbe umlegen und die "private" REinigung könnte unter Umständen auf die haushaltsnahen Deinstleistungen gelegt werden. Voraussetzung ist natürlich, die Dame oder die REinigungsfirma arbeiten auf REchnung und die Bezahlung durch dich erfolgt per Überweisung. LG Jacky

von wassermann63 am 04.03.2013, 14:16