Hallo!
Ab September möchte ich für 30 Std. wieder zum Arbeiten beginnen.
Das wären in etwa 80% von meinen Gesamtstunden.
Nächste Woche habe ich ein Gespräch mit meinem AG.
Könnt ihr euch vorstellen, dass er mich nach meinen Gehaltsvorstellungen frägt (also Neuverhandlung) oder dass einfach die 80% vom Bruttolohn runtergerechnet werden?
Hat vielleicht schon jemand Erfahrung damit gemacht?
Vielen Dank schon mal!
von
Zinsini
am 21.06.2016, 23:13
Hi,
wenn es Elternzeit war wird weder ein neuer Arbeitsvertrag noch ein neuer Lohn verhandelt - der alte Bruttolohn bleibt und wird auf die neue Arbeitszeit umgerechnet.
Gruß, speedy
von
speedy
am 22.06.2016, 09:00
Der ursprüngliche Vertrag hat während der Elternzeit ja nur geruht.
Jetzt wird dein Gehalt einfach nur auf 30 h runtergerechnet. Eine Gehaltserhöhung ist wohl wegen TZ eher unüblich, womit willst du die begründen?
Vielleicht kannst du ja aushandeln, dass die Kitakosten übernommen werden.
von
dee1972
am 22.06.2016, 09:48
Wenn du innerhalb der Elternzeit wieder anfängst wird dein alter Bruttolohn umgerechnet auf die neue Stundenzahl.
Wenn du außerhalb der Elternzeit wieder anfängst und dein alter Vertrag eine Vollzeitstelle war du aber lieber TZ arbeiten möchtest müsstest du mit deinem AG einen neuen Vertrag machen. Dann kannst du theoretisch über das Gehalt verhandeln.
Viel Erfolg für das Gespräch!
von
sarahT
am 22.06.2016, 10:12
Lieben Dank für eure Antworten!
Meine Elternzeit würde zum 15. Sep 16 enden. Würde aber bereits am 1. Sep bereits anfangen. Sind also zwei Wochen die ich quasi in der EZ habe. Bisher war ich Vollzeit angestellt und möchte nun Teilzeit arbeiten.
War jetzt nur mal interessehalber damit ich einfach die Möglichkeiten durchgehen kann.
von
Zinsini
am 22.06.2016, 10:25