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tarifliche Verlängerung der Elternzeit

Thema: tarifliche Verlängerung der Elternzeit

Hallo, meine 3 Jahre Elternzeit laufen im Dezember ab. Ich bin jetzt wieder in der 11. SSW, d.h. ich müsste für ca. 12 Wochen wieder arbeiten gehen. Eine Freundin, die wie ich im öfftl. Dienst ( ich bin bei einer Sparkasse) arbeitet, hat mir erzählt, dass man die Möglichkeit hat, eine tarifliche Elternzeit von zusätlichen 6 Monaten zu nehmen. Weiß jemand, wie es da dann mit dem Kündigungsschutz aussieht und kann man das pro Kind oder nur einmalig beanspruchen?

von Hoyerin am 08.11.2011, 17:40



Antwort auf Beitrag von Hoyerin

Elternzeit hast Du "nur" drei Jahre. Aber im ö.D. ist es rel. leicht möglich, sich ohne Anspruch auf Besoldung/Gehalt beurlauben zu lassen. Besonders als Beamtin hast Du da recht gute Chancen. Wie es im Angestelltenbereich aussieht, weiß ich nicht. Und auch nicht, wie ein Parafiskus (also die SpaKa) mit Beurlaubungen umgeht. Der leichteste Weg: Frag mal in der Personalabteilung nach :-) Die sollten davon Ahnung haben!

von dieElle am 08.11.2011, 21:22



Antwort auf Beitrag von Hoyerin

Hier: Angestellte im öffentlichen Dienst bei der Stadt. Ich habe nur vorsichtig angefragt, ob prinzipiell (nach 3 Jahren Elternzeit) eine Beurlaubung wegen minderjähriger Kinder möglich wäre - die Auskunft (vor 2 Jahren): möglich, bis das "Kind" 18 Jahre alt ist... Eine Freundin (auch öffentlicher Dienst) - allerdings Angestellte beim Land hat immerhin die Möglichkeit, sich bis zum 6. vollendeten Lebensjahr des Kindes beurlauben zu lassen. Kläre das am Besten mit Deiner Personalabteilung. Ich wurde jedoch darauf hingewiesen, dass bei einer "Beurlaubung" keinerlei Versicherung bzw. Anrechnung der Renten- bzw.Versicherungsjahre gegeben ist, was ja auch verständlich ist - als selbst vorsorgen bzw. Familienversicherung (falls möglich)! Du hast nach der Beurlaubung zwar einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz (entsprechend den Bedingungen VOR der Elternzeit), jedoch nicht bindend an Deinen alten Arbeitsplatz. Du könntest insofern auch an einem anderen Ort oder zu anderen Zeiten eingesetzt werden. Wie das bei Euch ist - nachfragen! LG, Leonessa

von leonessa am 08.11.2011, 22:52



Antwort auf Beitrag von Hoyerin

wenn es irgendwie möglich wäre, würde ich (wenigstens Teilzeit) arbeiten gehen. In den 12 Wochen hast Du sogar noch Urlaubsanspruch. Und ... das Elterngeld wird auch höher (jedenfalls bei Vollzeittätigkeit)) Trini

von Trini am 09.11.2011, 08:21