Hallo bei mir wurde die steuerklasse 1 eingetragen. Nun hab ich nach gelesen und bin der meinung ich müsste steuerklasse 2 haben. Wir sind nicht verheiratet, haben eine eheähnliche lebengemeinschaft, 1 kind und ich bin von uns die alleinverdienerin. Was meint ihr welche steuerklasse ich habe ? Was ist da der unterschied zu steuerklasse 1( was am geld übrig bleibt) ? Und wie muss ich dann vorgehen um die neue steuerklasse zu bekommen ? Hier seht ihr es auch nochmal
http://www.brutto-netto-rechner.info/
Vielen dank für eure antworten
von
Sabrina1105
am 04.06.2015, 09:54
http://steuerklassen.biz/#Steuerklasse_1
Geh zur zuständigen Gemeinde (Meldestelle) und bitte um Änderung.
Trini
von
Trini
am 04.06.2015, 11:36
für die Steuerklasse 2 darfst du nur nicht verheiratet sein, eheähnliche Gemeinschaften zählen nicht.
Für die Änderung der Steuerklasse ist das Finanzamt zuständig, du musst deine Steuer-ID angeben. Falls du die nicht parat hast kannst du im Meldeamt der Stadt/Gemeinde nachfragen.
von
wolfsfrau
am 04.06.2015, 12:52
In dem Moment wo Du mit einer anderen erwachsenen Person in einem Haushalt lebst, fällt Steuerklasse2 weg. Sei es das erwachsene Kind mit Einkommen, sei es die eigene Mutter, sei es eben ein Partner - das ist einerlei.
Alleinerziehend und damit Steuerklasse1 bedeutet beim Finanzamt, das du und Kind(er) wirklich ALLEINE leben.
War selbst nach der Geburt unseres Sohnes beim Finanzamt, eben weil ich auch dachte, eheähnlich wäre egal. ist es aber eben nicht.
Mitglied inaktiv - 04.06.2015, 19:31
Danyshope hat Recht.
Ich lebte von 2009 bis 2010 mit meienr Schwester zusammen und hatte in dieser Zeit die Stkl 1 und jetzt wieder seit ich mit meinem Partner zusammen lebe.
LG Boots
Mitglied inaktiv - 05.06.2015, 13:44