Baby und Job

Forum Baby und Job

Teilzeitarbeit in Elternzeit - Was kommt danach?

Thema: Teilzeitarbeit in Elternzeit - Was kommt danach?

Hallo, mein Sohn wurde am 16.1.2012 geboren. Ich habe für zwei Jahre Elternzeit beantragt und arbeite seit dem 15.1.2013 wieder in Teilzeit für 30 Stunden die Woche. Ich möchte gerne weiterhin in Teilzeit arbeiten. Es ist doch unnötig, das dritte Jahr Elternzeit zu beantragen? Benötige ich einen neuen Arbeitsvertrag wegen der Teilzeit oder gibt es einen automatischen Übergang? Muss ich die Beendigung der Elternzeit schriftlich ankündigen? Wenn ja, wann ist der späteste Termin und was muss drinnen stehen? In Angesicht, dass evtl. in 1-3 Jahren noch Nachwuchs geplant ist. Danke für eure Hilfe. Habe mich schon tagelang durchs Web gelesen aber bin wirklich nicht schlauer..

von kesuka am 18.08.2013, 15:07



Antwort auf Beitrag von kesuka

Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du das dritte Jahr Elternzeit beantragst, mit dem Wunsch, im dritten Jahr weiterhin 30 Stunden die Woche zu arbeiten. Nach der Elternzeit müsstest Du Deinen alten Vertrag umändern lassen. LG, Leonessa

von leonessa am 18.08.2013, 15:17



Antwort auf Beitrag von kesuka

Ich hab auch während der Elternzeit Teilzeit gearbeitet und dann einfach im Jahresgespräch gesagt, dass ich auch danach in TZ beschäftigt bleiben will. Ich hab dann kurz vor dem Ende der Elternzeit eine Ergänzung zum alten Arbeitsvertrag bekommen, in dem noch mal die neue Wochenstundenanzahl und das (1:1 runtergerechnete) Bruttogehalt niedergeschrieben ist. LG D.

von dee1972 am 19.08.2013, 00:17



Antwort auf Beitrag von kesuka

Wenn du das dritte Jahr Elternzeit nicht nimmst, musst Du Deinen normalen, jetzt ruhenden Vertrag auf Teilzeit abändern lassen. Dann hast Du aber keinen gesetzlichen Anspruch darauf, die Areitszeit irgendwann wieder zu erhöhen, wenn Dir danach ist. Sicherer wäre es demnach, den normalen Arbeitsvertrag weiterhin ruhen zu lassen und erst einmal das dritte Jahr EZ zu nehmen, währenddessen auf dem jetzt laufenden TZ-Vertrag weiterzuarbeiten und erst mal abzuwarten, was mit Nachwuchs Nr. 2 ist.. Ulrike

von u_hoernchen am 19.08.2013, 08:23



Antwort auf Beitrag von kesuka

Kommt sicher auch auf den Arbeitgebwer an. Ich habe seit dem Ende der Elternzeit meines Großen (hatte zwei Jahre) nur noch Teilzeit gerabeitet. Ist aberim öD wahrscheinlich auch kein groß0es Problem - ich beantrage immer für eine Jahr aufs neue Teilzeit. mache ich es nicht mehr, gehe ich automatisch auf 40 Stundne zurück.

von platschi am 19.08.2013, 11:28