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Tagesmutter

Thema: Tagesmutter

Ich habe mal eine Frage an euch. Wie sieht das aus wenn eine bekannte von mir auch auf meine kleine Stunden weise aufpassen würde damit ich arbeiten gehen kann würde es irgendwie gehen das ich sie als Tagesmutter angebe und Sie das Geld vom Jugendamt bekommt?

Mitglied inaktiv - 20.06.2005, 12:41



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, Deine Freundin muss beim Jugendamt als Tagesmutter gemeldet sein. Was ansich kein Prob ist, mein Sohn war anfangs auch bei meiner Nachbarin/damals Freundin und die war nicht gemeldet, das JA kam dann einen Monat später vorbei und hat sich die Frau angesehen und dann als "tauglich" eingestuft (wobei ich jetzt im Nachhinein sagen muss, das war eine Fehlentscheidung) Aber wie auch immer, solange Deine Freundin beim JA nicht als TAmu gemeldet ist gibts da glaube ich gar nichts. Der nächste Punkt ist, dass Du einen Teil schon selbst zahlen mußt, das JA beteiligt sich nicht immer. Wenn Du (mit Mann) z.B. zuviel verdienst (und gerade wenn Deine Tochter nur stundenweise bei der Freundin wäre) kann es durchaus sein, dass Ihr gar keine Zuschläge bekommt... Achso, die Entlastung gilt dann EUCH - nicht der TaMu. Sie bekommt von Euch einen Betrag und vom JA den Restbetrag... bei mir werden z.b. wohl 300 Euro (von 500) übernommen - aber ich bin auch AE und arbeite volltags und habe viele Versicherungen - die angerechnet werden... LG Sue

Mitglied inaktiv - 20.06.2005, 13:21