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The never ending story - Elterngeld

Thema: The never ending story - Elterngeld

Hallo, ich hab da mal ne Frage. Termin ist geplant der 15.07. Gehen wir einfach mal davon aus, dass das so ist. Geplant habe ich 3 Jahre Elternzeit zu nehmen, ab Geburt. Davon 2 Jahre mit Geldbezug ohne arbeiten zu gehen und im 3. Jahr Teilzeit arbeiten. Vorher wird es nichts mit arbeiten gehen, weil wir keine Betreuung haben. Kann ich einfach ab dem 2. LM für 2 Jahre Elterngeld Plus beantragen und bekomme dann quasi die Hälfte des Geldes in diesem Zeitraum? Mein Mann wird keine Elternzeit nehmen, ist das irgendwie beim Antrag zu beachten? Ich habe noch rund 2 Wochen Resturlaub, den ich an die Elternzeit ranhänge. Ist da der Zeitraum egal, also nach dem 2. oder 3. Jahr Elternzeit? Ich bekomme hier einen Knoten im Kopf, vor 17 bzw. 14 Jahren war das einfacher ... . Danke für Eure Hilfe!

von 2Süße am 18.06.2018, 18:23



Antwort auf Beitrag von 2Süße

Für die zeit des Mutterschutzes bekommst du Mutterschaftsgeld, die 8 Wochen werden beim EG gekürzt. Kannst du auch nicht teilen. Heißt erst Mutterschaftsgeld, dann längstens 22 Monate EG, nicht 24 Monate. Je die Hälfte deines EG. Oder du nimmst ein Jahr EG unbd legst die andere Hälfte weg. Macht keinen Unterschied wenn du einen AG hast und nicht planst wieder arbeiten zu gehen so früh. Solltest du aber doch vorher wieder arbeiten würde ein Einkommen auf das EG Plus angerechnet werden. Solltet ihr planen schnell ein zweites Kind zu bekommen solltest du mit EG durch sein wenn der neue Mutterschutz beginnt. Sonst wird es angerechnet. Dann kann es sinnvoll sein 1-2 Monate zu splitten weil dann 14 Monate EG Plus ausgeklammert werden und nicht nur 12 wie beim normalen EG. Zum neuen Mutterschutz die laufende EZ dann beenden.

von Felica am 18.06.2018, 19:35



Antwort auf Beitrag von Felica

Danke sehr! Ein 4. Kind wird es nicht geben und vorher arbeiten wird nix, weil es wirklich keine andere Betreuung gibt. Wird schon nach dem 2. Geburtstag ein Abenteuer werden. Bei meinem AG fange ich nach dem 2. Geburtstag erst wieder an, wenn die Eingewöhnung in der Krippe geschafft ist. Das Datum steht jetzt schon fest. Vermutlich ist es doch aber steuerlich gesehen besser, wenn ich nur Elterngeld (also für ein Jahr) beantrage. Im 2. Jahr habe ich somit kein Einkommen. Oder liege ich hier falsch mit meiner Denkweise?

von 2Süße am 19.06.2018, 12:28



Antwort auf Beitrag von 2Süße

Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt (wird also selbst nicht versteuert, erhöht aber den Steuersatz für das übrige steuerpflichtige Einkommen von dir und deinem Mann). Steuerlich gesehen kann Elterngeld Plus günstiger sein, da es sich auf mehr Steuerjahre verteilt (hängt aber vom Einzelfall ab, am besten den Steuerberater fragen).

Mitglied inaktiv - 19.06.2018, 14:13



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Okay, dann müssen wir mal schauen. Steuerberater heißt bei uns WISO :-). Das wird also nicht so einfach. Hab ja noch ein paar Wochen Zeit zum Glück. Vielen Dank!

von 2Süße am 19.06.2018, 15:07