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Geschrieben von Jule&Friends am 07.07.2004, 21:22 Uhr

Schwanger während der Elternzeit (Beamtin)

Hallo,
ich bin verbeamtete Lehrerin und in Elternzeit. Am 01.02.05 fange ich wieder an. Nun kann es durchaus sein, dass ich vorher schon wieder schwanger werde, wir verhüten nicht. Was ist zum Beispiel, wenn mein neuer Mutterschutz am 01.04.05 beginnt? Stellen die mich dann trotzdem für 2 Monate wieder ein? Ich möchte das natürlich, hat ja auch finanzielle Gründe, so bekomme ich den Mutterschutz bezahlt. Aber was sagt der Dienstherr dazu? Kennt sich jemand aus?

Danke,
Jule

 
5 Antworten:

Re: Schwanger während der Elternzeit (Beamtin)

Antwort von Marina+hendrik am 07.07.2004, 21:45 Uhr

Hallo,
ich bin auch Beamtin, war aber noch nicht in der Situation. Bei einer Kollegin war es aber ähnlich. Das ist zwar schon ein paar Jahre her, aber die hat sich nach der ersten Elternzeit für vier Wochen ins Büro gesetzt und ist dann wieder in Mutterschutz gegangen. War von Seiten des Dienstherren überhaupt kein Problem. Dafür gibt es Gesetze und die werden natürlich auch eingehalten. Die Frage ist nur noch, wie die Kollegen reagieren, obwohl das natürlich nichts an den bestehenden Rechten ändern kann. Ich muss sagen, dass ich für meinen Teil erstmal nach der ersten Elternzeit ein bis zwei Jahre arbeiten will, bevor ich nochmal schwanger werde. Das ist aber nur meine persönliche Planung. Ich fände es nicht verwerflich, wenn Du direkt wieder in Mutterschutz gehen würdest.
Liebe Grüße
Marina

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Re: Schwanger während der Elternzeit (Beamtin)

Antwort von Murmeline am 08.07.2004, 7:15 Uhr

Ja natürlich geht das! Ich hatte mal eine Kollegin, die kam für einen knappen Monat wieder arbeiten,bevor ihr 2. Mutterschutz anfing:O)

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Re: Schwanger während der Elternzeit (Beamtin)

Antwort von rubi am 08.07.2004, 9:01 Uhr

Hallo Jule,

prinzipiell hast Du natürlich ein Recht drauf, arbeiten gehen zu dürfen ;-))) Das Problem, das es wohl speziell bei den Lehrern gibt, ist das, dass Deine Schule Dich wohl ab 1.2. voll oder eben teilzeitmäßig einplant. Wenn dann wieder MuSchu ansteht, können die zwar nichts machen, aber Dir ein Fach mit den normalen Stunden zu geben, wenn klar ist, dass Du hinterher ab einem bestimmten Termin eh nicht mehr da bist, ist eigentlich Quatsch. Auch im Sinne der Schüler.

Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, dass Du - wenn es denn so sein sollte, wie Du schreibst - Wahlfächer in dem Zeitraum anbietest oder Projekte mit den Schülern machst. Irgendso was. Oder es gibt bei Euch im Schulbereich Springer, die nahtlos weitermachen können, wo Du aufhörst (bei uns gibt es so was leider nicht).

LG
rubi

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Re: Schwanger während der Elternzeit (Beamtin)

Antwort von Henni am 08.07.2004, 19:28 Uhr

Hallo


ja na klar muss du dann in die schule!!

Ich habe mal hochschwanger das bundeslang gewechselt und musste daher nach den sommerferien hochschwangr mit voller stundenzahl für 5 wochen anfangen....geht alles...ist aber doof...


LG Henni

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Re: Schwanger während der Elternzeit (Beamtin)

Antwort von Mariakat am 09.07.2004, 7:05 Uhr

Auch ich muss nach den Sommerferien nochmal 5 Wochen hochschwanger arbeiten gehen. Wahrscheinlich als mobile Reserve. Vielleicht teilen sie dich auch irgendwo als Vertretung ein.
Gruss Mariakat

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