Hallo zusammen, ist hier evtl. jemand vom Fach und kann mir sagen, ob die faktische Verkürzung einer Probezeit durch Eintritt einer Schwangerschaft wieder aufgehoben ist, wenn die Frau VOR Ablauf der 12. Woche eine Fehlgeburt erleidet? Ich weiß, dass ein neues Gesetz den KüSch. bei Fehlgeburten nach der 12. Woche für 4 Monate regelt, aber wie sieht es davor aus? Kann der AG eine Woche nach einer Fehlgeburt während der Probezeit die Kündigung hinlegen? LG und Danke
von sternschnuppe.7 am 08.02.2020, 00:38