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H I L F E ! ! ! ! !

Thema: H I L F E ! ! ! ! !

Hey, ich hoffe, jemand hat Erfahrung und kann mir weiterhelfen... Ich habe nun im Rahmen der Elternzeit bei meinem Arbeitgeber Teilzeit beantragt. Da mein Mann Früh- und Spätschicht arbeitet, könnte ich in der einen Woche vormittags und in der anderen Woche nachmittags arbeiten. Ich würde auf insgesamt 17 Stunden in der Woche kommen. Nun lehnt mein Arbeitgeber dies ab mit der Begründung, das dies für die Kunden nicht ausreichend wäre. (Ich habe einen Büro-Job in einem Industrieunternehmen - alles wird per email und telefonisch erledigt. Bin seit über 9 Jahren da.) Ich hatte vorher auch schon angeboten, dass ich Vollzeit arbeiten könnte, dann müsste ich aber einen Teil von zu Hause aus arbeiten. Auch das ist für unseren Chef inakzeptabel. Ich weiss nun gar nicht mehr, was ich tun soll. Hinzu kam noch der Spruch: "warum soll sich denn die Firma nach dem Mitarbeiter richten..." Ich hab langsam das Gefühl, dass ich am Besten dran wäre, wenn ich arbeitslos wäre. Dann würde ich wenigstens die 60% ALG im ersten Jahr bekommen. Wird man heutzutage noch bestraft, wenn man Mutter wird und weiterhin arbeiten möchte?!?! Freue mich schon riesig über Eure Antworten! Nadinechen

Mitglied inaktiv - 22.02.2006, 23:14



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Weiterhelfen kann ich dir auch nicht, aber meine Erfahrung ist, dass sich der AG nie nach dir richtet!! Ich bin seit Ende des MuSchu wieder Vollzeitbeschäftigt und mein Chef nimmt keine Rücksicht auf meine Belange, null !!! Aber ich bin darauf angewiesen arbeiten zu gehen!! Er hat mich schließlich nicht genötigt Mutter zu werden!! Es ist echt zum Ko....!!! Drück dir die Daumen, dass du ne akzeptalbe Lösung findest!! Achso, bin übrigens in einem großen Stahlkonzern beschäftigt und das seit numehr 10!! Jahren!!

Mitglied inaktiv - 23.02.2006, 09:15



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Hallöchen, soweit ich weiß, hast du zumindest Anspruch auf Teilzeit!!! Auch wenn der AG sagt, dass es nicht geht. Schau mal auf diese Seit, dort stehen sehr viele Informationen zu der rechtlichen Lage! Evtl. findest du dort etwas passendes! http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Arbeitsrecht/Teilzeit-und-Arbeitszeitmodelle/Rund-um-das-Gesetz/rechtliche-situation.html LG und viel Glück! Yvonne

Mitglied inaktiv - 23.02.2006, 09:24



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Hallo, Du hast zwar generell ein Recht auf Teilzeit, aber ich glaube nicht auf Beschäftigung in der Elternzeit. Ich meine, das kann der Arbeitgeber ablehnen, oder?

Mitglied inaktiv - 23.02.2006, 10:19



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Hi, Du hast ziemlich sicher einen Anspruch auf Teilzeit, richtig ist aber, dass Du nicht die Zeiten festlegen darfst und mit wechselnden Arbeitszeiten (eine Woche so, nächste anders) hast Du sicher sehr schlechte Karten. Lehnt er das TZ-Begehren insgesamt ab, oder Deine Pläne wie Du vor hast zu arbeiten. Bei letzterem keine Chance und da muss ich mal AG im allgemeinen in Schutz nehmen, wir richten uns sehr nach den BElangen der AN haben ja auch viele Mütter, aber der Betriebsablauf muss trotzdem stimmen und dafür haben auch alle Verständnis. Gibt es einen Betriebsrat? Dann gehe mal da hin und parallel kannst Du Dich ja auch nach einem anderen TZ-Job umgucken, den kann er während der Erziehungszeit kaum ablehnen (muss vom AG genehmigt werden) und zwar nur dann, wenn er Dir die gleiche Stelle bieten könnte oder Du eine Stelle bei der unmittelbaren Konkurrenz annimmst. Viel Glück und Erfolg. Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 23.02.2006, 10:50



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mit diesem Recht auf Teilzeit, ich erfülle auch alle Kriterien also Fa über 20 Beschäftigte ich seit 10 Jahren in der Firma, habe sogar 30h gleich nach dem Muschu angeboten wieder zu gehen, wurde aus betrieblichen Gründen abgelehnt, entweder gehe ich sofort wieder voll oder ich bin die Stelle los, die Rechtslage ist auf meiner Seite hab mich auch schon beim Anwalt erkundigt aber was bringt mir ein Rechtsstreit mit meinem Arbeitgeber?Wie wirds mir dann hier gehen wo ich eh schon so nen "tollen" Chef habe und ja ich bin leider auch auf diesen Job angewiesen da AE

Mitglied inaktiv - 23.02.2006, 11:35



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Stimme dir da zu. Leider hat man diesbezüglich von seinem "Recht" nicht viel. selbst den Kündigunsschutz kann der AG ja mit div. "Möglichkeiten" umgehen. Traurig aber wahr, entweder man hofft und hat Glück nen Kompromiss mit AG zu finden oder Pech... Ich hät eigentlich schon längst Urlaub und ab 14.03 Mu.Schu., werd aber so lang weiter arbeiten wie es mir möglich ist. Gott sei dank kann ich zumindest in der Zeit die Std. nachmeinem ermessen einteilen. ich möchte nämlich nach Mu.Schu auch wieder arbeiten und bin da auch auf die Kompromissbereitschaft meines AG angewiesen relativ flexibel arbeiten zu können. Auf mein "Recht" zu pochen würd mir langfristig bestimmt nicht gut tun.

Mitglied inaktiv - 23.02.2006, 13:34



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Diese wechselnden Arbeitszeiten wirst Du bei nicht vielen Arbeitgebern durchkriegen. Kann man denn keinen Kompromiss durch Hinzuziehen einer Tagesmutter o.ä. erzielen? Gruß Susanne

Mitglied inaktiv - 23.02.2006, 17:28