Hallo Ihr Lieben,
ich habe meinen Vertrag gerade zum 31.10. gekündigt (bzw. werde einen Aufhebungsvertrag schließen), würde aber beim neuen AG am liebsten erst am 7.11. anfangen, um einfach eine kleine Verschnaufpause zu haben.
Was ist mit diesen 4 Arbeitstagen? Bin ich da versichert? muss ich das irgendwo melden (KK, RV),muss ich mich ggf. sogar arbeitslos melden?
danke für die Hilfe
Ulrike
von
u_hoernchen
am 29.07.2011, 14:07
Ich glaube, die Krankenkasse überbrückt max. Vier Wochen zwischen zwei Jobs. Geld wirst du wahrscheinlich nicht bekommen, bei einem aufhebungsvertrag. Und ob die Rentenkasse die Zahlung von 4 Arbeitstagen übernimmt, das weiss ich nicht. Vielleicht wäre dafür arbeitslos melden, doch nicht so verkehrt.
So, wahrscheinlich konnte ich dir nicht so toll helfen. Am besten alle mal anrufen.
von
claudiH
am 29.07.2011, 17:07
Du brauchst Dich nicht arbeitslos zu melden, da es für die lückenlose Rentenversicherung reicht, wenn für jeden Monat Einzahlungen geleistet wurden (und für November wird ja gezahlt).
Die Krankenversicherung solltest Du informieren, die sind da aber immer kulant (würde ich mir halt schriftlich bestätigen lassen, für den Fall, daß am 05.11. kurzfristig eine OP am offenen Herzen erforderlich ist).
von
Caipiranha
am 29.07.2011, 18:30
Hast du evtl. noch Urlaubstage, die du zu Ende Oktober nehmen kannst und deinen neuen Job dann zum 01.11. (oder 02.11., 01.11. ist ja Allerheiligen, weiß aber nicht, ob das überall in D ein Feiertag ist)?
von
Makri
am 31.07.2011, 10:26