Geschrieben von momo268 am 23.07.2011, 14:31 Uhr |
Rechtsfrage
Hallo zusammen!
Vielleicht hat jemand Ahnung von Euch!
Ich bin noch 2 Jahre in der Elternzeit und arbeite 19,5 Std./Woche.
Darf ich eigentlich Mehrarbeit leisten, also mehr als 30 Std./Woche (diese sind ja in der elternzeit erlaub)?Oder geht es nur um das Verdienst?
weshalb ich frage: Habe bereits 50 Überstunden und nun brauche ich 2 tage frei, weil meine TAMU frei hat. Habe sonst keinen für die Kids. was ist wenn sie von mir verlangen arbeiten zu kommen, kann ja wohl schlecht die Kinder mitnehemen? war schon mal jemand in dieser notlage? An wen kann ich mich wenden? wer könnte ahnung haben ? Die Elterngeldstelle vielleicht? Danke und LG
Re: Rechtsfrage
Antwort von speedy am 23.07.2011, 15:37 Uhr
Hi,
vorweg: du hast keinen Anspruch darauf, die angesammelten Überstunden an einem bestimmten Wunschtag abzubauen - das geht nur in Abstimmung mit dem AG. Also hilft dir nur, nachzufragen oder ggf. 2 Tage Urlaub zu nehmen.
Zu der Stundenanzahl: Innerhalb der Elternzeit ist eine regelmäßige Arbeitszeit von bis zu 30h/Woche erlaubt - gelegentliche oder angesammelte Überstunden zählen da nicht mit zu. Sollte es regelmäßig mehr werden, entfällt allerdings der Elterngeldanspruch(!). Dazu zählt aber wiederum keine Mehrarbeit (die durch den AN freiwillig geleistet wird), sondern nur angeordnete ÜBerstunden durch den AG, festgelegt nach Datum, Tag und Zeit. So etwas gibt es in der Praxis aber kaum.
Gruß, Speedy
Sehr kurzfristig hat sich ein Vorstellungsgespräch für morgen vormittag mt
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