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TZ während 1-Jahr Elternzeit-dann wieder 100 %-was wenn 2. Baby unterjährig komm

Thema: TZ während 1-Jahr Elternzeit-dann wieder 100 %-was wenn 2. Baby unterjährig komm

Huhu Mädels, ich finde zu meinem "Fall" nichts aussagekräftiges im Gesetz. Folgendes zu meinem Plan: werde 1 Jahr Elternzeit nehmen und plane nach Ende der MuSchu-Frist einen TZ-Vertrag in Elternzeit mit 10% (2 Tage im Monat - mein Mann bleibt die beiden Tage dann zu Hause). Die Frage, die sich mir stellt ist, was denn ist, wenn ich nach der Elternzeit zwar wieder 100 % arbeite, Baby Nr.2 aber unterjährig kommt. Würde ich NICHT während der Elternzeit arbeiten, meine ich im Gesetzgelesen habe, dass zur Berechnung des "neuen Elterngeldes" die 12 Monate vor dem erneuten MuSchu-Beginn (1. Elternzeit ausgenommen), herangezogen wird. Was ist aber, wenn ich diesen TZ-Vertrag während der Elternzeit nehme - ist dann auch sicher gestellt, dass das Minigehalt auch nicht für die Berechnung des "neuen Elterngeldes" herangezogen wird - sonst habe ich nämlich dann ein ernsthaftes finanzielles Problem... . Hat jemand von Euch Erfahrung /Ahnung ? Danke schon mal vorab für Eure Antworten! Beste Grüße Erbsenmaus

von Erbsenmaus am 20.08.2013, 16:16



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Hast Du bei Deinen 10% einen 450-Euro Vertrag? Gesetzlich kenne ich mich nicht aus, aber das ist dann glaube ich etwas anderes als Teilzeit im alten Job? LG, Leonessa

von leonessa am 20.08.2013, 19:50



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Hallo Leonessa, nein, diese 450,- EUR - Verträge macht mein Arbeitgeber nicht. Das wird dann tatsächlich ein 10%-TZ-Arbeitsvertrag. LG Erbsenmaus

von Erbsenmaus am 21.08.2013, 07:40



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Hallo Erbsenmaus, ich nehme an, du bekommst Elterngeld im ersten Jahr, während du 10% arbeitest? Die Monate mit Elterngeldbezug werden nämlich nicht in die Berechnung des neuen Elterngeldes mit einbezogen. D.h. es zählen die Monate zwischen Ende des Elterngeldbezugs und Beginn des zweiten Mutterschutzes, und wenn das keine 12 Monate sind, werden zum "Auffüllen" noch die notwendige Zahl von Monaten vor dem ERSTEN Mutterschutz dazugenommen. LG Andrea

von abracadabra am 21.08.2013, 13:40



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Hallo Andrea, Danke Dir, das ist genau so, wie ich es hoffe, das es tatsächlich darauf hinaus läuft. Und wenn Du weiter unten schaust, der Beitrag von Mirico - das ist das was ich befürchte... . ;-( Ist schon verflixt... . Ich hoffe ja, das hier imForum jemand ist der so einen ähnlichen Fall hatte und das Elterngeld nicht auf den TZ-Vertrag während der Elternzeit berechnet bekommen hat, sondern so wie von Dir beschrieben dann auf die Gehälter vor dem 1. Mutterschutz... . LG Erbsenmaus

von Erbsenmaus am 21.08.2013, 18:03



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Hi, ich habs nicht ganz verstanden. Aber es zählen beim zweiten Kind dann einfach die Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate vor dem Mutterschutz von Kind 2. Also, wahrscheinlich würdest du dann nur die 300,-€ MIndestelterngeld bekommen. Ebenso wenn Kind 2 während der jetzigen Elternzeit zur Welt kommt, da gibt's aber glaub ich einen Geschwisterbonus. Mutterschaftsgeld steht dir aber auch bei einem 10 % Vertrag zu. Lg

von mirico11 am 21.08.2013, 15:29



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Hallo Mirico, Das ist genau was ich befürchte... Das wäre nämlich dann der Supergau. Wenn das so ist, dann hat das nämlich zur Konsequenz, dass ich keinen TZ-Vertrag in Elternzeit machen kann, da ich mich dann so was von schlecht stelle, wenn Baby 2 unterjährig nach der 1-jährigem Elternzeit von Baby 1 kommen sollte... . Ohne TZ-Vertrag in der Elternzeit würde ich dann nämlich das volle Elterngeld erneut bekommen und mit TZ-Vertrag... Wahrscheinlich so wie von Dir beschrieben... . Ich liebe die deutsche Gesetzgebung... Zu viele Fallen... . Danke Dir. LG Erbsenmaus

von Erbsenmaus am 21.08.2013, 17:57



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Hallo Erbsenmaus, du hast da was falsch verstanden. Dein TZ-Vertrag während des Elterngeldbezugs hat nichts mit der Höhe des Elterngeldes für das zweite Kind zu tun! Du kannst mir schon glauben. Monate mit Elterngeldbezug bleiben bei der Berechnung des neuen Elterngeldes außen vor, EGAL ob du in der Zeit noch gearbeitet hast oder nicht. Das wäre ja noch schöner - man will doch grade Frauen schnell zurück in den Job haben, und diese Konstruktion wäre dann doch mehr als hinderlich. Wenn du nach einen Jahr 100% arbeiten gehst und das gleiche Einkommen wie vor der Geburt deines ersten Kindes hast, bekommst du auch das gleiche Elterngeld PLUS Geschwisterbonus. LG Andrea

von abracadabra am 22.08.2013, 09:00



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Danke Dir Andrea!!!!! Das beruhigt!!! LG Yvonne

von Erbsenmaus am 22.08.2013, 11:36



Antwort auf Beitrag von Erbsenmaus

Wenn du aber in der Elternzeit gar nicht arbeitest, bekommst du nicht genau so viel Elterngeld wie beim ersten, sondern nur eben die 300,-. Du müsstest schon wieder voll arbeiten gehen, damit du mehr bekommst, oder eben den gleichen Betrag wie beim ersten. Lg

von mirico11 am 28.08.2013, 12:11