Beim Bundesfinanzhof ist seit dem 20.11.2009 mit Az.: III R 67/09 folgende Revision anhängig, http://www.bundesfinanzhof.de/www/index4.html Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten: Verstößt die Begrenzung der notwendigen Kinderbetreuungskosten auf 2/3 der Aufwendungen mangels Vereinbarkeit mit dem objektiven Nettoprinzip gegen verfassungsrechtliche Grundsätze? Insoweit besteht die Möglichkeit gegen die Einkommensteuerbescheide in denen lediglich 2/3 berücksichtigt wurden, innerhalb der Frist Einspruch einzulegen, auf dieses Verfahren hinzuweisen und zu beantragen, das Ergebnis dieses Verfahrens abzuwarten. Bitte weiter verbreiten - wir brauchen eine Lobby.