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Übernahme der Kinderbetreuungskosten KiGa

Thema: Übernahme der Kinderbetreuungskosten KiGa

WIE genau geht das?? Bei mir als Bsp. 100 Euro KiGa Kosten für unseren Sohn. Bruttogehalt als Besp. 900 Euro. Mir wurde es damals so erklärt, ich bekomme von meinem Bruttogehalt die Betreuung erstmal abgezogen. Heißt ich verdiene brutto als 800 Euro, dann werden am Ende auf das Nettogehalt wieder die 100 Euro Betreuungskosten dazu gezählt und mir eben SO auf mein Konto überwiesen. Jetzt ist das letzte KiGa Jahr hier in Bayern frei, d.h. ich bekomme kein Geld mehr vom Chef. Dennoch bekomme ich aber weniger Gehalt, also wie im Bsp. nur 800 Euro brutto, dann eben das netto aufs Konto aber eben OHNE Betreuungskosten dazu. Wie ist es denn richtig??? melli

von sojamama am 24.03.2015, 16:07



Antwort auf Beitrag von sojamama

Wieso solltest Du weniger bekommen? Du hast doch einen Arbeitsvertrag in dem Dein Brutto-Gehalt drinsteht. Das ändert sich ja nicht. Was sich ändert ist nur, dass diese Summe nun nicht mehr als KiGa Geld, (also nicht versteuert wird) zählt, sondern nun wieder wie Dein klassisches zu versteuerndes Brutto. Was sich ändert ist Dein Netto-Gehalt, da ja jetzt ein anderer Betrag versteuert wird. Gib einfach beide Brutto-Summen in einen Rechner ein und Du siehst was Du dann an Netto hast und die Differenz...dann weißt Du was Du bekommen wirst

von SimplySingle am 24.03.2015, 16:22



Antwort auf Beitrag von sojamama

Ich schaue später mal auf meinen alten Gehaltszetteln nach wie das war. Aber ich hatte ne nette Chefin bzgl. letztes Kiga Jahr. Sie hat mir den Kigabetrag auf brutto umgerechnet und als Gehaltserhöhung außer der Reihe draufgepackt.

von Badefrosch am 24.03.2015, 16:37



Antwort auf Beitrag von sojamama

Hallo, das Endergebnis ist richtig, die Erklärung davor war falsch. Kinderbetreuungskosten dürfen nur ZUSÄTZLICH zum Gehalt steuerfrei ausbezahlt werden. Hast Du also früher 900 EUR brutto verdient, dann hätte es nur DAZU ausgezahlt werden dürfen. Nicht das Gehalt auf 800 EUR kürzen. Der Kinderbetreuungszuschuss ist nicht Bestandteil des Gehalts, wohl aber Verdienstbestandteil der Auszahlung. "Verlust" hast Du keinen, denn Du zahlst ja jetzt keinen KiGa mehr. Ggf. kann man verhandeln ob es nun 100 EUR mehr brutto geben könnte... Gruss Désirée

von desireekk am 24.03.2015, 16:57



Antwort auf Beitrag von desireekk

Ich muss mir mal meine Lohnzettel zu Gemüte führen, und da nochmal genau lesen. Irgendwas stimmt da nämlich nicht. Es ist so, dass da alles auf einmal zusammenkam. Ich bin in Gruppe I als MFA eingestuft, aber von den Berufsjahren her mittlerweile auch in der in Stufe 4 angelangt, d.h. 13-16 Berufsjahre. Aber das Kinderbetreuungsgeld ist jetzt nun weg... D.h. es waren sehr viele Änderungen auf einmal. Aber immerhin weiß ich jetzt, wie und wo ich nochmal schauen muss. Danke Euch. melli

von sojamama am 24.03.2015, 17:03



Antwort auf Beitrag von desireekk

Gut zu wissen. Dann habe ich das wohl immer falsch verstanden. Ich habe im Vertrag mein Brutto drin stehen und dass der AG diesen abzüglich des KiGa zahlt. Falls der Betrag wegfällt bekomme ich den Bruttobetrag ganz normal versteuert. Ändert sich dann also nix für mich.

