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Schichtdienst verpflichtend?

Thema: Schichtdienst verpflichtend?

Hallo, nachdem ich noch kürzlich getönt habe, mein Arbeitgeber sei so familienfreundlich, steh ich jetzt vor einem großen Dilemma… Ich habe kürzlich wieder angefangen zu arbeiten. Kind ist 16 Monate alt und wird von 8:30 bis 15 Uhr in einer Kita betreut. Mein Partner und ich haben für vier Monate diesen Partnerschaftsbonus bei dem wir beide nur Teilzeit arbeiten. Das heißt im Moment arbeite ich 24h, Dienstag bis Freitag von 8:30 bis 14:30. Dazu muss ich einen Samstag im Monat arbeiten. Mein Partner bringt morgens das Kind in die Kita, ich hole sie nachmittags ab. Jetzt will mein Arbeitgeber dass ich nach Ablauf der vier Monate mehr arbeite und wieder im Schichtdienst arbeite. Also komplett durcheinander abwechselnd mal ab 7 Uhr früh, mal bis 19 Uhr abends. Wenn es ganz schlecht läuft auch mal bis 22 Uhr. Dazu kämen noch längere Samstagsdienste. Im Alltag mit Kind geht das aber nicht. Das habe ich jetzt sehr schnell schon gemerkt. 1. meine Tochter (und ich auch) brauchen Regelmäßigkeit. Also feste Zeiten wann ich sie abhole und wieder für sie da bin zum Beispiel. 2. meine Tochter wird nur bis 15 Uhr in der Kita betreut. 3. ich selbst will nicht dass ich sie den kompletten Tag nicht sehe. Sie ist noch sehr klein und die sieben Stunden Trennung sind schon echt genug. Sie liebt es in der Kita sehr aber man merkt dass sie danach erstmal ne große Portion Mama braucht. Noch länger fremdbetreuen will ich sie nicht. Mein Partner wird nach Ablauf der vier Monate auch wieder Vollzeit arbeiten und er macht erfahrungsgemäß ziemlich viele Überstunden (er hat eine eigene Firma, es geht nicht anders) Darf der Arbeitgeber mich zwingen dass ich meine Arbeitszeit wieder erhöhe von den derzeitigen 24h und im Schichtdienst arbeite? Die Erhöhung wäre nicht das größte Problem. Ich könnte auf 30h hochgehen, auch wenn die 24h schon echt heftig sind, weil der Job körperlich sehr anstrengend ist und ich - weil es sechs-Stunden-Dienste sind auch gar keine Pause hab und direkt weiter hetze, mein Kind holen, einkaufen, kochen etc… Im Moment sehe ich nur dass ich meinem Arbeitgeber anbieten kann von Mo-Fr je 8:30 bis 14:30 zu arbeiten und wenn das nicht geht, zu kündigen. Dann wäre ich aber erstmal für Arbeitslosengeld gesperrt für drei Monate. Und mit Kleinkind wieder einen neuen Job suchen…?

von Soltom am 08.03.2023, 22:31



Antwort auf Beitrag von Soltom

Es kommt drauf an was in deinem Vertrag steht wenn da nix genaues steht kann er auf Schichten bestehen, auf die Erhöhung nicht unbedingt kommt auf die Größe an

von misses-cat am 09.03.2023, 06:37



Antwort auf Beitrag von Soltom

Ach so ob du bei Kündigung gesperrt wirst steht nicht fest, gehe bevor du kündigen wirst zum Amt und erkläre deine Situation das du mit Kind keine Schichten machen kannst, viele Sachbearbeiter/innen sperren dann nicht das liegt in ihrem ermessen

von misses-cat am 09.03.2023, 07:55



Antwort auf Beitrag von Soltom

Arbeitest du Teilzeit in Elternzeit oder ist deine Elternzeit vorbei? Wenn du in der Elternzeit Teilzeit arbeitest könntest du nur Frühschicht vereinbaren (schriftlich) Wenn du aus der Elternzeit bist und wieder auf deiner alten Stelle und die in Schicht war - kann der Arbeitgeber das verlangen. Je nach Branche ist es kein Problem einen neuen Job zu finden, mit Kleinkind und Wunsch-Arbeitszeiten.

von Lena_1922 am 09.03.2023, 09:01



Antwort auf Beitrag von Soltom

Im prinzi hat jeder Anspruch auf Teilzeit(größe des betriebs) Entschieden hast dich doch eh schon. Ich finde dein Kind ist eh schonsehr vie Fremdbetreut. Kann dich nciht dein Mann anstellen. Ich würde es ablehene mit hinweis auf die familiäre Situation und auf die bisherigen arbeitszeiten bestehen. Gleichzeitg würde ich mit von einem Arbeitsrechtler berten lassen.

