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Stillen und Nachtdienst (bzw. Bereitschaftsdienst nachts)?

Thema: Stillen und Nachtdienst (bzw. Bereitschaftsdienst nachts)?

hallo. weiß jemand, ob eine frau die noch stillt nachts bereitschaftsdienste machen muß? also nicht regulären schichtdienst mit nachtdienst, sondern nur immer mal eine nacht arbeiten und was notfälliges erledigen, z. b. in einer großen firma geräte warten oder sowas? oder als bereitschaftsschwester im krankenhaus schlafen, falls nachts irgendwo ne zusätzliche kraft gebraucht wird oder eine sitzwache etc.... das wäre dann ja nach der normalen arbeit, also man wäre mehr als 24 std. vom kind getrennt? es wäre schön wenn mir jemand dazu genaueres sagen könnte, nicht daß ich mich weigere und habe nicht das recht dazu... danke und lg uli

Mitglied inaktiv - 08.02.2005, 20:29



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Hallo Uli, da Mutterschutzgesetz ($8) ist da eindeutig: (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Da steht noch allerlei mehr zum Thema Beschäftigungsverbot etc., was auch auf Stillende anzuwenden ist. Viele Grüße Antje

Mitglied inaktiv - 09.02.2005, 05:50



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danke erstmal. gilt das auch wenn das kind schon ein jahr alt ist und nur noch nachts gestillt wird? danke nochmal. uli

Mitglied inaktiv - 09.02.2005, 12:38



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Hallo. In welchem Bereit bist Du den tätig? Es gibt nämlich u.a. für den medizischen Bereicht Ausnahmen. Da müsstes Du Dich erkundigen. Stillpausen und Co gelten für die gesamte Stillzeit - aulso auch bei einen einjähreigen Kind. Gruss, Vera

Mitglied inaktiv - 09.02.2005, 13:39