Hallo! Bereits vor der Schwangerschaft habe ich Teilzeit auf 30 Stunden gearbeitet. -in einem Kleinbetrieb. Nun werde ich demnächst mein zweites Kind entbinden. Zwei Jahre möchte ich gänzlich zu Hause bleiben und dann meine alte Arbeitsstelle wieder aufnehmen. Kann ich dieses im Rahmen der Elternzeit im 3. Jahr tun? Also, dass mir mir im 3. Jahr noch Kündigungsschutz besteht? Mein Chef beruft sich darauf, dass er als Kleinbetrieb einer Teilzeit nicht zustimmen muss. Aber die Teilzeit hatte ich ja nunmal schon immer, geht also aus meinem Arbeitsvertrag hervor. Wenn ich also zwei Jahre nach der Entbindung dort wieder aufschlage, kann er mich kündigen (geht ja im Kleinbetrieb eher problemlos) oder würde die Kündigung dann im Rahmen der Elternzeit übers Versorgungsamt beantragt werden müssen (womit er wohl nicht durchkommen würde)? Hintergrund ist, dass er eine Neue ohne Zeitbeschränkung für mich eingestellt hat und generell auch keine Mütter mit kleinen Kindern beschäftigt -meine Schwangerschaft mit fast 40 nachdem das große Kind bereits in der Pubertät ist, hat ihn wohl nachhaltig geschockt. LG jamelek
von jamelek am 07.03.2013, 13:10