Geschrieben von mausi0507 am 21.10.2010, 9:17 Uhr |
Teilzeit - Urlaubsanspruch ???
Ab Montag habe ich endlich wieder Arbeit. Ich werde dann 20h/Woche arbeiten. Wieviel Urlaub "steht" mir zu? Genauso wie bei Vollzeit? Was im Vertrag steht scheint mir zu "wenig".
Dann hatte ich mit meinem zukünftigen AG im Vorst.gespr. eben 20h/Woche vereinbart, nun steht im Vertrag 22h. Wie sag ich das "nett" daß wir doch über 20 h geprochen hatten. Ich kann leider auch wirklich nicht länger wegen der Kinder.
Weiterhin steht drin daß er mich für Weiterbildungen etc. anmelden kann. Wie ist das aber, ich arbeite ja dann nur vormittags, kann er mich dann "zwingen" diese Weiterbildungen auch ganztags zu machen (geht auf gar keinen Fall weil ich mich allein um die Kinder kümmere)?! Ach mensch, alles so schwierig...
Ich hoffe mir kann jemdand weiterhelfen...
VG M.
Erst mal das Einfachste
Antwort von Trini am 21.10.2010, 9:54 Uhr
Urlaubsanspruch:
Wenn Du an fünf halben Tagen arbeitest, hast Du genau so viele (helbe) Tage Urlaub, wie Deine Kollegen in Vollzeit.
Bei Drei- oder Vier-Tage- Woche reduziert sich aber der Anspruch an Urlaubstagen. Du hast aber auch 6 (??, je nach AG und Alter) Wochen
Urlaub, wie die Kollegen.
Wegen der 22 Stunden würde ich anrufen. Vielleicht ist es ja ein Tippfehler.
Soviel Flexibilität, dass Du MAL an einer Fortbildung teilnimmst, kann jeder AG erwarten. Bau Dir ein Netzwerk auf, dass solche Eventualitäten abdeckt. Es ist schließlich auch in DEINEM eigenen Interesse.
Trini
Re: Teilzeit - Urlaubsanspruch ???
Antwort von Kristin80 am 21.10.2010, 14:36 Uhr
Das mußt du alles mit dem AG klären. Auch den Urlaub regelt der AG.
Genauso ist es bei Weiterbildungen. Zwingen kann er dich theoretisch nicht, aber im allgemeinen wird davon ausgegangen, dass man dafür einen ganzen Tag einplanen muß (kommt immer darauf an wo die Weiterbildung stattfindet. außerdem kommt das meist selten vor). Ich kann von mir persönlich sagen, dass ich mir meist bei sowas ein "Bein ausreise" denn so testet der AG auch oft die Flexibilität und den Willen des AN.
Re: Teilzeit - Urlaubsanspruch ???
Antwort von berita am 21.10.2010, 23:44 Uhr
Der Urlaub berechnet sich bei uns danach, wieviel Tage in der Woche man arbeitet. Wenn man also z.B. 4 von 5 Tage arbeitet, bekommt man 4/5 vom Urlaub, den man in Vollzeit hätte. Da man den einen Tag immer frei hat, hat man dadurch letztlich genauso viele Urlausbwochen wie alle anderen.
Mit den 22 Stunden würde ich den Vertrag nicht unschreiben. Ich würde einfach da hingehen und ganz naiv sagen, dass da wohl versehentlich was falsches reingeschrieben wurde. VIelleicht ist es ja auch so..
Was die Weiterbildungen angeht.. ich hatte auch schon Ganztagsweiterbildungen, obwohl ich alleinerziehend bin und nur 20h arbeite. Bei mir konnte meine Mutter einspringen, ist extra hergefahren und so lange bei mir eingezogen. Wenn es nur für einen Nachmittag ist, kann auch mal der KV einspringen. Hast du gar keine Notfalloptionen? Teilweise hätte ich die Weiterbildungen auch ablehnen können, aber damit schneidet man sich ja ins eigene Fleisch.
Muss grad mal Dampf ablassen..
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