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Stillen während Arbeitszeit

Thema: Stillen während Arbeitszeit

Hallo, ich werde im ersten Lebensjahr des Kindes erst drei, dann fünf Stunden täglich arbeiten. Daher stehen mir ja Stillpausen zu. Nun meint mein Arbeitgeber, dass sie ja gar nicht zwangsläufig genehmigt werden müssen und ich angehalten bin, außerhalb der Arbeitszeit zu stillen. Bei drei Stunden ginge das vielleicht noch, aber fünf halte ich für unrealistisch. Das habe ich gesagt und man meinte, dann machen wir auf Vertrauensbasis, aber dann soll ich die Pausen doch erfassen? Ich bin mir unsicher, wie sinnvoll das ist. Meint ihr, ich solle das so annehmen oder auf mein Recht beharren? Zumindest bei den fünf Stunden?

von Gesichtsnase am 18.01.2023, 12:10



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Auf Recht beharren , ist in Teilzeit schwierig . Denn prinzipiell hast du zwar einen Anspruch auf Stillzeit aber musst dem AG durchaus entgegen kommen.

von memory am 18.01.2023, 18:40



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Das Hauptproblem ist ja, dass man gar nicht weiß, wie die Trinkabstände sein werden. Mein Sohn ist lehrbuchartig die ersten 2 Monate alle 4 Stunden gekommen. Danach wollte er bis zu seinem 8. Lebensmonat tagsüber alle 2 Stunden an die Brust. Was soll man dann machen? Das Kind hungern lassen, damit man die Arbeit nicht unterbrechen muss? Leider sind die gesetzlichen Regelungen nicht sonderlich an der Realität. Und leider steht man als Arbeitnehmerin am kürzeren Hebel. Da muss man zusehen, dass man es anders gelöst bekommt (z.B. Muttermilch in der Flasche, während man arbeitet, Abpumpen dann außerhalb der Arbeitszeiten bei Teilzeit). Wie ist denn bei euch die Situation? Würdest du das Kind auf die Arbeit gebracht bekommen zum Stillen? Müsstest du dafür nach Hause fahren? Machst du Home Office? Jenachdem ist es ja ein erheblicher Unterschied, wie lange die Stillpausen dann dauern. Ich würde bei Teilzeit es aber auf jeden Fall so einrichten, dass die Stillpause so kurz wie möglich ist. Je nach Trinkverhalten des Kindes kann es ja sogar sein, dass die eine Stillpause, die du brauchst, gerade einmal 10 Minuten lang ist (gibt ja sehr effektive Trinker unter den Kleinen), wenn dir das Kind gebracht wird oder du im Home Office arbeitest. Ich würde dem AG nochmals die Alltagswirklichkeit des Stillens erläutern und dann um genehmigte Stillpausen bitten, mit dem Zuspruch, die Pausen zu dokumentieren (wann, in welcher Länge). Dann kann er ja selbst sehen, ob die tatsächliche Realität für ihn zumutbar ist. Und im Zweifel kann man dann ja immernoch mal sprechen.

von Belly-Monkey am 19.01.2023, 03:15



Antwort auf Beitrag von Belly-Monkey

Hallo, danke sehr! Genau so werden wir es nun regeln. Ich arbeite in Homeoffice und daher ist das mit dem Bringen zwar kein Problem, der AG ist aber nicht sehr familienfreundlich und versucht, möglichst wenig entgegenzukommen aber ich denke, so wie du es schreibst, ist die einzig vernünftige Lösung. Danke :).

von Gesichtsnase am 19.01.2023, 11:22



Antwort auf Beitrag von Gesichtsnase

Stillzeit ist bezahlte Arbeitszeit, darüber gibt es auch nichts zu verhandeln oder gar zu genehmigen. Dein AG ist entweder unwissend oder ein Auskenner der Dich über den Tisch ziehen will. https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__23.html

von HeyDu! am 20.01.2023, 07:10



Antwort auf Beitrag von Gesichtsnase

§ 7 Abs. 2 MuSchG "(2) Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. ... Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, wenn sie nicht durch eine Ruhepause von mehr als zwei Stunden unterbrochen wird." https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/mutterschutzgesetz-7-freistellung-fuer-untersuchungen-und-zum-stillen_idesk_PI13994_HI10853950.html "Mindeststillzeiten Das Gesetz räumt der Arbeitnehmerin Mindeststillzeiten ein: mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Wenn nur die gesetzlichen Mindeststillzeiten in Anspruch genommen werden, muss die Arbeitnehmerin auch keine Nachweise über die Dauer der Stillzeit erbringen. Die Mindeststillzeiten gelten unabhängig von der Dauer der täglichen Arbeitszeit." https://kanzlei-klostermann.de/stillen-am-arbeitsplatz-was-gilt-fuer-stillpausen/ Nach dem Text stehen ihn die Mindeststillzeiten zu. Ob sie bei 3 Stunden wirklich 2x30 Minuten stillen müssen glaube ich nicht. Sie könnten ihren AG entgegen kommen und z. B. nur 1x30 Minuten stillen. Wenn sie dafür nach Hause müssen wird das mit in die Zeit einfließen. Je nachdem wie weit der Arbeitsplatz entfernt ist ist es daher besser, wenn das Kid gebracht wird. Stillzeiten stehen ihnen bis zum 1. Geburtstag zu.

von Ani123 am 20.01.2023, 08:42



Antwort auf Beitrag von Gesichtsnase

Hallo, danke für die Antworten. Also wir machen das jetzt so, dass ich einfach stille und wenn es tatsächlich länger dauert, die Zeiten aufschreibe, damit sie ein Gefühl dafür haben, wie lange ich tatsächlich abwesend bin. Geht doch

von Gesichtsnase am 20.01.2023, 11:05



Antwort auf Beitrag von Gesichtsnase

https://m.rund-ums-baby.de/recht/Anspruch-Stillpausen_241813.htm

von 3wildehühner am 22.01.2023, 06:26