Hallöchen,
ich bin zur Zeit noch in der Ausbildung. Abschlußprüfung ist im Juni 04.
Ich möchte mich nach der Ausbildung nicht arbeitslos melden, da ich mich um meine Tochter (jetzt 12 Wochen alt) kümmern möchte, bis mind. Ende 04. Ich bin verheiratet. Kann ich mich und meine Tochter über meinen Mann krankenversichern lassen? Wie sieht es aus mit der Rentenversicherung/ Pflegeversicherung etc.? Oder komme ich nicht umher, mich arbeitslos zu melden?
Vielen lieben Dank für eureTipps.
Mfg
Mareike
Mitglied inaktiv - 02.03.2004, 16:01
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Hi,
Du kannst doch auch noch Erziehungsurlaub nehmen. Dann bist Du über Deine jetzige Krankenkasse weiter versichert.
LG
Mitglied inaktiv - 02.03.2004, 16:12
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Melde Dich beim AA arbeitslos und beantrage gleichzeitig Elternzeit.
Dann bleibst Du so lange beitragsfrei versichert, wie Du Erziehungsgeld bekommst. Danach kannst Du Dich über Deinen Mann versichern.
Und (soviel ich weiß) "rettest" Du so Deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Trini
Mitglied inaktiv - 03.03.2004, 10:49
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Wie und wo beantrage ich denn Elternzeit??? Bin ein bischen planlos, kenne mich damit total nicht aus!!! Für wie lange kann ich denn dann noch beantragen? Kind ist dann genau 7 Monate alt. Und bei wem alles muss ich das beantragen? Gibts da ein Formular für? Bitte erklärts mir!!! ich blicks nicht!
VIelen, vielen Dank, falls ihr ne passende Antwort habt.
LG
Mareike
Mitglied inaktiv - 03.03.2004, 16:55
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Und zwar genau dann, wenn Du Dich arbeitslos meldest.
Kannst Du aber u.U. auch vorher schonmal in die Hand nehmen. Ich kenne nämlich die Fristen nicht genau.
Geh mal hin und befrage Dich.
Viel Erfolg
Trini
PS: Eine Bekannte von mir war arbeitslos als sie schwanger wurde. Und die hat sich dann halt Erziehungsurlaub (so hieß das damals noch) vom AA geben lassen.
Mitglied inaktiv - 04.03.2004, 07:44