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Geschrieben von enila am 31.10.2004, 12:02 Uhr

Stillstunde

Hallo,

Hab einen Bericht(15.10.2004)gelesen über "Stillstunde".

Möchte gerne mehr darüber erfahren.
Ich gehe ab Nov. wieder arbeiten und stille noch.

Wer kann mich aufklären?!

LG Enila

 
5 Antworten:

Re: Stillstunde

Antwort von desireekk am 31.10.2004, 12:48 Uhr

Schau am besten in das MuSchuG!

Dort steht alles zum Stillen am Arbeitsplatz drin :-)

Viele Grüße

Désirée

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Stillstunde @ desiree

Antwort von enila am 01.11.2004, 10:35 Uhr

Hallo Desiree,

was ist MuSchuG ???

LG Enila

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Re: Stillstunde @ desiree

Antwort von babeltante am 01.11.2004, 10:56 Uhr

MuSchuG ist das Mutterschutzgesetz - hier ein Auszug zur Stillzeit

§ 7
Stillzeit

(1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens fünfundvierzig Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens neunzig Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird.

(2) Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden.

(3) Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über Zahl, Lage und Dauer der Stillzeiten treffen; sie kann die Einrichtung von Stillräumen vorschreiben.

(4) Der Auftraggeber oder Zwischenmeister hat den in Heimarbeit Beschäftigten und den ihnen Gleichgestellten für die Stillzeit ein Entgelt von 75 vom Hundert eines durchschnittlichen Stundenverdienstes, mindestens aber 0,38 Euro für jeden Werktag zu zahlen. Ist die Frau für mehrere Auftraggeber oder Zwischenmeister tätig, so haben diese das Entgelt für die Stillzeit zu gleichen Teilen zu gewähren. Auf das Entgelt finden die Vorschriften der §§ 23 bis 25 des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBI. I S. 191) über den Entgeltschutz Anwendung.

ich hoffe, das ich dir helfen konnte
liebe Grüße Babeltante

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Stillstunde

Antwort von enila am 01.11.2004, 11:08 Uhr

Vielen Dank, ist mir peinlich, stand auf dem Schlauch!

LG Enila

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Kein Problem...

Antwort von desireekk am 01.11.2004, 14:08 Uhr

Kein Problem...

das nennt man Stilldemenz ;-)))

Désirée

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