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Geschrieben von jtmrosa am 12.09.2014, 13:03 Uhr

Teilzeit, welches Gehalt darf verlangt werden

Ich möchte gerne wieder nach der Elternzeit in meinem Beruf als MFA arbeiten. Was darf ich Eurer Meinung nach an Gehalt verlangen?
Wenn ich die Vollzeit/Teilzeitberechnung zugrunde lege, bleiben nur ca. 550 EUR netto. Ich würde gerne einen höheren Stundenlohn aushandeln?
Habt Ihr Erfahrung damit gemacht oder kennt sich sogar jemand professionell damit aus???
Freu mich über Eure PN's

 
11 Antworten:

Re: Teilzeit, welches Gehalt darf verlangt werden

Antwort von dee1972 am 12.09.2014, 13:08 Uhr

550 €? Das ist ja wirklich wenig! Für wie viele Stunden soll das sein?

Also ich arbeite auch nur TZ (25 Wochenstunden), aber einen höheren Stundenlohn bekomme ich deshalb garantiert nicht. Mein normaler Stundenlohn bleibt. Allerdings konnte ich aushandeln, dass mein AG die Kitakosten übernimmt.

LG

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Re: Teilzeit, welches Gehalt darf verlangt werden

Antwort von Poedi am 12.09.2014, 14:01 Uhr

Schau mal hier.
http://www.aekno.de/page.asp?pageID=5278#_3

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Re: Teilzeit, welches Gehalt darf verlangt werden

Antwort von jtmrosa am 12.09.2014, 14:03 Uhr

Das wäre für 15 h. Aber eine gute Idee mit den KitaKosten

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Re: Teilzeit, welches Gehalt darf verlangt werden

Antwort von jtmrosa am 12.09.2014, 14:05 Uhr

ja, nach der Berechnung bin ich vorgegangen ... danke

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Re: Teilzeit, welches Gehalt darf verlangt werden

Antwort von Luni2701 am 12.09.2014, 18:22 Uhr

Naja, aber für 15 Stunden (da gehen manche auf 450€ Basis) und dann wahrscheinlich bei Steuerklasse 5 finde ich das nun nicht sooo wenig ehrlich gesagt.

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Re: Teilzeit, welches Gehalt darf verlangt werden

Antwort von Oktaevlein am 12.09.2014, 20:03 Uhr

Für 15 Stunden ist das nicht zu wenig - finde ich. Für die Steuerklasse kann der Arbeitgeber ja nichts. Und einen höheren Stundenlohn wird er dir wohl kaum zahlen. Ich würde das an deiner Stelle schon machen.

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Re: Teilzeit, welches Gehalt darf verlangt werden

Antwort von speedy am 12.09.2014, 21:34 Uhr

Hi,
zunächst kannst du den Lohn vom VZ-Gehalt einfach prozentual zur Arbeitszeit runterrechnen - aber eben vom Brutto. Für deine persönlichen Abzüge kann der AG überhaupt nichts und sie taugen auch nicht zum Vergleich von Gehältern etc.

Wenn du dann gute Argumente für ein höheres Gehalt hast, kannst du das mit dem AG diskutieren. Nur du musst schon gute Argumente anführen, warum er dir relational mehr zahlen soll als einer VZ-Kraft, die dazu wahrscheinlich auch noch flexibler ist.

Gruß, Speedy

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Re: Teilzeit, welches Gehalt darf verlangt werden

Antwort von dee1972 am 12.09.2014, 22:41 Uhr

Für 15 Wochenstunden ist das doch nicht so wenig. Würdest du an deine alte Stelle zurückkehren oder ist das ein neuer Job? Hast du stichhaltige Argumente für einen höheren Stundenlohn oder andere Vergünstigungen?

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Re: Teilzeit, welches Gehalt darf verlangt werden

Antwort von fabiansmama am 13.09.2014, 17:31 Uhr

Hallo,

ich finde das für 15h auch nicht so wenig. Klar kann man Nettogehälter nicht vergleichen, da der AG keinen Einfluss auf Steuerklassen etc hat. Ich gehe mal auch bei dir von Steuerklasse 5 aus, als Gegenbeispiel: Ich hatte bei 16h (2 volle Tage) ca 600 Euro netto. Und damit gehörte ich (da ich schon vor der Elternzeit sehr lange in der Firma war!) zu den besser verdienenden! Und MFA werden ja generell nicht sooo gut bezahlt, leider.

Mittlerweile arbeite ich im öffentlichen Dienst 25h und Steuerklasse 4, da bleibt natürlich wesentlich mehr über, ist aber organisatorisch teilweise schwer (es kommen zu den 5h Arbeit noch täglich 1,5h Fahrtzeit plus regelmäßig Überstunden wegen Unterbesetzung), weil es hier keinen Hort gibt und mittlerweile beide in der Schule sind.

LG

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Soll das dann nach Tarif sein?

Antwort von sojamama am 13.09.2014, 19:56 Uhr

Ich arbeite 25 Std./Woche und bekomme halt anteilig meine Stunden lt. Tarifvertrag.
Dort gibt es doch die Formel, wie man sein Teilzeitgehalt anteilig berechnet.

Ich bekomme so um die 800 Euro netto. Ich bekomme Kinderbetreuungsgeld, das wird da irgendwie mit verrechnet.

Ich bin so ganz zufrieden.

melli

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Re: Teilzeit, welches Gehalt darf verlangt werden

Antwort von kristu4a91 am 23.06.2015, 13:50 Uhr

Hallo sorry aber mal eine andere Frage wer von euch arbeitet als MFA in Teilzeit? Kriegt man als Teilzeitangestellte trozdem das 13 Gehalt?
Mfg

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