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Soll ich es tun?

Thema: Soll ich es tun?

Hallo! Ich habe nach der Geburt des 1. Kindes sofort weitergearbeitet. Dieses oft später als fehlende Zeit in voller Ruhe mit meinem Sohn empfunden. Nun sind beide 4 und 3 Jahre alt. Gehen beide supergern in den Kindergarten und ich überlege 4 Tage die Woche mit insgesamt 16 Stunden wieder arbeiten zu gehen. Die Kinder sind in derzeit im Kindergarten und einmal die Woche morgens bei meinem Mann und die andere Woche kommt einmal mein Vater und macht die Kinder fertig für den Kindergarten. Leiden alle darunter, oder schafft man das gut. Den Haushalt muß ich dann fast komplett mit den Kindern machen. Dafür steht natürlich dann mehr Geld im Monat. Ein etwas sorgenfreieres Leben, falls doch mal was kaputt geht, wieder neue Schuhe anstehen, die Musikschule die besucht werden kann.... Ihr kennt ja die ganzen Preise. grrrr An die Beamten unter euch: Ich bin im unbezahlten Urlaub bis Oktober 05. Kann ich vorher schon bereits in den Erziehungsurlaub mit Teilzeit wechseln? Ich habe 1 Jahr Erziehungsurlaub aufgehoben, muß ich danach 20 Stunden die Woche arbeiten gehen? Vielen Dank ersteinmal fürs lesen Gruß Fibsi PS: Man liest wahrscheinlich sehr heraus, daß ich hin und hergerissen bin.

Mitglied inaktiv - 28.11.2004, 09:35



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Hallo Fibsi, ich kann nur von mir ausgehen. Seit meine Kleine 15 Monate ist, gehe ich wieder 30 Stunden die Woche arbeiten. Ich hatte ein schlechtes Gewissen, davor die Kleine in die Krippe zu schicken und weniger Zeit für die anderen Kinder zu haben ( habe noch drei Jungs 8,10,13 und bin AE) Es läuft super!! Ich nehme mir nach der Arbeit erst mal nur Zeit für die Kinder und der Haushalt regelt sich auch ganz gut. Auch habe ich nicht das Gefühl das die Kinder was vermissen und seit ich wieder arbeite bin ich auch besser drauf und das tut den Kindis wieder gut. Liebe Grüße Sylvia

Mitglied inaktiv - 28.11.2004, 21:13



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Bin Bundesbeamtin, weiß nicht, wie es bei anderen Dienstherren ist... Bei uns kannst Du auch außerhalb der Elternzeit weniger als 20 Stunden arbeiten, dann wird es auf die Zeit angerechnet, die Du zusätzlich zur Elternzeit zuhause bleiben kannst (Ich glaube, es sind 12 Jahre, die Du zusätzlich Sonderurlaub ohne Bezüge nehmen kannst. Eigentlich müsstest Du in diesem SU sein, wenn Du mit einem 3-jährigen Sohn noch zuhause bist :-)) Maximal diese Zeit abzüglich der bereits in Anspruch genommenen Zeit kannst Du weniger als 20 Stunden arbeiten. Allerdings hast Du nach Deiner Elternzeit keinen Anspruch auf eine Beschäftigung mit weniger als 20 std., während der Elternzeit allerdings schon, also ist es agnz gut, daß Du Dir ein JAhr Elternzeit aufgehoben hast. Jedenfalls wenn Du Bundesbeamtin wärest. Allerdings ist bei uns bisher jedem ANtrag mit weniger als 20 Stunden stattgegeben worden, von dem ich mitbekommen habe. Ich hoffe, ich habe Dir geholfen LG PS : Ich bin periodisch alleinerziehend, weil mein Mann regelmäßig mal für drei Monate oder länger beruflich weg muß, und selbst mit einem Kind schlägt es schon mal über einem zusammen (Alles andere ist gelogen), aber bisher hat sich immer ein Weg gefunden, daß es sich doch erledigt hat. Und ich habe auch gelernt, daß es reicht, wenn man Fenster putzt, wenn man kaum noch durchgucken kann, daß man Kinderwäsche seltenst bügeln muß, Das Kindermenüs von Hipp und Alete schon mal prima sind, wenn man partout keine Zeit hat zum Kochen und am Nachmittag noch mal mit dem Kind etwas unternehmen will... Was ich sagen will, es bleibt schon mal was liegen, und ich habe auch schon mal meine Mama um Hilfe angefunkt, weil ich der Wäsche nihct mehr Herr wurde, aber alles in allem geht es erstaunlich gut. Und vielleicht holt Dein Papa ja mal die Kiddies vom KiGa ab und verbringt den NAchmittag mit Ihnen oder so, dann kannst Du auch noch etwas erledigen. Und wenn Dir Deine Arbeit vor der Elternzeit Spaß gemacht hat, würde ich es tun...

Mitglied inaktiv - 28.11.2004, 22:06