von SimplySingle am 24.03.2015, 21:07



Antwort auf Beitrag von SimplySingle

Hi, naja, er ändert sich schon was: Das neue Brutto muss nämlich voll versteuert werden, das Gesamt-Netto ist also weniger. Wichtig ist einfach die Ausgangslage BEVOR der KiGa-Zuschuß bezahlt wird: Wenn vorher 900 Brutto verdient wurde, und ab dem KiGa-Zuschuss das Brutto auf 800 € sinkt, dafür aber 100 Netto zusätzlich für den KiGa ausgezahlt werden, dann ist das NICHT ZULÄSSIG. DARUM geht es, das Brutto darf für so einen steuerfreien Zuschuss NICHT gesenkt werden. Es ist ein zweckgebundener Zuschuss, der eben ggf. irgendwann wieder wegfällt. Wenn der AG das dann in das normale Bruttogehalt umwandelt: dann ist er nett :-) Gruss Désirée

von desireekk am 25.03.2015, 13:53



Antwort auf Beitrag von desireekk

Ich habe nun heute in Ruhe mal alle meine Lohnzettel durchgesehen. Da ich als MFA einen ziemlich krummen Geldbetrag als Bruttolohn bekomme, Tarif halt, lege ich das hier jetzt nicht aus. Daher waren meine 900 Euro nur ein Beispiel. Ich habe regelmäßig Lohn bekommen, es waren immer die 900 Euro. DAZU kam dann noch das Betreuungsgeld vom AG extra. MIR wurde das damals aber anders gesagt, ich solle weniger als Tarif bekommen und dafür eben die KiGa Kosten dazu... so habe ich es verstanden. Vielleicht wusste es der Chef aber selber nicht... er hat nicht so viel Ahnung davon. Dennoch habe ich festgestellt, das ich nicht das bekomme, was mir lt. Tarif zustünde... jetzt muss ich mal den neuen Lohnzettel abwarten und nachfragen. Denn ich wäre bereits im 14. Berufsjahr, das wäre schon noch etwas mehr Geld als ich gerade bekomme. Und vor allem will ich wissen, woher und wie sie auf diese krumme Zahl kommt. Denn nach meinen Berechnungen stimmt das SO nicht.... melli

von sojamama am 25.03.2015, 17:44



Antwort auf Beitrag von sojamama

d

von Milia80 am 29.03.2015, 13:02



Antwort auf Beitrag von sojamama

Mit Kinderbetreuungskosten Bruttogehalt (steuerpflichtig + sozialversicherungspflichtig) AG-Zuschuss Kindergarten (steuerfrei + sozialversicherungsfrei) Fahrtkostenzuschuss (pauschalversteuert + sozialversicherungsfrei) Das Bruttogehalt gibst du in einen Nettolohnrechner ein, da kommt dann ein Nettobetrag raus, auf diesen Nettobetrag kommt dann die Nettosumme vom KiGa-Zuschuss + Fahrtkostenzuschuss drauf. Das steht drauf, weil notwendige für die Jahreslohnsteuerbescheinigung, denn da reichst du ja deine kompletten Kosten ein, falls du nicht den gesamten Kigabetrag bekommst vom Arbeitgeber, dann kommt auf der Steuererklärung eine Zeile, davon vom Arbeitgeber erstattet .... Wie gesagt normalerweise, wenn du einen netten Arbeitgeber hast gibt er dir nach der Kindergartenzeit den Kigazuschuss als zusätzliches Bruttogehalt, den du dann aber versteuern musst. Meiner war supernett, die haben die Nettosumme der KiGabeitrages auf Brutto hochgerechtnet (waren 160 Euro Netto = ca. 240 Euro Brutto in SK 3), das habe ich dann sozusagen als Gehaltserhöhung bekommen.

von Badefrosch am 25.03.2015, 19:14



Antwort auf Beitrag von Badefrosch

Was machst du denn da? Nur Patientenannahme? Wenn man sich die Beschreibung mal durchliest kommt man doch zumindest bis Stufe 2.

von Milia80 am 29.03.2015, 10:47