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schwanger während arbeitslosengeldbezug

Thema: schwanger während arbeitslosengeldbezug

hallo, ich habe mal eine frage: wenn man während man alg bezieht schwanger wird, muss man es dann bei einem vorstellungsgespräch sagen? der fainess halber würde ich es ja schon sagen...da ist es ja dann wahrscheinlich auch so ziemlich ausgeschlossen, dass man einen job findet. wie ist es denn dann, wenn der anspruch auf alg ausläuft? bekommt man dann gleich hartz IV? und wonach wird dann das mutterschutzgeld bzw das elterngeld berechnet? weiß das jemand? über eine antwort würde ich mich freuen.

von lara-mari am 26.01.2012, 09:24



Antwort auf Beitrag von lara-mari

Du bist nicht verpflichtet, die Schwangerschaft zu erwähnen. Aber blöd ist es allemal: entweder du bekommst den Job nicht, wenn du sagst, dass du schwanger bist. Oder du sagst nichts und wirst eingestellt. Aber wenn du es DANN dem Chef sagst, wird er bestimmt stinkesauer sein!? Wie mans macht, es wird falsch sein.......

von Charly80 am 26.01.2012, 12:35



Antwort auf Beitrag von lara-mari

Hallo, du bist nicht verpflichtet zu sagen, dass du schwanger bist. Aber du musst abschätzen, ob du es machst oder nicht. Elterngeld wird nach dem Einkommen der letzten 12 Monate errechnet. Wenn du also nach Auslaufen des Alg direkt Elterngeld bekommst, dann wird es am Alg berechnet. Wenn Alg ausläuft und du keinen Job hast und die Geburt noch entfernt ist, dann musst du wohl Alg II beantragen, wenn du sonst keine Einnahmen hast. Wenn erst die Geburt und dann Alg Auslaufen wird, dann wird der Alg Bezug beendet, du bekommst Elternegld und wenn Elterngeld endet hast du Anspruch auf den Rest Alg. Wie liegen denn Ende Alg und Geburt bei dir? Grüße

von sarahT am 26.01.2012, 16:30



Antwort auf Beitrag von lara-mari

Moment. Ich dachte du bekommst nur dann Elterngeld wenn du vorher gearbeitet hast! Also dann eben als Entschädigung fürs nicht arbeiten gehn. Aber ohne Arbeit kein Elterngeld. Wie es bei ALG1 Bezug aussieht weiß ich nicht. Bei jartz4 gibt's kein Elterngeld.

von kirshinka am 27.01.2012, 23:11



Antwort auf Beitrag von lara-mari

Elterngeld bekommen ausnahmslos alle Eltern, mindestens 300 € (z.B. wenn man vorher nichts verdient hat) bis maximal 1800 €, das orientiert sich am Gehalt in den 12 Monaten vor Geburt.

von Philou_ am 28.01.2012, 11:47



Antwort auf Beitrag von Philou_

Das wäre mir neu! Elterngeld gibt es nur wenn vorher gearbeitet wurde als Entschädigung für den Lohnausfall. Und da liegt der niedrigste Satz bei 300€. Wer vorher nicht gearbeitet hat, bekommt kein Elterngeld. In den Bundesländern mit der herdprämie sieht es vielleicht anders aus. Und dann gibt's noch Kindergeld.

von kirshinka am 28.01.2012, 13:59



Antwort auf Beitrag von kirshinka

Mehrfaches Wiederholen macht Deine Behauptung nicht richtiger und Deine Ahnungslosigkeit nur peinlicher. 1. Den Sockelbetrag von 300 Euro bekommt jeder. Bei gleichzeitigem Bezug von ALG2 wird er aber, seit kurzem, angerechnet. Vorher gab es ihn quasi "on top". 2. Die Herdprämie gibt es derzeit noch nirgendwo, auch nicht als Leistung eines Bundeslandes. Ab 2013 wird man sie aber - nach derzeitiger Beschlußlage - in ganz Deutschland bekommen.

von Strudelteigteilchen am 28.01.2012, 14:40



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

JEDER bekommt Elterngeld! Egal ob vorher verdient wurde oder nicht!

von MaSchie26 am 28.01.2012, 16:12