hi, was bedeutet das?
und speedy schrieb mir, ich kann mir die Kinderbetreuungskosten auf die Steuerkarte eintragen lassen, das geht doch aber nur wenn die Tamu die Jungs auch bei den Steuern angibt oder ist das egal? Bisher gibt sie sie nicht an, weil sie unter so nem gewissen wert liegt (weiss jetzt nicht wie das heisst, aber man muss so und so viele stunden im monat haben um das angeben zu müssen)
gruss
andrea
Mitglied inaktiv - 07.05.2010, 11:34
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Hi,
was die Tamu in ihrer Steuererklärung angibt, kann dir egal sein, solange du eine Rechnung über die monatlichen Betreuungskosten bekommst.
Stkl4 mit Faktor heißt praktisch, dass du und dein Mann euer voraussichtliches Einkommen im Jahr angebt und darauf dann die tatsächlich anfallende Steuer berechnet und "verursachungsgerecht" abgezogen wird - also dem Sinn nach das vorweggenommen, was nach Jahresende mit der Steuererklärung ohnehin passiert. Das sorgt auf jeden Fall für eine gerechtere Verteilung der Lasten und einem besseren Gefühl als beim Anblick des Lohnzettels bei Stkl 5.
Gruß, Speedy
Mitglied inaktiv - 07.05.2010, 12:59
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Hallo,
entscheidend ist, dass Du eine Quittung/Rechnung für die Kinderbetreuung bekommst, ich glaube, die muss auch bargeldlos bezahlt werden.
Ob sie davon Steuern zahlt, zahlen muss oder nicht, ist völlig unerheblich.
Grüße Tina
Mitglied inaktiv - 07.05.2010, 15:01