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Schwanger und selbständig

Thema: Schwanger und selbständig

Hallo Zusammen, ich bin ganz neu hier und habe unendlich viele Fragen im Kopf. Kurz zu mir: Ich bin 31, selbständig und erwarte im Mai diesen Jahres mein erstes Kind. Und so schon direkt zu meinem Anliegen. Ich weiß, dass sich das Elterngeld am Umsatz des vorherigen Wirtschaftsjahres berechnet. Ich weiß auch, dass ich im Grunde nichts verdienen darf, wenn ich die volle Leistung erhalten möchte. Allerdings weiß ich nicht, was ich alles beachten muss, wenn ich den Antrag für das Elterngeld stelle. Wie gehe ich hier vor? Angestellte werdende Mütter gehen ja vor der Geburt in Mutterschutz und erhalten hier Lohnfortzahlung. Das geht ja in meinem Fall nicht. Gibt es hier eine Regelung für Selbständige? Spielt das Einkommen meines Mannes eine Rolle bei der Berechnung des Elterngeldes? Es wäre toll, hier ein paar Antworten zu finden, bevor ich mich an die entsprechende Stelle wende. Vielen Dank lasim

von lasim am 07.01.2015, 16:02



Antwort auf Beitrag von lasim

ich bin auch selbstständig und zum 2. mal schwanger. auf grund fehlender nachhaltigkeit meiner arbeit bekamm ich nur den sockelbetrag. Für dich gilt : du darfst eine bestimmt estundenzahl im Monat arbeiten- glaub bis 30 Wochenstunden- deine Einkünfte werden zumindest teilweise vom Elterngeld abgezogen. Der Berechnung zugrunde liegt deine letzte Steuererklärung - die ist genauer als alle abrechnungen die du hast. darüber hinaus wird geschaut ob deine einkünfte in der SS ansteigen oder nicht. Für den Mutterschutz zahlt eine andere Stelle - hab aber vergessen welche- muss mich dieses mal auch schlau machen. Für dich wichtig: Krankenkasse! erkundige dich ob du währedn elterngeldbezug in di ekasse deines Manne eintreten kannst und deine private Versicherung ruhen lassen darfst! Macht nicht jede Kasse aber viell. hast du glück Zum anderen musst du bedenken je nach EInkommen kann es sein dass du nur einen anteil erhälst , da hier eine maximlae einkommensgrenze gilt. WEnn ihr es euch leisten könntet wäre ein anderes Paket viell besser- das elterngeld plus das ist neu und du kannst 2 JAhre eterngeld beziehen und teilzeit arbeiten (geht auch für beide gleichzeitig) da hättest du weniger Abzüge. Die einfachste Lösung ist es die ELterngeldstelle anzurufen und doof zu fragen. Die klären dich kompetent über alle varianten auf und können dir anhand deiner Zhalen auch einen ungefähren Betrag nennen. bEdenke dsass du deien selbständigkeit nicht unbedingt einfach ein jahr schliessen kannst ohne nachher finanziell schlechter dazustehen. hoffe das hilft dir etwas

von LadyFLo am 07.01.2015, 18:36



Antwort auf Beitrag von lasim

Hi, da du ja als Selbständige kein Mutterschaftsgeld erhältst, bekommst du eine Einmalzahlung und dann eben Elterngeld ab dem Tag der Geburt (bekommen Angestellte auch, nur wird da eben da Mutterschaftsgeld voll angerechnet und damit stehen sie meist besser da). Den Antrag stellst du wie alle anderen auch möglichst schnell nach der Geburt, die meisten Unterlagen dazu kannst du vorher schon vorbereiten. Das Einkommen des Mannes ist nur dann interessant, wenn er auch mind. 2 Monate EG beziehen will, für die Berechnung deines Anteils ist es jedoch ohne Bedeutung. Gruß, Speedy

von speedy am 07.01.2015, 20:05