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Schwanger und noch kein jahr da

Thema: Schwanger und noch kein jahr da

Hallo. Ich beginne am 1.1.2015 ein neues arbeitsverhältnis. Meine frage ist, sollte ich in dem jahr schwanger werden, habe ich dann nach der elternzeit ein anrecht auf meine beschäftigung in diesem betrieb oder muss ich min. ein jahr dort gearbeitet haben? Wie sieht es in dieser Situation mit dem finanziellen aus? Was steht mir zu? Vlg nick8104

von Nick8104 am 10.12.2014, 12:51



Antwort auf Beitrag von Nick8104

Das ist von mehreren Punkten abhängig. Ist der Job befristet oder unbefristet. Wirst du schon in der Probezeit schwanger oder erst danach? Was passiert alles in der Firma während du in Elternzeit bist? Also personelle Veränderung, Umstrukturierung, Firma geht pleite usw. Generell kehrt man bei einem unbefristeten Vertrag zurück in die Firma. Auf deinen jetzigen Arbeitsplatz hast du nur eine gewisse Zeit Anspruch (@all: bitte ggf. korrigieren, falls galsch), danach Anspruch auf einen Arbeitsplatz. Evtl. musst du in Vollzeit zurück, da kein Teilzeitplatz da oder Betriebsgröße muss Teilzeit nicht akzeptieren. Kündigungsschutz hast du bis 4 Monate nach Ende der Elternzeit (ist mein letzter Stand) Tipps: - in der Elternzeit in Kontakt mit der Firma bleiben - anbieten, dass man gerne an Schulungen teilnimmt - konkreze Pläne darlegen wie man wiedereinsteigen will (evtl. schon zeitig als Minijobber, damit man den Anschluss nicht verliert) - Kinderbetreuung absichern auch in Krankheit und Ferien (evtl. Homeoffice oder antizyklisch mit Partner arbeiten) - bei Teilzeitgedanken, evtl. Vorschlag dass man nachmittags kommt - bei Teilzeitgedanken, den Job mit einer anderen Mama teilen (vormittag/nachmittag, jeder 2,5 Tage, einer 2 Tage/andere 3 Tage) Mehr fällt mir grade nicht ein.

von Badefrosch am 10.12.2014, 16:38



Antwort auf Beitrag von Nick8104

Ich habe am 1.9. meinen neuen Arbeitsplatz angetreten und wurde im Oktober schwanger - während der Probezeit. Die Probezeit endet mit Bekanntgabe der Schwangerschaft, der Kündigungsschutz greift sofort. Da ich einen unbefristeten Vertrag habe, brauche ich meinem Arbeitgeber nur fristgerecht mitzuteilen, wie lange ich in Elternzeit gehe und wann ich wieder arbeiten möchte. Ich arbeite in einem Betrieb der mehr als 50 Beschäftigte hat, deswegen kann er mir die Teilzeitbeschäftigung im Anschluss an die Elternzeit nicht verwehren. Allerdings hab ich auch wirklich großes Glück mit meinem Chef, der wirklich sehr entgegenkommend und verständnisvoll ist. Ob die ganze gesetzliche Theorie dann auch so prickelnd ist, wenn man nur auf Gegenwind stößt, ist natürlich eine ganz andere Frage.

von Lovie am 11.12.2014, 10:13