von Okypete am 12.03.2023, 13:07



Antwort auf Beitrag von Soltom

Zurzeit arbeiten sie quasi TZ in EZ in den Partnerschaftsbonusmonaten. Was ist für die Zeit danach vereinbart? Haben Sie bei ihrem AG für die Zeit danach TZ in EZ mit den jetzigen Arbeitszeiten weiter gemeldet? Oder haben Sie garnichts gemeldet? In dem Fall wird ihr alter Arbeitsvertrag wieder aufleben inkl. Schichtdienst. Wann enden die Partnerschaftsbonusmonate? Falls noch mind. 7 Wochen bis zum Ende sind melden sie TZ in EZ ab Tag X an (Tag nach Ende der Partnerschaftsbonusmonate). Schreiben Sie genau rein, was sie melden. In ihrem Fall TZ in EZ für 24 Wochenstunden, welche von Di.-Fr. von 8:30-14:30 Uhr gearbeitet werden. Ihr AG kann TZ in EZ nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Wenn es jetzt geht wird es auch dann gehen. Ihr AG kann die gewünschten Zeiten ablehnen. Verlassen Sie sich da nicht auf eine mündliche Aussage. Er soll ihnen das schriftlich geben. Sollte ihr AG 4 Wochen lang garnichts gegen die Meldung machen gilt diese als bestätigt. Wenn keine 7 Wochen mehr vorhanden sind können sie trotzdem o. g. melden und ihr AG soll es ihnen schriftlich bestätigen. In dem Fall sind sie auf die Kulanz ihres AG angewiesen bzgl. nicht einhalten der Frist. Sie können TZ in EZ bei einem anderen AG tätig sein. Dafür brauchen sie die Zustimmung ihres jetzigen AG, welche er ihnen geben sollte, weil er ihrem Wunsch nicht nachkommen kann. Aus TZ in EZ bei einem anderen AG kann auch eine Festanstellung werden. Z. B. nach der EZ oder auch schon während der Zeit (mit fristgerechter Kündigung beim jetzigen AG). Wegen der befürchteten Sperre für ALG II lassen sie sich bei der Agentur für Arbeit beraten. Melden Sie sich frühzeitig dort damit ggf. von dort aus schon TZ in EZ beim anderen AG möglich ist oder sogar reguläre TZ. Sollte es zur Sperre kommen müssen sie schauen wie sie sich finanzieren. In der Regel muss ihr Mann für sie mit aufkommen. Evtl. haben sie Anspruch auf Wohngeld, Kindergeldzuschlag. Erkundigen Sie sich dafür.

von Ani123 am 12.03.2023, 21:10



Antwort auf Beitrag von Soltom

Mein AG wollte mich nicht verpflichten, ich wusste aber, dass ich früher oder später zurück in den Schichtdienst müsste und dass ich das für meine Tochter auch nach einigen Jahren nicht so wollen würde. Daher habe ich tatsächlich den Job gewechselt, obwohl ich mit schwerem Herzen gegangen bin. Habe es aber keine Sekunde bereut, für mich war der Wechsel super und es war überhaupt kein Problem, dass ich ein Kleinkind Zuhause habe und dadurch wenig flexibel bin. Ich weiß nicht in welchem Bereich du genau arbeitest, aber häufig sind diese Schichtdienst Jobs ja auch mit Personalmangel verbunden. Dein Chef kann vieles wollen, aber am Ende ist er von deiner Arbeitskraft abhängig. Er kann natürlich trotzdem darauf bestehen, dass du nach der offiziellen Elternzeit wieder schichtelst. Aber wenn die Alternative ist, dass du dann womöglich ganz weg bist, lässt er sich am Ende vielleicht doch vorerst auf einen Kompromiss ein. Wenn's ums Vertragliche geht und er Angst hat, dass du die nächsten 15 Jahre auf diesen Sonderzeiten festsitzt, könntet ihr über eine Elternzeitverlängerung bis 3 Jahre nachdenken, in der du zu deinen gewünschten Zeiten arbeitest. Er muss da natürlich zustimmen (und kann ablehnen), aber wenn er dich halten will, könnte das ja ein Kompromiss sein, fürs erste jedenfalls.

von Ruto am 17.03.2023, 21:31



Antwort auf Beitrag von Soltom

Hallo, es war bei mir ähnlich; als ich wieder anfing, habe ich meinen alten Job nicht so wiederbekommen wie ich es gerne gehabt hätte. Ich hab in einer Fahrschule gearbeitet als Fahrlehrerin und Bürokauffrau. Habe VZ gearbeitet zu 75 % im Büro und zu 25 % als Fahrlehrerin. Als ich wiederkam wurde der Büroplatz neu besetzt und ich musste als Fahrlehrerin arbeiten, sprich auch mal im Sommer bis Mitternacht wegen den Beleuchtungsfahrten. Ich habe innerhalb von 3 Monaten mit Kleinkind einen Job gefunden im Büro mit geregelten Arbeitszeiten und mega netten Kollegen die teils selber kleine Kinder haben oder hatten und es verstehen wenn es mal krank wird. Wir sind ein kleines Team aber jeder hilft. Jetzt bin ich schon 2 Jahre dort :) LG

von Piccadilly am 21.03.2023, 07:30



Antwort auf Beitrag von Soltom

Ich kann den Arbeitgeber verstehen. Die Kollegen möchten sicherlich nicht nur vermehrt im Spätdienst arbeiten um diesen abzudecken. Das bringt schnell Unfrieden in eine Firma. Der Vater des Kindes muss sich auch einbringen. Immer diese Aussagen dass es beim Partner nicht geht, na ja. Biete an jeden Samstag voll in Spätschicht zu arbeiten und der Partner macht dann die Betreuung. So könnte er evtl.vorher noch etwas arbeiten wenn nötig. Sicherlich habt ihr euch doch beide für das Kind entschieden und geht diesen Weg gemeinsam. Dann akzeptiert der Chef und die Kollegen sicherlich auch die Rosinen morgens an den anderen tragen.

von sausewind73 am 08.04.2023, 12:55