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Überstunden und Reisezeit - wie ist die Regelung?

Thema: Überstunden und Reisezeit - wie ist die Regelung?

Hallo, ich arbeite 40 h/Woche als Marketingassistentin in einer relativ kleinen Firma, bei Festgehalt. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass auch Dienstreisen ins In- und Ausland zum Arbeitsumfang gehören können. Überstunden werden bei uns nicht extra vergütet, sondern sind abgegolten. Meine Arbeitszeit ist normalerweise von 8:00 bis 16:30 Uhr. Jetzt muss ich halt manchmal auf Dienstreisen z.B. zu Messen oder anderen Auswärtsterminen. Oftmals fahre ich dann früh schon gegen 6:00 Uhr los oder komme abends erst gegen 21:00 wieder nach Hause. Die reine Arbeitszeit (ohne Reisezeit) während dieser Dienstreisen beträgt oft ca. 8 h, also entsprechend Arbeitsvertrag, allerdings bin ich ja oft noch einige Stunden früh oder abends unterwegs. Jetzt meine Frage, zählt diese Fahrtzeit zur Arbeitszeit, also könnte ich diese Zeit als Überstunden aufschreiben oder zählt Reisezeit nicht als Dienstzeit? Meine Kollegin von der Personalbuchhaltung ist der Meinung und hat wohl auch im Internet entsprechende Regelungen gefunden, dass Reisezeit keine Arbeitszeit ist und somit nicht vergütet wird (ist mir klar) und auch nicht als Überstunden zählt. Ich denke aber, wenn mich der Arbeitgeber zu Terminen schickt, zu denen ich erst 3 h anreisen muss, dann gehört das wohl zur Arbeitszeit, da meine normale Arbeitszeit ja auch eigentlich erst um 8:00 Uhr beginnt und nicht schon um 6:00 früh. Wenn wir mal Überstunden haben, können wir diese auch nehmen, um mal 1 Stunde eher zu gehen, um einen Termin wahrzunehmen etc. Danke schon mal im Voraus. Viele Grüße Kleiner Löwe

Mitglied inaktiv - 12.09.2008, 10:15



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Also ich kenne keine allgemeingültige Regel oder Rechtsvorgabe dafür. Ich arbeite 20 Stunden/Woche, aber wenn ich beruflich unterwegs bin (bis zu drei Tagen am Stück) zähle ich das einfach als volle Arbeitstage. (also 3x 8 Stunden = 24 Stunden)

Mitglied inaktiv - 12.09.2008, 10:25



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Ich sehe es so: die Dienstreise beginnt an deinem Wohnort in dem Moment, wo Du das Haus verlässt. Aber: wenn im Arbeitsvertrag steht, daß Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, dann ist es eh' wurscht worüber wir streiten, weil Überstunden so oder so nicht extra vergütet oder abgefeiert werden. Evtl. kann man bei so langen Dienstreisen eine Regelung finden, daß z. B. 50% der Reisezeit als Übberstunden gelten oder so. BTW: bekommst Du denn Reisekosten ersetzt? Viele Grüße Désirée P. S. wenn ich abends gelangweilt im Hotel rumhocke ist das aber keine Überstunde mehr :-)

Mitglied inaktiv - 12.09.2008, 10:25



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Hallo, danke erst mal für die Antworten, mir geht es ja auch nicht um eine Vergütung der Reisezeit, sondern ob ich diese Zeit als Überstunden auf meinem Stundenzettel vermerken kann und bei Gelegenheit oder Bedarf (z.B. Kind krank oder andere Termine, nicht Urlaub o.ä.) abbummeln kann. Mir geht es darum, dass ich schon mal einen Termin in Frankfurt habe (z.B. 9:00), da muss ich gegen 6:00 Uhr losfahren und komme dann erst gegen 20:00 Uhr wieder zu Hause an. Reisekosten bekomme ich erstattet, also wenn ich Bahn fahre, dann eben die Fahrkarte plus Verpflegungszuschlag von 6 € am Tag, mehr nicht. Mit meinem privaten Auto fahre ich nicht, entweder halt Bahn oder Firmenwagen. Aber so wie ich das bei euch rauslese, gibts da keine gesetzliche Regelung? Viele Grüße Kleiner Löwe

Mitglied inaktiv - 12.09.2008, 10:41



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Die Personalbuchhaltung hat Recht. Auch bei Dienstreisen ist Reisezeit keine Arbeitszeit siehe z.B. http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung23904.html Viele Firmen regeln das allerdings kulanter. In meiner alten z.B. galt Reisezeit - Zeit, die für die Fahrt von der Wohnung zur Firma benötigt würde - 0,5 Stunden = anzurechnende Arbeitszeit. Außer bei Fortbildung, da galt Reisezeit = Freizeit. Das fand ich fair. Gruß Julia

Mitglied inaktiv - 12.09.2008, 10:35



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und geht auch nicht auf das Gleitzeitkonto. Allerdings darf man durch eine Dienstreise auch nicht schlechter gestellt werden, als wäre man ins Büro gegangen. Tritt man also seine Dienstreise 7.30 Uhr an und ist 16 Uhr zu Hause, bekommt man einen vollen Arbeitstag (durchschnittliche tägliche Arbeitszeit 7 h 42 min) auf's Konto, auch wenn das Dienstgeschäft "nur" 3 Stunden dauert. Tritt man aber seine Reise 5 Uhr an, fliegt quer duch das Land zu einer Sitzung und ist 23 Uhr wieder zu Hause, kriegt man die gleichen 7 h 42 Minuten, es sei denn, die eigentliche Sitzung dauert länger. Mein einziger "Vorteil". Ich kriege dann (in beiden Fällen) auch 7 h 42 Minuten, auch wenn ich planmäßig nur 5 h 04 min arbeite, werde also Vollzeit Beschäftigten gleich gestellt. Trini

Mitglied inaktiv - 12.09.2008, 11:25



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Hallo, so wie Trini schreibt ist es beim Land auch. Gruß, Renate

Mitglied inaktiv - 15.09.2008, 12:41



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Hallo, nochmals danke an alle, also ist es tatsächlich so, wie meine Kollegin von der Buchhaltung sagt. So oft habe ich ja zum Glück keine Dienstreisen, aber wenn, dann geht es meist sehr früh los oder ich komme erst spät heim. Aber so ist das dann nun mal und ich werde es akzeptieren. Viele Grüße Kleiner Löwe

Mitglied inaktiv - 16.09.2008, 11:52