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Teilzeit bei anderem AG

Thema: Teilzeit bei anderem AG

Hallo zusammen, ich habe am Freitag ein Vorstellungsgespraech. Ich bin derzeit in Elternzeit und möchte nun Teilzeit bei einem anderen AG arbeiten (Teilzeit in anderer Firma nicht möglich und dieser Job wäre direkt vor Ort). Ich weiss nicht ob dem potenziell neuen AG (5-Mann-Betrieb) bewusst ist, dass ich beim alten AG angestellt bleibe und bei ihm arbeite. Dies werde ich ihm am Freitag natürlich erklären. Hat der neue AG Nachteile, wenn er mich trotz Elternzeit anstellt? Beim alten AG muss ich eine Genehmigung einholen. Kann man die Zustimmung beschleunigen? Die Frist für den AG beträgt ja vier Wochen. Den neuen AG aber solange hinhalten ehe man den Vertrag unterschreiben kann, finde ich arg lang. Hat jemand Erfahrungen? Auch dass der aktuelle AG die Genehmigungen abgelehnt hat? Viele Grüße

von Feenzauber am 15.11.2017, 12:07



Antwort auf Beitrag von Feenzauber

zum einen muss der neue AG wissen, dass du nur für höchstens 30 h zur verfügung stehst. und wie du sagst, bevor du den vertrag unterschreibst, muss der eigentliche AG zustimmen. ich würd da eben jetzt schon anfragen. er kann das nur ablehnen, wenn es betriebliche gründe gibt, z.b. direkte konkurrenz. ansonsten nicht. beide AG müssen wissen wie der hase läuft.

von mellomania am 15.11.2017, 13:37



Antwort auf Beitrag von mellomania

Vielen Dank für deine Antwort. Ja, das ist mir klar, dass ich beide informieren muss und auch max. 30 Stunden arbeiten darf. Meine Frage ist nun, ob der neue AG Nachteile dadurch hat, dass er mich einstellt, wenn ich die Elternzeit quasi noch beim anderen AG angestellt bin? Viele Grüße

von Feenzauber am 16.11.2017, 11:32



Antwort auf Beitrag von Feenzauber

nein. er ist dann dein ansprechpartner was krankmeldungen etc betrifft. da ist der hauptarbeitgeber solange raus, bis die elternzeit endet und du entweder zu ihm zurückgehst oder, wie ich, beim neuen arbeitgeber bleibst. beachte aber die kündigungsfrist. wenn du die verpasst, musst du dort aufschlagen...

von mellomania am 16.11.2017, 13:41



Antwort auf Beitrag von mellomania

Danke! Drei Monate zum Elternzeitende, oder?

von Feenzauber am 16.11.2017, 14:30



Antwort auf Beitrag von Feenzauber

normalerweise schon. schau aber sicherheitshalber in deinen vertrag bzw. die elternzeitverfügung rein da müsste es stehen

von mellomania am 16.11.2017, 19:19