Ich überlege gerade, einen Rentenvertrag abzuschließen. Grundsätzlich gibt es da ab 67 eine Rente bis ans Lebensende. Sterbe ich vor Erreichen des statistischen Sterbedurchschnittsalters, macht die Allianz einen Gewinn, sonst ich (und die Allianz nur einen kleinen).
Es gibt die Möglichkeit, die Beitragsrückgewähr zu versichern, d.h. sicherzustellen, dass eingezahlte Beträge im Todesfall z.B. an die Kinder vererbt werden. Das kostet ca. 10-15% der Versicherungssumme extra.
Würdet Ihr das machen? Ich finde ja eigentlich, dass erwachsene Kinder sich selbst finanzieren und nicht auf Erbschaften hoffen sollen. Sterbe ich, solange die Kinder noch nicht erwachsen sind, sind sie sowieso gut abgesichert.
Meine Tendenz ist eher dagegen. Fallen jemandem gute Argumente dafür ein?
LG, carla72
von
carla72
am 14.06.2012, 10:46
Ja, das einbezahlte Geld bleibt in der Familie und ist nicht für immer "weg". Das wäre ein grosser Argument dafür. 10-15% der VS sind aber natürlich nicht wenig.
von
Fuchsina
am 14.06.2012, 16:49
Meine Kinder sind, wenn ich 67 bin, 40 und 35 Jahre alt, würde ich später versterben entsprechend älter, da hoffe ich auch, dass sie darauf nicht angewiesen wären.
Aber wie steht es mit dem Ehepartner? Wir wohnen und wirtschaften ja zusammen und der Wegfall könnte dann für den anderen schon eine finanzielle Lücke bedeuten. Also, daran würde ich eventuell denken, ansonsten würde ich mir die Extrakosten wohl sparen.
LG Kristina
von
krissie
am 14.06.2012, 21:15
Hallo,
ich habe auch gerade eine Versicherung abgeschlossen und mich für so eine Rentengarantiezeit entschieden. Mir war gar nicht der Hinterbliebenenschutz so wichtig, sondern mehr der Aspekt, dass meine eingezahlten Beiträge im Todesfall nicht einfach so weg sind. In der monatlichen Auszahlungssumme hat es zumindest in meinem Fall kaum etwas ausgemacht.
Liebe Grüße
Calcifer
von
Calcifer
am 16.06.2012, 22:41
P.S.: Habe gerade noch mal nachgerechnet, 10-15 % sind natürlich wirklich viel! Anscheinend kannst Du den Schutzzeitraum auch nicht frei wählen? Dann würde mir das wahrscheinlich auch widerstreben.
Gruß
Calcifer
von
Calcifer
am 16.06.2012, 23:01
Hm, ist wohl zu spät am Abend: Es besteht ja ein Unterschied zwischen Deiner Beitragsrückgewähr und meiner Rentengarantiezeit. In meinem Fall wird die Rente für einen vereinbarten Zeitraum an den Hinterbliebenen weitergezahlt, das ist also etwas anderes, als wenn die Beiträge zurückgezahlt würden. Sorry, wenn das jetzt etwas verwirrend war.
Gruß
Calcifer
von
Calcifer
am 16.06.2012, 23:06