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Brauche mal rechtlichen oder steuerrechtlichen Rat bitte

Thema: Brauche mal rechtlichen oder steuerrechtlichen Rat bitte

Hallo, vor längerer Zeit hatte ich ja schon mal hier geschrieben, es ging um mein Gehalt, welches mir für meine Berufsjahre zu wenig erschien... Bin 25 Wochenstunden beschäftigt. Ich bin seit 1999 als MFA (med. Fachangestellte tätig), davor war die Ausbildung, die zählt aber nicht zu den Berufsjahren. Ich habe 2x 18 Monate Erziehungszeit, d.h. dies wird mit 9 Monaten angerechnet. Zwischen den Kindern habe ich auf Minijobbasis gearbeitet. Diese Minijobs werden mir nun aber nicht als Berufsjahr berechnet, sondern nur als Wochen bzw. Monate, weil es ja "nur" 40 oder 45 Stunden im Monat waren, also nicht Vollzeit.... DAS stimmt doch SO nicht?!?! Lt. einem Auszug aus dem Tarif werden auch Minijobs voll berechnet, als jährliche Arbeit, als ganzes Berufsjahr. So habe ich es gelesen bei den FAQ bei der Ärztekammer. Wer kann mir nun helfen??? Mein Chef ist der Meinung, die Steuerberaterin macht das schon alles so richtig, es werden mit nur diese 8 Jahre gegeben, weil ich ja eben Minijobs hatte.... die ja nicht zählen als Berufsjahr. Vom fehlenden 13.Monatsgehalt will ich gar nicht anfangen, sonst geht er mir wohl an den Kragen, die VL werden ohnehin auch nicht bezahlt.... Zu meinen Daten, vielleicht lieber per PN.... Ich habe gesagt, es kann nicht sein, denn ein Minijob ist ein Job wie jeder andere auch, egal wie viele Stunden... "nein, es ist so und so und weil wir gnädig sind, haben wir sie nun in die höhere Stufe gestellt, es gibt nächsten Monat mehr...." Was hat das mit gnädig zu tun?!?! Ich bin gespannt, wieviel mehr das sein wird... mit Sicherheit nicht das mir zustehende Gehalt.... melli

von sojamama am 27.04.2015, 09:25



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Hi, der GTV ist nur verbindlich, wenn wirklich beide Parteien Mitglied sind oder es im Arbeitsvertrag ausdrücklich so steht (also nicht "in Anlehnung an den GTV" o.ä....). Dann aber zählen natürlich alle Teilzeittätigkeiten auch "voll" als Berufsjahre - Teilzeit ist TZ, auch ein Minijob ist aus arbeitsrechtlicher Sicht nichts anderes, nur mit einer steuerlichen Erleichterung. Du kannst dich da auf die FAQ der Bundesärztekammer berufen bzw. auch Hilfe über die Gewerkschaft anfordern - dazu sind die da, zumindest wenn du Mitglied bist (oder es schnell noch wirst). Gruß, Speedy

von speedy am 27.04.2015, 09:45



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im Vertrag steht, "... richtet sich nach Tarif".... Danke Dir, dann sehe ich das also richtig und bin somit im Recht, wobei ich mich nicht herumstreiten will... habe den tollsten Job hier und einen richtig guten Chef.... eigentlich... melli

von sojamama am 27.04.2015, 10:02



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...dann frag doch mal nett aber verbindlich bei dem Steuerberater (nicht bei der Sachbearbeiterin, die kann sich da nicht auskennen!) an, worauf genau er denn die Annahme gründet, dass eine TZ-Tätigkeit nicht vollumfänglich als Berufserfahrungszeit anerkannt wird. Der Standpunkt der Bundesärztekammer zu dieser Fragestellung sei doch eindeutig, wie er da zu einer anderen Annahme käme... Du musst es dir ja nicht gleich mit deinem Chef verderben, manche Missverständnisse entstehen erst im Lohnbüro und dann dadurch, dass die Sachbearbeiterinnen vor Fragen gestellt werden, die ihre eigentliche Arbeit nur minimal betreffen, so dass sie sich nicht auskennen können. Rennen sie aber zum StB, kriegen sie Lack, also versuchen sie es selbst und Peng, wieder eine falsche Aussage mehr... Gruß, Speedy

von speedy am 27.04.2015, 12:19



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die Frage meines Chefs, wie sich mein Gehalt denn zusammensetzt.... ICH habe ihn ja gebeten, sich bei der Steuerberaterin zu informieren, weil ich glaubte, es werde eben was falsch berechnet, weil ich mir diesen Betrag als Bruttolohn nirgends nachrechnen konnte.... Er hat sich eben nun mit der Steuerberaterin getroffen, und DIE sagte es ihm so... leider.... Gerade habe ich den Lohnzettel bekommen, mit wieder weniger als erwartet. Jetzt warte ich mal den Mai noch ab, was da drin steht, man sagte mir, es werde nun wohl etwas angepasst, aber nicht was und wieviel genau... melli

von sojamama am 27.04.2015, 15:01



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von sojamama am 27.04.2015, 15:02



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Heute sagte mir eine Bekannte, ein Minijob sei tatsächlich nicht anerkannt auf die Jahre, weil es eben ein Minijob wäre und kein Teilzeitjob?!?! Ich finde im Netz aber nur Infos, dass der Minijob ein Teilzeitjob ist, eben mit weniger Stunden als vielleicht die "übliche" Teilzeit. Was sagst Du? Ist das vielleicht von Bundesland zu Bundesland anders? melli

von sojamama am 28.04.2015, 18:50



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Hi, rechtlich ist ein Minijob ein ganz "normaler" Teilzeitjob. Was ich aber nicht ausschließen kann ist, dass es irgendwo in eurem Tarifvertrag oder in einer Ausführungsverordnung dazu eine Regelung gibt, dass TZ-Beschäftigungen unter einer bestimmten Stundenzahl nicht für die Erfahrungsjahre zählen. Im TVöD gibt es z.B. eine solche Regelung. Am besten, du rufst mal direkt bei eurem zuständigen Verband an, die beraten auch Nicht-Mitglieder. Gruß, Speedy

von speedy am 29.04.2015, 09:42



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Ich habe mich an die BLÄK gewendet, mal sehen, was die mir schreiben... im Manteltarif für MFA habe ich diesbezüglich nämlich nichts konkretes gefunden, nur dass Teilzeit genauso anzurechnen ist auf die Jahre wie Vollzeit, unabhängig von der Wochenstundenzahl. Also ICH sehe es dann so, dass auch der Minijob zählt... mal sehen, was die schreiben. melli

von sojamama am 29.04.2015, 09:52



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steht auch im Tarif (hoffe ich habe es nicht schon mal gefragt *gg*)

von Milia80 am 06.05.2015, 20:59



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..

von sojamama am 07.05.2015, 08:19